Start Altenberg im Erzgebirge Corona

Informationen aus dem Rathaus …

10.06.2021

Ab 14. Juni 2021: Säch­si­sche Corona-Schutz-Verordnung

Die säch­si­sche Staats­re­gie­rung hat am 8. Juni 2021 eine neue Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung ver­ab­schie­det. Sie tritt am 14. Juni 2021 in Kraft und gilt bis ein­schließ­lich 30. Juni 2021. Vor­ga­ben für Kitas und Schu­len wer­den durch eine eige­ne Ver­ord­nung des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums gere­gelt. Auf­grund der nied­ri­ge­ren Inzi­den­zen wer­den wei­te­re Locke­run­gen und Erleich­te­run­gen möglich. 

Geänderte Grundsätze

Mit der Ver­ord­nung wer­den im Bereich der Grund­sät­ze ver­schie­de­ne Anpas­sun­gen vor­ge­nom­men. Fort­an gilt für sämt­li­che Über­schrei­tun­gen wie auch Unter­schrei­tun­gen von Schwel­len­wer­ten, dass die damit ver­bun­de­nen Rege­lun­gen am über­nächs­ten Tag in Kraft tre­ten, wenn der jewei­li­ge Schwel­len­wert zuvor an fünf Tagen über- bzw. unter­schrit­ten wor­den ist. Damit gilt auch für die 7‑Ta­ge-Inzi­denz­mar­ke von 35 nicht mehr die 14-Tage-Regelung. 

Der bis­he­ri­ge Grenz­wert von 1.300 Bet­ten auf Nor­mal­sta­ti­on in Sach­sen wird um die Bet­ten­be­le­gung auf den Inten­siv­sta­tio­nen erwei­tert: Sind ent­we­der mehr als 1.300 Bet­ten auf der Nor­mal­sta­ti­on oder 420 Bet­ten auf den säch­si­schen Inten­siv­sta­tio­nen mit Coro­na-Pati­en­ten belegt, kommt es zur Auf­he­bung aller Locke­rungs­schrit­te, die bei einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 100 mög­lich sind.

Kontaktbeschränkungen

Bei einem 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert unter 100 blei­ben die Kon­takt­be­schrän­kun­gen unver­än­dert: Erlaubt sind Tref­fen von zwei Haus­stän­den – in geschlos­se­nen Räu­men mit maxi­mal fünf Per­so­nen, sonst maxi­mal zehn Per­so­nen. Bei Unter­schrei­tung des Schwel­len­wer­tes von 50 dür­fen sich bis zu zehn Men­schen unab­hän­gig von Zahl der Haus­hal­te treffen. 

Für Familien‑, Ver­eins- und Fir­men­fei­ern, die in Gas­tro­no­mie­be­trie­ben, in eige­nen oder von Drit­ten über­las­se­nen von­ein­an­der abge­trenn­ten Räum­lich­kei­ten oder Frei­flä­chen statt­fin­den, besteht bei einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 35 eine Begren­zung auf 50 Per­so­nen. Kin­der bis zur Voll­endung des 14. Lebens­jah­res, Voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne zäh­len bei den Kon­takt­be­schrän­kun­gen wei­ter­hin nicht mit.

Maskenpflicht

Im öffent­li­chen Raum unter frei­em Him­mel besteht wei­ter­hin die Ver­pflich­tung zum Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung, wenn der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern nicht ein­ge­hal­ten wird. 

In ambu­lan­ten wie sta­tio­nä­ren Alten- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen kann für Beschäf­tig­te, zu betreu­en­de oder zu pfle­gen­de Per­so­nen und Besu­cher, sofern alle genann­ten als gene­sen oder voll­stän­dig geimpft gel­ten, die Pflicht zum Tra­gen einer FFP-2-Mas­ke auf­ge­ho­ben wer­den. Ein medi­zi­ni­scher Mund-Nasen-Schutz (OP-Mas­ke) ist dann ausreichend. 

Inzidenzbasierte Öffnungen

Ergän­zend zu den Rege­lun­gen der letz­ten Ver­ord­nung sind ab dem 14. Juni 2021 zusätz­lich fol­gen­de Locke­run­gen möglich:

Liegt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz in einem Land­kreis oder einer Kreis­frei­en Stadt an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen unter dem Schwel­len­wert von 100, gilt ab dem über­nächs­ten Tag u.a.:

  • Tou­ris­ti­sche Über­nach­tungs­an­ge­bo­te sind mit Kon­takt­er­fas­sung und tages­ak­tu­el­ler Tes­tung zu Beginn des Auf­ent­hal­tes zulässig.
  • Mes­sen, Tagun­gen und Kon­gres­se kön­ne mit tages­ak­tu­el­ler Tes­tung, Hygie­ne­kon­zept und Kon­takt­er­fas­sung durch­ge­führt werden.
  • An Ehe­schlie­ßun­gen dür­fen nicht mehr als 30 Per­so­nen teil­neh­men, die Test­pflicht bei mehr als zehn Teil­neh­men­den bleibt bestehen,
  • Beim Besuch von Muse­en, Gale­rien, Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Außen­be­reich etc. wird die Pflicht zur vor­he­ri­gen Ter­min­bu­chung aufgehoben.
  • Pro­ben und Auf­trit­te von Lai­en- und Ama­teur­chö­ren sind unter den Auf­la­gen der Ter­min­bu­chung, Kon­takt­er­fas­sung und Nach­weis einer tages­ak­tu­el­len Tes­tung möglich.
  • Grup­pen­sport von bis zu 30 Min­der­jäh­ri­gen ist auch auf Außen­sport­an­la­gen ohne Test möglich.
  • Sport­ver­an­stal­tun­gen mit Publi­kum sind unter der Vor­aus­set­zung eines Hygie­ne­kon­zep­tes, der Kon­takt­er­fas­sung sowie einer Test­pflicht für Besu­cher zulässig.
  • Seil­bah­nen wie auch die Fluss- und See­schiff­fahrt im Aus­flugs­ver­kehr oder der tou­ris­ti­sche Bahn- und Bus­ver­kehr kön­nen mit Hygie­ne­kon­zept, Kon­takt­er­fas­sung und tages­ak­tu­el­ler Tes­tung der Gäs­te stattfinden.

Liegt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz in einem Land­kreis oder einer Kreis­frei­en Stadt an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen unter dem Schwel­len­wert von 50, gilt ab dem über­nächs­ten Tag u.a.:

  • Groß­ver­an­stal­tun­gen mit über 1.000 Besu­chern gleich­zei­tig sind mit geneh­mig­tem Hygie­ne­kon­zept, den Auf­la­gen der Ter­min­bu­chung, Kon­takt­er­fas­sung sowie Test­pflicht zulässig.
  • Men­sen und Kan­ti­nen kön­nen ohne Test­pflicht, aber mit Kon­takt­er­fas­sung öffnen.
  • Die Öff­nung von Hal­len­bä­dern, Kur­bä­dern, Spaß­bä­dern, Hotel­schwimm­bä­dern, Well­ness­zen­tren und Ther­men ist mög­lich, wobei neben einem Hygie­ne­kon­zept die Kon­takt­er­fas­sung und die tages­ak­tu­el­le Tes­tung der Besu­cher benö­tigt wird. Für Min­der­jäh­ri­ge ent­fällt in Frei­bä­dern die Testpflicht.
  • Indoor­spiel­plät­ze, Zir­kus­se, Spiel­hal­len, ‑ban­ken, Wett­an­nah­me­stel­len kön­nen mit Hygie­ne­kon­zept, Kon­takt­er­fas­sung und tages­ak­tu­el­ler Tes­tung der Kun­den öffnen.

