Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe beziehungsweise Nutzung Ihrer Daten
• im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen),
• an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen und Jubiläen von Lebenspartnerschaften,
• an die Sächsische Staatskanzlei zu Zwecken der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen und Jubiläen von Lebenspartnerschaften durch den Ministerpräsidenten
• zur Herausgabe an von Adressbüchern,
• an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften als Familienmitglied eines Mitglieds einer solchen und bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu widersprechen.
Vorausetzungen
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren reicht es aus, wenn Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, Widerspruch gegen die entsprechende Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch brauchen Sie keine Begründung abgeben, ein berechtigtes Interesse ist nicht erforderlich.
Unterlagen
Hierfür sind keine bestimmten Unterlagen nötig. Die von verschiedenen Stellen im Internet bereitgestellten Formulare dienen in erster Linie der Vereinfachung des Antragsverfahrens für interessierte Personen. Für eine eindeutige Identifizierung bei der persönlichen Einlegung eines Widerspruchs vor Ort in Ihrer Meldebehörde kann diese die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zur Überprüfung Ihrer Identität und damit Berechtigung verlangen
Beantragung Online
Kosten
Keine
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42
Fax: 035056/333–43