Liegt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz in einem Land­kreis oder einer Kreis­frei­en Stadt an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen unter dem Schwel­len­wert von 35, gilt ab dem über­nächs­ten Tag u.a.:

  • Die Pflicht zur Kon­takt­er­fas­sung im Außen­be­reich der Gas­tro­no­mie entfällt.
  • Öffent­li­che Fes­ti­vi­tä­ten sowie Fei­ern auf öffent­li­chen Plät­zen mit Hygie­ne­kon­zept sind zulässig.
  • An Ehe­schlie­ßun­gen und Beer­di­gun­gen dür­fen bis zu 50 Per­so­nen teil­neh­men, wobei die Test­pflicht entfällt.
  • Die Per­so­nen­be­gren­zung und Test­ver­pflich­tung bei der Sport­aus­übung fällt weg.
  • Sau­nen, Dampf­bä­der- und ‑sau­nen kön­nen mit Hygie­ne­kon­zept, Kon­takt­er­fas­sung und tages­ak­tu­el­ler Tes­tung der Besu­cher öffnen.
  • Dis­ko­the­ken, Clubs und Musik­clubs dür­fen mit Hygie­ne­kon­zept, tages­ak­tu­el­ler Tes­tung und Kon­takt­nach­ver­fol­gung öffnen.
  • Der Betrieb von Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten, ‑ver­an­stal­tun­gen, ‑ver­mitt­lun­gen und ‑fahr­zeu­gen ist mit (geneh­mig­tem) Hygie­ne­kon­zept, Kon­takt­er­fas­sung und Test­auf­la­ge für die Kun­den zulässig.
  • Die Test­pflich­ten ent­fal­len weit­ge­hend, sofern der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­ge­hal­ten wer­den kann. Für fol­gen­de Aus­nah­men bleibt die Test­pflicht bestehen: 
    • Sport- und Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen mit Publi­kum, wenn der Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann, 
    • Mes­sen im Innenbereich, 
    • Groß­ver­an­stal­tun­gen, 
    • Dampf­saunen, Dampf­bä­der und Sau­nen sowie
    • Pro­sti­tu­ti­ons­an­ge­bo­te.

09.06.2021

Grup­pen­impf­ter­mi­ne für Unternehmen

der Land­kreis Säch­si­sches Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge wur­de am 08.06.2021 durch den DKR Kreis­ver­band Pir­na e.V. infor­miert, dass mit 07.06.2021 die Impf­prio­ri­sie­rung auf­ge­ho­ben wur­de. Mit Schrei­ben vom 27.05.2021 bestand für Fir­men der KRITIS die Mög­lich­keit sich Grup­pen­impf­ter­mi­ne zu orga­ni­sie­ren. Die­se Mög­lich­keit haben nun auch für die übri­gen Fir­men.
Es ste­hen täg­lich (vom 07.06.2021 bis 31.07.2021) bis zu 150 Imp­fun­gen (vor­aus­sicht­lich Biontech) zur Ver­fü­gung. Der Ter­min wird als Grup­pen­ter­min (eine Grup­pe min­des­tens 20 Per­so­nen) eigens für Fir­men­imp­fun­gen geplant. Die Grup­pen­ter­mi­ne wer­den vor­ran­gig in den extra dafür durch uns vor­ge­hal­te­nen Räum­lich­kei­ten in der Jugend­her­ber­ge in Copitz (Zum Wesenitz­bo­gen 9, 01796 Pir­na) statt­fin­den.
Was müs­sen die Fir­men tun?
Um alle ein­ge­hen­den Anlie­gen zu struk­tu­rie­ren, wird mit einem zen­tra­len elek­tro­ni­schen Sup­port- Sys­tem gear­bei­tet. In die­sem zen­tra­len Sys­tem wer­den alle grund­le­gen­den Daten im Rah­men einer Erst­mel­dung erfasst. Die Fir­men errei­chen das Ticket­sys­tem über fol­gen­den Link:

Danach müs­sen die Fir­men wie folgt Vorgehen:

  1. Eröff­nen Sie ein neu­es Ticket.
  2. Regis­trie­ren Sie sich im Support-Portal.
  3. Legen Sie ein neu­es Ticket an mit dem Hil­fe­the­ma „Impf­ter­min für Organisationen“.
  4. Fül­len Sie das vor­ge­ge­be­ne For­mu­lar aus.
    Anschlie­ßend wird das Ticket an das Impf­zen­trum Pir­na weitergeleitet.

21.05.2021

Coro­na-Virus: Kunst‑, Musik- und Tanz­schu­len dür­fen im Ein­zel­un­ter­richt wie­der öffnen

Da die Inzi­denz im Land­kreis unter 165 liegt, dür­fen gemäß Säch­si­scher Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung Kunst‑, Musik- und Tanz­schu­len sowie der Musik­un­ter­richt durch frei­be­ruf­li­che Musik­päd­ago­gen seit dem 20.05.2021 wie­der im Ein­zel­un­ter­richt durch­ge­führt wer­den.
Dies ist nur mög­lich, wenn
- die Hygie­ne­maß­nah­men nach § 6 Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung ein­ge­hal­ten wer­den,
- eine Kon­takt­er­fas­sung oder ‑nach­ver­fol­gung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung erfolgt,
- die Betriebs­in­ha­ber und Beschäf­tig­ten sich tes­ten oder tes­ten las­sen,
- die Schü­le­rin­nen und Schü­ler einen tages­ak­tu­el­len Test vor­wei­sen. Die Test­pflicht gilt nicht für Schü­ler, die im Rah­men der schu­li­schen Tes­tung (§ 23 Absatz 4 Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung) beim letz­ten Test in der Kalen­der­wo­che nega­tiv getes­tet wur­den.
In Tanz­schu­len gilt als Ein­zel­un­ter­richt das Tan­zen mit einer fes­ten Tanz­part­ne­rin oder einem fes­ten Tanz­part­ner.
Per­so­nen, die voll­stän­dig geimpft oder von einer Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus gene­sen sind sowie Per­so­nen bis zur Voll­endung des sechs­ten Lebens­jah­res, müs­sen kein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­le­gen.
Im Rah­men der Durch­füh­rung des Ein­zel­un­ter­richts fin­det die Mas­ken­pflicht nach § 5 Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung kei­ne Anwendung.

Sehr geehr­te Bürgerinnen,

sehr geehr­te Bürger,

auf­grund der gestie­ge­nen Zah­len im Land­kreis ist das Rat­haus bis auf wei­te­res für den Besu­cher­ver­kehr geschlos­sen. Bit­te ver­su­chen Sie alle Anlie­gen vor­wie­gend per Tele­fon bzw. E‑Mail zu erle­di­gen. Soll­te eine per­sön­li­che Vor­spra­che nötig wer­den kön­nen Sie tele­fo­nisch einen Ter­min vereinbaren.

Tele­fon­num­mer für Ter­min­ab­spra­chen: 035056/333–46

E‑Mail:

post@altenberg.de

kaemmerei@altenberg.de

ordnungsa@altenberg.de

bauamt@altenberg.de

Wir bit­ten um Ihr Ver­ständ­nis für die getrof­fe­nen Maßnahmen.

13.04.2021

Land­rat Micha­el Geis­ler wirbt für noch mehr Test­zen­tren im Landkreis

Bei der Bewäl­ti­gung der Coro­na-Pan­de­mie ist die Tes­tung eines der wich­tigs­ten Instru­men­te. Aus die­sem Grund wirbt Land­rat Micha­el Geis­ler um wei­te­re Unter­stüt­zung beim Aus­bau der Test­zen­tren-Infra­struk­tur im Land­kreis. Er ruft Akteu­re, die beim Tes­ten mit­hel­fen und ein
Test­zen­trum ein­rich­ten möch­ten auf, sich bei der Land­kreis­ver­wal­tung zu mel­den. „Damit die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Mög­lich­keit haben einen sol­chen Test durch­zu­füh­ren, brau­chen wir genü­gend und gut erreich­ba­re Ange­bo­te. Ich bin dank­bar, dass gemein­sam mit einem Groß­teil unse­rer Städ­te und Gemein­den, mit Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und auch eini­gen pri­va­ten Anbie­tern und Betrie­ben, bereits eine Viel­zahl von Test­stel­len im Land­kreis ein­ge­rich­tet wer­den konn­ten. Auch eini­ge Apo­the­ken bie­ten Schnell­test­mög­lich­kei­ten an. Wir wol­len die­ses Netz wei­ter aus­bau­en, um allen unse­ren Bür­gern wohn­ort­na­he Ange­bo­te unter­brei­ten zu kön­nen. Wir erach­ten es als wich­tig, über die Schnell­test­stra­te­gie zurück zu einer gewis­sen Nor­ma­li­tät zu kom­men. Ich möch­te, dass die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die einen sol­chen Test benö­ti­gen oder machen wol­len, über­all im Land­kreis die Mög­lich­keit dazu haben.“, so Land­rat Geis­ler.
Die Tests hel­fen Infek­ti­ons­ket­ten schnel­ler zu erken­nen und kön­nen Sicher­heit im All­tag geben. Zudem sieht die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Frei­staa­tes den Nach­weis eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses oft­mals als Vor­aus­set­zung für die Nut­zung von Ange­bo­ten und Dienst­leis­tun­gen
vor.
Sie möch­ten beim Tes­ten mit­hel­fen?
Der Land­kreis baut das Test­zen­tren-Netz der­zeit aus. Akteu­re, die als Test­sta­ti­on mit­wir­ken möch­ten, fin­den auf der Inter­sei­te des Land­rats­am­tes unter www.landratsamt-pirna.de/kostenlose-schnelltests-im-landkreis.html Infor­ma­tio­nen und ein Antrag­for­mu­lar für Inter­es­sen­ten.
Anträ­ge und Anfra­gen kön­nen direkt an die E‑Mailadresse testzentrum@landratsamt-pirna.de gerich­tet werden.

25.01.2021

Ver­tei­lung Mas­ken durch das Rathaus

Sehr geehr­te Bürgerinnen,

sehr geehr­te Bürger,

anders als durch die Medi­en bekannt gege­ben kön­nen wir kei­ne OP-Mas­ken bzw. FFP2-Mas­ken an unse­re Bür­ger ver­tei­len. Die Stadt Alten­berg hat kei­ne Mas­ken durch die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land bzw. durch den Frei­staat Sach­sen zur Ver­fü­gung gestellt bekom­men. Aus die­sem Grund sehen wir uns nicht in der Lage, Mas­ken zu ver­tei­len. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die über 60 Jah­re alt sind, bekom­men Besor­gungs­schei­ne durch die Kran­ken­kas­se um sich Mas­ken in der Apo­the­ke besor­gen zu können.

22.12.2020

Sor­ti­ments­an­ge­bot im Einzelhandel

Sor­ti­ments­an­ge­bot im Ein­zel­han­del über eine Klar­stel­lung zum zuläs­si­gen Ver­kauf von Waren in den FAQ des Por­tals der Staats­re­gie­rung infor­miert. Dar­in wur­de zum Zeit­punkt des Redak­ti­ons­schlus­ses des Tages­briefs die Auf­fas­sung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Arbeit (SMWA) wie­der­ge­ge­ben, dass nur das Sor­ti­ment in geöff­ne­ten Läden ver­kauft wer­den darf, dass zum täg­li­chen Bedarf gehört und auch so in ande­ren geöff­ne­ten Geschäf­ten ange­bo­ten wer­den darf. Das Ange­bot von Waren aus geschlos­se­nen Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten sei nach § 4 Abs. 1 Sächs­Coro­naSch­VO nicht zuläs­sig. Wir wur­den aus­drück­lich vom SMWA gebe­ten, die Ord­nungs­be­hör­den der Städ­te und Gemein­den wie folgt zu infor­mie­ren:
Zur Klar­stel­lung wer­den die FAQ wie folgt ergänzt: „Das Sepa­rie­rungs­ge­bot für Waren, die erkenn­bar nicht dem erlaub­ten Sor­ti­ment zure­chen­bar sind, wird dadurch erfüllt, dass die Ware bei­spiels­wei­se durch Absperr­band ein­deu­tig erkenn­bar abge­trennt ist. Eine Ent­fer­nung der Ware aus dem Ver­kaufs­raum ist nicht erfor­der­lich.“
Unser ergän­zen­der Link im Tages­brief ent­sprach zum Zeit­punkt des Redak­ti­ons­schlus­ses des Tages­briefs auch genau die­ser For­mu­lie­rung.
Nun­mehr hat das SMWA ges­tern Nach­mit­tag gegen­über den Medi­en eine geän­der­te Auf­fas­sung ver­tre­ten und die von uns mit­ge­teil­te und zum Redak­ti­ons­schluss des Tages­brie­fes ver­öf­fent­lich­te For­mu­lie­rung wie­der aus den FAQ ent­fernt.
Fol­gen­de Erläu­te­rung soll laut SMWA statt­des­sen auf­ge­nom­men wer­den:
„Misch­be­trie­be des Han­dels oder der Dienst­leis­tun­gen wer­den nach dem Schwer­punkt­prin­zip beur­teilt. Sie kön­nen ins­ge­samt öff­nen, wenn der Schwer­punkt ihrer Tätig­keit (mehr als 50 %) im erlaub­ten Bereich (Bei­spiel Ver­kauf von Lebens­mit­teln, Ver­kauf von Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten) liegt. Sie kön­nen dann auch die übri­gen Sor­ti­men­te ver­kau­fen, um die betrieb­li­chen Abläu­fe nicht zu belas­ten. Bei Misch­be­trie­ben, bei denen der Schwer­punkt ihrer Tätig­keit im nicht erlaub­ten Bereich liegt, kann aus­schließ­lich der erlaub­te Teil (etwa Ver­kauf von Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten) wei­ter erfol­gen.
Das Sor­ti­ment sol­cher Waren, die nicht Güter des täg­li­chen Bedarfs oder der Grund­ver­sor­gung sind, darf nicht gegen­über dem bis­he­ri­gen Umfang aus­ge­wei­tet wer­den. Stich­tag ist der 15.12.2020.
Bei Groß­be­triebs­for­men des Han­dels wie ins­be­son­de­re SB-Waren­häu­sern, Ver­brau­cher­märk­ten und groß­flä­chi­gen Dro­ge­rie­märk­ten gilt die Misch­be­triebs­re­ge­lung nicht, wenn nicht erlaub­te Sor­ti­men­te in eige­nen, klar abgrenz­ba­ren Abtei­lun­gen (etwa eige­nes Stock­werk) des Betriebs ange­bo­ten wer­den. Die­se Abtei­lun­gen sind zu schließen.“

19.12.2020

For­mu­lar zum Über­nach­tungs­zweck für Beher­ber­gungs­gäs­te vom 24. bis zum 26.12.2020

Mit Inkraft­tre­ten der neu­en Säch­si­schen Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung sind Über­nach­tun­gen wei­ter­hin nur aus not­wen­di­gen beruf­li­chen, medi­zi­ni­schen oder sozia­len Anläs­sen erlaubt. Die zuläs­si­gen sozia­len Über­nach­tun­gen vom 24.12.2020 bis zum 26.12.2020 im Rah­men von Fami­li­en­be­su­chen soll­ten von den Gast­ge­bern mit­hil­fe des nach­ste­hen­den For­mu­lars doku­men­tiert werden.

16.12.2020

Hil­fe bei psy­chi­scher Belastung

Lie­be Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger des Land­krei­ses Säch­si­sche Schweiz-Osterzgebirge

Das neu­ar­ti­ge Coro­na-Virus SARS-CoV‑2 ver­un­si­chert nun schon seit län­ge­rer Zeit die Bevöl­ke­rung. Neben der per­sön­li­chen Betrof­fen­heit sor­gen sich vie­le Men­schen um ihre Fami­lie und um ihre Angehörigen.

Die Gefahr ist nicht sicht­bar und trotz­dem gefühlt jeder­zeit prä­sent. Dazu kom­men die zahl­rei­chen und durch­aus not­wen­di­gen Ein­schrän­kun­gen im täg­li­chen Leben, sei es der begrenz­te Aus­gang oder die Kon­takt­mi­ni­mie­rung bis hin zur Iso­la­ti­on im häus­li­chen Bereich.

Die Kin­der kön­nen teil­wei­se nicht zur Schu­le oder in die Kita, im Job ist die Per­spek­ti­ve in eini­gen Bran­chen unklar, dazu kom­men exis­ten­zi­el­le Sor­gen und finan­zi­el­le Nöte.

Die Belas­tung für Bür­ger und Fami­li­en ist oft groß und wird mit unter­schied­li­chem Erfolg von den Betrof­fe­nen gemeistert.

Es kann durch­aus pas­sie­ren, dass Sie nicht zur Ruhe kom­men, schlecht schla­fen, gereizt sind, sich bedroht und ohn­mäch­tig füh­len oder sich sehr ein­sam vor­kom­men. Das sind alles völ­lig nor­ma­le Reak­tio­nen auf die aktu­ell unnor­ma­le Lage!
Wir las­sen Sie in die­ser Situa­ti­on aber nicht allein und haben für Sie ein Bera­tungs­te­le­fon bei psy­chi­scher Belas­tung eingerichtet.

Sie errei­chen dort spe­zi­ell geschul­te Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, mit wel­chen Sie über Ihre Pro­ble­me, Sor­gen oder Ängs­te spre­chen kön­nen. Die Gesprä­che sind ver­trau­lich und auf Wunsch anonym.
Das Tele­fon ist Mon­tag bis Frei­tag von 08.00 bis 20.00 Uhr geschal­tet und für Sie zum Orts­ta­rif erreich­bar – auch am 24., 25., 26. und 31.12.2020 sowie 01.01.2021 08.00–20.00 Uhr !

Neh­men Sie uns in Anspruch!
03501 / 515 – 2388

11.11.2020

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,
nach Infor­ma­tio­nen des Deut­schen Städ­te- und Gemein­de­bun­des hat der Bun­des­tag hat am 5. Novem­ber 2020 einen Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung „zur Ände­rung der Land­wirt­schafts­er­zeug­nis­se-Schul­pro­gramm­ge­set­zes“ (19/22857; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922857.pdf) in einer vom Agrar­aus­schuss geän­der­ten Fas­sung (19/23755; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922857.pdf) beschlos­sen. Die Vor­la­ge wur­de mit den Stim­men von CDU/CSU, SPD, AfD, und Die Lin­ke gegen die Stim­men der FDP und Bünd­nis 90/Die Grü­nen ange­nom­men.
Mit der geän­der­ten Fas­sung wur­de in Form eines Omni­bus­ge­set­zes eine wald­flä­chen­be­zo­ge­ne Prä­mie beschlos­sen, die nur auf Antrag gewährt wird. Damit will der Bund in Höhe von 500 Mil­lio­nen Euro befris­tet pri­va­ten und kom­mu­na­len Wald­ei­gen­tü­mern unter die Arme grei­fen. Dadurch sol­len ent­stan­de­ne Schä­den teil­wei­se kom­pen­siert und gleich­zei­tig eine nach­hal­ti­ge Wald­wirt­schaft unter­stützt wer­den. Die Prä­mie wird als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss gewährt.Die dazu­ge­hö­ri­ge För­der­richt­li­nie wird zeit­nah erwar­tet. Sobald mög­lich, wer­den wir Ihnen wei­te­re Infor­ma­tio­nen mitteilen.

19.10.2020

Pen­deln­de Beschäf­tig­te, die ihren Wohn­sitz im Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge haben und in einem aktu­ell vom Robert-Koch-Insti­tut aus­ge­wie­se­nen Risi­ko­ge­biet arbei­ten oder die in einem Risi­ko­ge­biet woh­nen und im Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge arbei­ten, kön­nen sich bei fol­gen­den Arzt­pra­xen in den jeweils ange­ge­be­nen Zeit­fens­tern auf SARS-CoV‑2 tes­ten las­sen:
Pra­xis Dr. Preu­sche, Alten­ber­ger Stra­ße 40, 01744 Dip­pol­dis­wal­de – Schmie­de­berg
Mon­tag bis Frei­tag 11:00 bis 12:00 Uhr, Mon­tag und Don­ners­tag 15:00 bis 15:30 Uhr
Pra­xis Dr. Weg­ner, Dresd­ner Stra­ße 9, 01824 König­stein
Mon­tag bis Frei­tag, 10:30 bis 11:00 Uhr
Pra­xis Dipl.-Med. Stein­bach, Schacht­stra­ße 3, 01705 Frei­tal
Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag, Frei­tag 11:00 bis 12:00 Uhr
Mon­tag und Don­ners­tag 14:00 bis 14:30 Uhr
Eine Tes­tung erfolgt auf eige­ne Kosten.


Zu beach­ten ist, dass die Bun­des­re­gie­rung fort­lau­fend prüft, inwie­weit Gebie­te als Risi­ko­ge­bie­te
ein­zu­stu­fen sind. Daher kann es auch zu kurz­fris­ti­gen Ände­run­gen kom­men. Die aktu­el­le
Auf­lis­tung der Risi­ko­ge­bie­te kann auf der Web­site des Robert-Koch-Insti­tuts ein­ge­se­hen wer­den.
Link zu den aktu­el­len Risi­ko­ge­bie­ten laut Robert-Koch-Insti­tut:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

07.10.2020

07.10.2020

07.10.2020

01.10.2020

Rege­lun­gen zum klei­nen Grenzverkehr

In der Ände­rung vom 29.09.2020 sind gemäß § 3 Abs. 3 Sächs­Coro­naQuar­VO von der häus­li­chen Qua­ran­tä­ne für Ein- und Rück­rei­sen­de unter ande­rem ausgenommen:

  1. Per­so­nen, die regel­mä­ßig zwi­schen Wohn­ort und Arbeits­stät­te die Gren­ze über­que­ren (Grenz­pend­ler) oder deren Auf­ent­halt im Bun­des­ge­biet weni­ger als 24 Stun­den andauert,
  2. Per­so­nen, die für einen begrenz­ten Zeit­raum zwin­gend not­wen­dig und unauf­schieb­bar beruf­lich oder medi­zi­nisch ver­an­lasst oder aus sozia­len Grün­den
    a) in das Bun­des­ge­biet ein­rei­sen oder
    b) sich im Aus­land auf­ge­hal­ten haben
  3. Per­so­nen, die sich weni­ger als 48 Stun­den im Aus­land auf­ge­hal­ten haben und deren Auf­ent­halt im Aus­land nicht der pri­va­ten Teil­nah­me an einer kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tung, einem Sport­er­eig­nis, einer öffent­li­chen Fes­ti­vi­tät oder einer sons­ti­gen Frei­zeit­ver­an­stal­tung gedient hat.
    Für Rei­se­rück­keh­rer aus dem Aus­land, die sich wegen einer Rück­kehr aus einem Risi­ko­ge­biet tes­ten las­sen müs­sen, oder die sich trotz einer Rück­kehr aus einem Nicht-Risi­ko­ge­biet frei­wil­lig, kos­ten­pflich­tig tes­ten las­sen möch­ten, ste­hen mit ein­ge­schränk­ten Öff­nungs­zei­ten wei­ter­hin zwei Test­cen­ter an den Flug­hä­fen Dres­den und Leipzig/Halle zur Verfügung.

28.09.2020

Ab sofort ist die Rat­haus­tür ver­schlos­sen. Bit­te klin­geln Sie, wenn Sie das Rat­haus betre­ten wol­len. Nach Betre­ten des Rat­hau­ses des­in­fi­zie­ren Sie bit­te Ihre Hän­de und mel­den sich direkt im Bür­ger­bü­ro an. 

Besu­cher der Stadt­bü­che­rei ver­fah­ren bit­te ebenso. 

14.07.2020

Die Bun­des­re­gie­rung und Lan­des­re­gie­rung haben im Zuge der Coro­na-Kri­se für die unter­schied­lichs­ten Bran­chen und Berei­che immer wie­der neue Pro­gram­me aufgelegt.

Einen guten Über­blick und Unter­stüt­zung bei der Suche bie­tet auch wei­ter­hin die Sei­te: https://www.wir-bleiben-liquide.de/

Über­brü­ckungs­hil­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unternehmen

Mit der Über­brü­ckungs­hil­fe sol­len beson­ders stark betrof­fe­ne klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit Zuschüs­sen unter­stützt wer­den. Die Antrags­stel­lung kann seit dem 10. Juli gesche­hen und funk­tio­niert nur in Zusam­men­ar­beit mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer oder Buchprüfer.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die Antrags­stel­lung lau­fen über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Wei­te­re Details kön­nen Sie dem Eck­punk­te­pa­pier Über­brü­ckungs­hil­fe entnehmen.

Die IHK Dres­den bie­tet Ihnen dar­über hin­aus Hil­fe mit Ihrem Überbrückungshilfe-Rechner

Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fond (WFS)

Der Sta­bi­li­sie­rungs­fond rich­tet sich zunächst an gro­ße Unter­neh­men der Real­wirt­schaft für wel­che kei­ne ande­ren Hil­fe­stel­lun­gen in Fra­ge kom­men. In Aus­nah­me­fäl­len kön­nen auch klei­ne­re Unter­neh­men Zugang erhalten.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: www.wirtschaftsstabilisierungsfonds.bmwi.de

Säch­si­sche Aufbaubank

Eine Antrag­stel­lung für die anfäng­li­chen Hilfs­pro­gram­me „Sofort­hil­fe-Zuschuss Bund“ und „Sach­sen hilft sofort“ ist nicht mehr möglich.

Die SAB unter­stützt Sie neben ihren nor­ma­len Pro­gram­men aber auch wei­ter­hin mit wei­te­ren Coro­na-Son­der­pro­gram­men wie etwa:

Alle Pro­gram­me der SAB fin­den Sie ansons­ten auch unter: www.sab.sachsen.de

07.07.2020

Sehr geehr­te Eltern, Sehr geehr­te Sor­ge­be­rech­tig­te,
in den ver­gan­ge­nen Tagen haben uns ver­mehrt Anfra­gen Ihrer­seits bezüg­lich der Abrech­nung des Eltern­bei­tra­ges für die Mona­te März bis Juli erreicht. Mit die­sem Schrei­ben infor­mie­ren wir Sie über die Abrech­nung und bit­ten Sie, die Ihnen mög­li­cher­wei­se ent­stan­de­nen Unan­nehm­lich­kei­ten zu entschuldigen.

Im März haben Sie den vol­len Eltern­bei­trag bezahlt. Mit Beginn der Not­be­treu­ung am 18.03.2020 bis zum 20.04.2020 ist für alle Eltern kein Eltern­bei­trag erho­ben wor­den. Vom 21.04.2020 bis 15.05.2020 ist der Bei­trag für die­je­ni­gen Eltern ange­fal­len, deren Kin­der in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in die­sem Zeit­raum betreut wor­den sind. Mit Ein­füh­rung des ein­ge­schränk­ten Regel­be­triebs am 18.05.2020 bis Ende Mai ist der Eltern­bei­trag ent­fal­len. Damit ist der mehr bezahl­te Eltern­bei­trag vom März für alle Eltern aus­ge­gli­chen wor­den. Seit dem 01.06.2020 wer­den Eltern­bei­trä­ge je nach Betreu­ungs­ver­trag und maxi­mal im Umfang der ver­än­der­ten Öff­nungs­zei­ten der jewei­li­gen Ein­rich­tun­gen erho­ben.
Der Eltern­bei­trag vom Juni wird Ihnen mit der Rech­nung vom Juli zukommen.

Falls Sie auf­grund der damit ver­bun­de­nen finan­zi­el­len Mehr­be­las­tung bspw. eine gestaf­fel­te Zah­lungs­wei­se wün­schen, kön­nen Sie sich gern mit Frau Volk­mann unter der 035056/ 333 53 in Ver­bin­dung setzen.

Jens Reinsch Alten­berg, 06.07.2020
Gesamt­lei­tung Kin­der­ta­ges­stät­ten Altenberg

Kita Alten­berg                   6:00 – 16:00

Kita Bären­stein                 6:30 – 15:30

Kita Fal­ken­hain                 6:30 – 15:30

Kita Gei­sing                        6:00 – 16:00

Kita Kips­dorf                      6:30 – 16:30

Kita Lie­be­nau                    7:00 – 15:30

Kita Schel­ler­hau               7:00 – 15:00 (06.07.2020)            ab 07.07.2020 6:30 – 15:30

Kita Zinn­wald                    7:00 – 15:30

29.06.2020

Das neue For­mu­lar “Gesund­heits­be­stä­ti­gung Juli 2020” ist online.

29.06.2020


Die Abfall­be­häl­ter für Alt­pa­pier (Blaue Ton­ne) sind in der Regel mit Trans­pon­dern aus­ge­rüs­tet. Behäl­ter und Trans­pon­der soll­ten dabei einem Grund­stück zuge­ord­net sein. Fehlt der Trans­pon­der oder ist die­ser defekt, kann die Ent­sor­gungs­leis­tung nicht ein­deu­tig einem Grund­stück zuge­ord­net wer­den.
Erneu­te Aus­wer­tun­gen der Ent­sor­gungs­tou­ren in der Regi­on Wei­ße­ritz­kreis (mit den Städ­ten und Gemein­den: Alten­berg, Ban­ne­witz, Dip­pol­dis­wal­de, Dorf­hain, Frei­tal, Glas­hüt­te, Hart­manns­dorf-Rei­chen­au, Hermsdorf/Erzg., Klin­gen­berg, Krei­scha, Raben­au, Tha­randt, Wils­druff) haben erge­ben, dass Abfall­be­häl­ter aus­ge­stellt sind, die nicht den oben genann­ten Anfor­de­run­gen ent­spre­chen.
Aus die­sem Grund wird der aktu­ell beauf­trag­te Ent­sor­ger (Alba Sach­sen GmbH) am jewei­li­gen Lee­rungs­tag ab dem 1. Juli 2020 den Schütt­stopp am Sam­mel­fahr­zeug akti­vie­ren. Dies hat zur Fol­ge, dass die Behäl­ter, die kei­nen oder einen defek­ten Trans­pon­der haben, nicht geleert wer­den. Die betrof­fe­nen Bür­ger sol­len umge­hend die Nicht­lee­rung dem ZAOE mel­den. Nur so ist sicher­ge­stellt, dass die Behäl­ter, die nicht den oben genann­ten Anfor­de­run­gen genü­gen, fest­ge­stellt wer­den.
Die­se Abfall­be­häl­ter wer­den zeit­nah vom Behäl­ter­dienst des ZAOE manu­ell erfasst, Trans­pon­der ein­ge­setzt bzw. defek­te aus­ge­tauscht und dann daten­sei­tig aktua­li­siert in das Soft­ware­sys­tem ein­ge­pflegt.
Die Abfall­be­häl­ter kön­nen zum nächs­ten Lee­rungs­ter­min wie­der am Grund­stück bereit­ge­stellt wer­den.
Bei Bedarf kann auch die Mög­lich­keit der gebüh­ren­frei­en Ent­sor­gung des Alt­pa­piers auf den Wert­stoff­hö­fen genutzt wer­den.
Ser­vice-Tele­fon: 0351 40404–50, www.zaoe.de, info@zaoe.de

27.06.2020

Am gest­ri­gen Abend sind die neue Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung sowie der zuge­hö­ri­ge All­ge­mein­ver­fü­gung zu den Hygie­ne­auf­la­gen bei uns eingegangen.

26.06.2020

Infor­ma­tio­nen zum Betrieb von Kin­der­ta­ges­stät­ten sowie Hort

Sehr geehr­te Sorgeberechtigte,

Hier­mit set­zen wir Sie dar­über in Kennt­nis, dass wir am 25.06.2020 das Schrei­ben “Regel­be­trieb ent­spre­chend der päd­ago­gi­schen Kon­zep­te unter Beach­tung der Coro­na-Schutz­maß­nah­men” und der damit ver­bun­de­nen “Hand­lungs­an­lei­tung für die Pra­xis zur Umset­zung des Regel­be­triebs unter Coro­na-Schutz­maß­nah­men ab 29. Juni 2020 in Kin­der­krip­pen, Kin­der­gär­ten und Kin­der­ta­ges­pfle­ge” des säch­si­schen Kul­tus­mi­nis­ters Herrn Piwarz erhal­ten haben.

Dem Schrei­ben ist zu ent­neh­men, dass der Regel­be­trieb in den Hort­ein­rich­tun­gen ab 20.07.2020 wie­der auf­ge­nom­men wer­den soll. Bis zu die­sem Zeit­punkt gilt für die­se Ein­rich­tun­gen der ein­ge­schränk­te Regel­be­trieb nach aktu­el­lem Stand.

Herr Piwarz spricht in sei­nem Schrei­ben auch von der Mög­lich­keit den Regel­be­trieb für die Kin­der­krip­pen sowie die Kin­der­gär­ten ab 29.06.2020 wie­der auf­zu­neh­men. Zur nach­hal­ti­gen und gelin­gen­den Umset­zung des­sen möch­ten wir uns mit den Eltern­ver­tre­te­rIn­nen der Kin­der­gär­ten (Krip­pe und Kin­der­gar­ten) am 29.06.2020 um 19:00 Uhr im Euro­park aus­tau­schen. Für die Kin­der­krip­pen und Kin­der­gär­ten blei­ben vor­erst für den 29.06. und 30.06.2020 alle aktu­ell gül­ti­gen Betreu­ungs­zei­ten sowie Hygie­ne­maß­nah­men bestehen.

Wir dan­ken Ihnen für Ihr Verständnis.

Freund­li­che Grü­ße und viel Gesundheit

Ver­wal­tungs­stab – Gesamtleitung

24.06.2020

Öster­reich spricht par­ti­el­le Rei­se­war­nung für NRW aus.

Auf der Insel Use­dom waren Urlau­ber aus dem Kreis Güters­loh schon am Mon­tag auf­ge­for­dert wor­den, Meck­len­burg-Vor­pom­mern wie­der zu verlassen.

Am heu­ti­gen Mitt­woch gibt es eine Tele­fon­kon­fe­renz der Gesund­heits­mi­nis­ter der Län­der, um eine ein­heit­li­che Linie im Umgang mit Rei­sen­den aus NRW, und hier aus den Krei­sen Waren­dorf und Güters­loh, zu beraten.

Wir dür­fen unse­re Leis­tungs­trä­ger und Ver­mie­ter bit­ten, Sorg­falt wal­ten zu las­sen, mit Gäs­ten aus den Krei­sen Waren­dorf und Güters­loh in NRW.

Inwie­weit Rei­sen­de aus die­sen Krei­sen ggf. in Qua­ran­tä­ne müs­sen oder auch zurück­ge­schickt wer­den sol­len, wer­den wir hof­fent­lich am heu­ti­gen Tag noch erfah­ren und von daher bit­te jetzt schon der dring­li­che Appell an die Ver­mie­ter und Leis­tungs­trä­ger, mit Gäs­ten aus die­sen Krei­sen etwas vor­sich­tig in der Begeg­nung zu sein.

10.06.2020

Ab 15.06.2020 sind die Öff­nungs­zei­ten der Stadt­ver­wal­tung wie folgt:

Mon­tag:              8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Diens­tag:            8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mitt­woch:          geschlossen

Don­ners­tag:      8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Frei­tag:                8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Vor­zugs­wei­se bit­ten wir auch wei­ter­hin um tele­fo­ni­sche Ter­min­ab­spra­chen mit den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern. Die per­sön­li­chen Gesprä­che fin­den in einem geson­der­ten Raum statt. Wir bit­ten Sie einen Mund- und Nasen­schut­zes zu tra­gen und sich die Hän­de nach Betre­ten des Rat­hau­ses zu desinfizieren.

Beim Betre­ten des Rat­hau­ses bit­ten wir Sie, sich immer zuerst im Bür­ger­bü­ro anzumelden.

Die Büche­rei hat ab 15.06.2020 wie folgt geöffnet:

Mon­tag:              8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Diens­tag:            8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mitt­woch:          geschlossen

Don­ners­tag:      8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Frei­tag:                8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

05.06.2020

Am 6. Juni 2020 tritt die ange­pass­te Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung in Kraft. Zu die­sem Zeit­punkt wird auch die zuge­hö­ri­ge All­ge­mein­ver­fü­gung von Hygie­ne­auf­la­gen zur Ver­hin­de­rung der Ver­brei­tung des Coro­na-Virus wirk­sam. Bei­de Doku­men­te fin­den Sie nachfolgend.

Wir möch­ten noch­mals dar­auf hin­wei­sen, dass Ihnen die Mit­ar­bei­ter und Mit­ar­bei­te­rin­nen der Fach­ab­tei­lun­gen auch wei­ter­hin per­sön­lich zur Ver­fü­gung ste­hen. Hier­zu bit­ten wir um vor­he­ri­ge tele­fo­ni­sche Terminabstimmung.

Bis vor­erst 05. Juni 2020 erfol­gen die Gesprä­che in einem geson­der­ten Bera­tungs­raum, in dem die all­ge­mei­nen Hygie­ne­vor­schrif­ten ein­zu­hal­ten sind. Wir bit­ten Sie um das Tra­gen eines Mund- und Nasen­schut­zes sowie um das Des­in­fi­zie­ren der Hän­de nach Betre­ten des Rathauses.

26.05.2020

Für das Schul­jahr 2020/2021 liegt nun die Geneh­mi­gung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Kul­tus zur Ein­rich­tung der Fach­schu­le, Fach­be­reich Sozi­al­we­sen, Fach­rich­tung Sozi­al­päd­ago­gik vor.
Somit kann am 01.09.2020 die Aus­bil­dung zum/zur Staat­lich anerkannte/n Erzieher/in (inkl. Erwerb der Fach­hoch­schul­rei­fe) erfol­gen. Mit die­sem Ange­bot wird eine gute Basis für die drin­gen­de Ver­bes­se­rung des päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te­an­ge­bo­tes im Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge geschaf­fen.
Die Aus­bil­dung ist schul­geld­frei und die För­de­rung nach den Bun­des­aus­bil­dungs-för­de­rungs­ge­setz (BAföG) ist mög­lich. Die Bewer­bun­gen kön­nen für die 3jährige Voll­zeit­aus­bil­dung oder die 4jährige berufs­be­glei­ten­de Teil­zeit­aus­bil­dung ab sofort in den Sekre­ta­ria­ten der Berufs­schu­le abge­ge­ben wer­den.
Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Aus­bil­dung erhal­ten Sie auf der Inter­net­sei­te des BSZ Tech­nik und Wirt­schaft „Fried­rich Sie­mens“ Pir­na unter www.bszpirna.com

15.05.2020

Auch am Män­ner­tag gel­ten die Kon­takt­be­schrän­kun­gen. Das heißt, die belieb­ten Rad­aus­fahr­ten, Krems­er­fahr­ten, Grup­pen­wan­de­run­gen sind nur mit dem eige­nen und mit einem wei­te­ren Haus­stand, der Part­ne­rin oder dem Part­ner erlaubt. Wir bit­ten Sie dies zu beachten!!!

13.05.2020

Mon­tag

Diens­tag

Mitt­woch

Don­ners­tag

Frei­tag

Sams­tag

Sonn­tag

13.00 – 18.00 Uhr

Geschlos­sen

13.00 – 18.00 Uhr

Geschlos­sen

13.00 – 18.00 Uhr

08.00 – 12.00 Uhr

Geschlos­sen

05.05.2020

05.05.2020

Der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) hat die befris­te­te Aus-nah­me­re­ge­lung zur tele­fo­ni­schen Fest­stel­lung einer Arbeits­un­fä­hig­keit durch Ver­trags­ärz­tin­nen und Ver­trags­ärz­te um zwei wei­te­re Wochen ver­län­gert. Die Aus­nah­me­re­ge­lung wäre bei Nicht­ver­län­ge­rung am heu­ti­gen Tag aus­ge­lau­fen.
Die Fest­stel­lung der Arbeits­un­fä­hig­keit bei Ver­si­cher­ten mit Erkran­kun­gen der obe­ren Atem­we­ge, die kei­ne schwe­re Sym­pto­ma­tik auf­wei­sen, darf für einen Zeit­raum von bis zu 7 Kalen­der­ta­gen bis zum 18. Mai 2020 auch nach tele­fo­ni­scher Ana­mne­se erfol­gen. Das Fort­dau­ern der Arbeits­un­fä­hig­keit kann im Wege der tele­fo­ni­schen Ana­mne­se ein­ma­lig für einen wei­te­ren Zeit­raum von bis zu 7 Kalen­der­ta­gen fest­ge­stellt werden.

04.05.2020

Das Schad­stoff­mo­bil kommt zu fol­gen­den Ter­mi­nen in den Wert­stoff­hof Altenberg

Sams­tag, 23.05.2020 – 8.00 bis 12.00 Uhr

Sams­tag, 18.07.2020 – 8.00 bis 12.00 Uhr

Frei­tag, 24.07.2020 – 15.00 bis 18.00 Uhr

Sams­tag, 26.09.2020 – 8.00 bis 12.00 Uhr

Frei­tag, 16.10.2020 – 15.00 bis 18.00 Uhr

Sams­tag, 24.10.2020 – 8.00 bis 12.00 Uhr

01.05.2020

30.04.2020

Der Wert­stoff­hof Alten­berg öff­net ab 04.05.2020 wei­ter­hin zu fol­gen­den Öffnungszeiten:

Mon­tag bis Frei­tag: 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sams­tag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

30.04.2020

Der Frei­staat Sach­sen teilt auf sei­ner Inter­net­sei­te zum The­ma „Mai- bzw. Wal­pur­gis­feu­er“ das Fol­gen­de mit:
Das Feu­er­ma­chen im Rah­men von Fei­er­lich­kei­ten bzw. öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen ist auf einen klei­nen Teil­neh­mer­kreis beschränkt. So ist es erlaubt zusam­men mit dem eige­nen Haus­stand sol­che Mai- bzw. Wal­pur­gis­feu­er aus­zu­rich­ten. Es ist erlaubt, dass eine wei­te­re Per­son an der Fei­er teil­nimmt. Eine öffent­li­che Ver­an­stal­tung ist aber nicht erlaubt, da mehr als eine wei­te­re Per­son an sol­chen Fei­ern teil­nimmt und damit Infek­ti­ons­ket­ten ent­ste­hen kön­nen. Zudem müs­sen die Brand­schutz­be­stim­mun­gen ein­ge­hal­ten und ein grö­ße­res Lager­feu­er ist bei der Stadt bzw. Gemein­de bean­tra­gen. Wir bit­ten Sie, die­se Hin­wei­se zu beachten.

29.04.2020

Gemein­sa­mer Sport und Bewe­gung im Frei­en wer­den unter Beach­tung stren­ger Auf­la­gen sowie der Ein­hal­tung von Abstands­re­geln wie­der zuläs­sig sein. Das Trai­ning muss ohne kör­per­li­chen Kon­takt zu ande­ren sowie ohne die Nut­zung von Umklei­de­ka­bi­nen und Dusch­räu­men durch­ge­führt wer­den. Zum heu­ti­gen Zeit­punkt kön­nen wir noch nicht sagen wie und im wel­chen Umfang dies zum Bei­spiel in den Sport­stät­ten mög­lich sein wird. Dazu müs­sen wir war­ten bis die neue Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung ver­öf­fent­lich wird.

29.04.2020

Ab dem 04.05.2020 wer­den Fri­seu­re sowie art­ver­wand­te Beru­fe wie bei­spiel­wei­se Kosmetik‑, Fuß­pfle­ge- und Nagel­stu­di­os öff­nen. Ent­spre­chend des Auf­trags der Bun­des­re­gie­rung und der Minis­ter­prä­si­den­ten der Län­der hat die zustän­di­ge Berufs­ge­nos­sen­schaft für Gesund­heits­dienst und Wohl­fahrts­pfle­ge in enger Zusam­men­ar­beit mit dem Zen­tral­ver­band des Deut­schen Fri­seur­hand­werks ver­bind­li­che Pan­de­mie-Arbeits­schutz­stan­dards für das Fri­seur­hand­werk defi­niert, die bei­spiel­ge­bend sind für die art­ver­wand­ten Beru­fe. So sind Behand­lun­gen nur gestat­tet, wenn sowohl der Dienst­leis­ter als der Kun­de per­ma­nent eine Mund-Nasen-Bede­ckung tragen.

28.04.2020

Das tsche­chi­sche Innen­mi­nis­te­ri­um hat mit Wir­kung zum 27. April 2020 eine neue Pend­ler­re­ge­lung erlas­sen, die es tsche­chi­schen Arbeit­neh­mern ermög­licht in Deutsch­land ihren Beruf aus­zu­üben. Bedin­gung für die Ein­rei­se ist ein nega­ti­ver Covid-19-Test, der an den tsche­chi­schen Grenz­stel­len vor­zu­le­gen ist und bei der erst­ma­li­gen Ein­rei­se nicht älter als vier Tage sein darf. Der Test muss auf eige­ne Kos­ten oder in Abspra­che mit dem Arbeit­ge­ber auf des­sen Kos­ten durch­ge­führt wer­den.
Die Land­kreis­ver­wal­tung emp­fiehlt den Arbeit­ge­bern, für die Kos­ten der not­wen­di­gen Tes­tun­gen auf­zu­kom­men. Um die hei­mi­sche Wirt­schaft zu unter­stüt­zen, über­nimmt der Land­kreis die mit der Bepro­bung zusam­men­hän­gen­den Kos­ten jeweils zur Hälf­te.
Als wei­te­re Unter­stüt­zungs­maß­nah­me für die von die­ser Rege­lung betrof­fe­nen Per­so­nen (Arbeitgeber/Beschäftigte) hat sich das Land­rats­amt dazu ent­schlos­sen, ent­spre­chen­de Tes­tun­gen zu orga­ni­sie­ren und durch­zu­füh­ren. Dafür ist es erfor­der­lich, dass die Arbeit­ge­ber rele­van­te Daten, wel­che zur Durch­füh­rung der Bepro­bung erfor­der­lich sind, an den Ver­wal­tungs­stab des Land­krei­ses über­mit­telt. Hier­für wird zeit­nah ein ent­spre­chen­des For­mu­lar auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses zur Ver­fü­gung gestellt.
Die Ter­min­ab­spra­che zur Bepro­bung wird zwi­schen dem Arbeit­ge­ber und dem Gesund­heits­amt vor­ge­nom­men.
Gleich­zei­tig bie­tet der Land­kreis den Bür­gern des Land­krei­ses, die berufs­be­dingt nach Tsche­chi­en pen­deln (Geschäfts­rei­sen­de oder Mon­ta­ge­ar­bei­ter), eben­falls die hälf­ti­ge Kos­ten­über­nah­me der Tes­tung an. Die rest­li­chen Kos­ten müss­ten ent­we­der vom Pend­ler oder des­sen tsche­chi­schen Arbeit­ge­ber über­nom­men wer­den.
Für Rück­fra­gen steht Ihnen das Bür­ger­te­le­fon unter der Tele­fon­num­mer: 03501 5151166 und 03501 5151177 zur Verfügung.

28.04.2020

Die andau­ern­de Pan­de­mie des SARS COVID 2‑Virus kann sich auch auf das Fahr­erlaub­nis- und Fahr­leh­rer­we­sen und die Berufs­kraft­fah­rer­qua­li­fi­ka­ti­on aus­wir­ken. Ins­be­son­de­re kön­nen Aus- und Wei­ter­bil­dun­gen wegen geschlos­se­ner Aus­bil­dungs­stät­ten aus­fal­len oder das Ein­ho­len ärzt­li­cher Beschei­ni­gun­gen oder Gut­ach­ten kann erschwert sein. 

Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on ist zu ent­schei­den, wie mit Fahr­erlaub­nis­in­ha­bern der Klas­sen C und D ver­fah­ren wer­den soll, wenn sie auf­grund der Coro­na-Kri­se kei­nen Nach­weis nach § 5 BKrF­QV vor­le­gen können. 

Es bestehen kei­ne Beden­ken, den Füh­rer­schein zunächst ohne Vor­la­ge der Wei­ter­bil­dungs­be­schei­ni­gung mit Ein­tra­gung der Schlüs­sel­zahl 95 für zunächst ein Jahr aus­zu­fer­ti­gen. Die Wei­ter­bil­dungs­be­schei­ni­gung muss spä­tes­tens nach einem Jahr vor­ge­legt wer­den. Die Ver­län­ge­rung des
Füh­rer­scheins ohne Vor­la­ge der Wei­ter­bil­dungs­be­schei­ni­gung darf nicht zu einer Über­schrei­tung des fünf­jäh­ri­gen Zeit­rau­mes ins­ge­samt füh­ren und ist daher auf eine spä­te­re Ver­län­ge­rung anzu­rech­nen. Die ver­zö­ger­te Vor­la­ge einer Wei­ter­bil­dungs­be­schei­ni­gung hat nach unse­rer Ein­schät­zung kei­ne nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die Ver­kehrs­si­cher­heit und erscheint des­halb vertretbar. 

Auf die Vor­la­ge der Beschei­ni­gung der ärzt­li­chen Unter­su­chun­gen nach Anla­ge 5 und 6 FeV kann grund­sätz­lich nicht ver­zich­tet wer­den. Im Rah­men einer Ein­zel­be­trach­tung kann es not­wen­dig erschei­nen, auch hier ggf. zunächst auf die Beschei­ni­gun­gen zu ver­zich­ten und den Füh­rer­schein aus­zu­fer­ti­gen. Dem Fahr­erlaub­nis­in­ha­ber ist in die­sen Fäl­len ein längs­tens drei­mo­na­ti­ger Zeit­raum für die Nach­rei­chung der Unter­su­chung einzuräumen.

25.04.2020

Für den Umgang mit Ver­samm­lun­gen im Zeit­raum der Gel­tung der Sächs­Coro­naSch­VO ist ein ver­zahn­tes Zusam­men­wir­ken von Gesund­heits­dienst und Ver­samm­lungs­be­hör­de erfor­der­lich. Dar­über hin­aus hat der Poli­zei­voll­zugs­dienst (PVD) auf kon­kre­te Lagen vor Ort zu reagie­ren. Des­halb hat das SMI mit dem Schrei­ben Hin­wei­se zur Behand­lung von Ver­samm­lungs­be­geh­ren, zu Maß­ga­ben zur Aus­nah­me­ent­schei­dung sowie zum Voll­zug und zur Durch­set­zung gege­ben. Den Erlass vom 17. April 2020, auf den unter Nr. C. 4. des Schrei­bens ver­wie­sen wird fin­den Sie nachfolgend.

24.04.2020

Mon­tag

Diens­tag

Mitt­woch

Don­ners­tag

Frei­tag

09.00 – 12.00 Uhr

13.00 – 18.00 Uhr

09.00 – 12.00 Uhr

13.00 – 18.00 Uhr

Fei­er­tag

Wir bit­ten Sie zu beach­ten, dass Sie nur mit Mund-Nasen-Schutz bedient wer­den und die all­ge­mei­nen Hygie­ne­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Das bedeu­tet, dass Sie sich nach Betre­ten des Rat­hau­ses die Hän­de des­in­fi­zie­ren müs­sen und die Abstands­re­ge­lun­gen ein­ge­hal­ten werden.

Die Sprech­stun­de am Mon­tag und Mitt­woch Vor­mit­tag sind für Ein­woh­ner der Risi­ko­grup­pen vor­be­hal­ten. Die Sprech­stun­de am Diens­tag und Don­ners­tag Nach­mit­tag sind für Berufs­tä­ti­ge Ein­woh­ner vor­be­hal­ten. Die­se Beschrän­kung dient zum Schutz der Risi­ko­grup­pen sowie zur Kontaktreduzierung.

24.04.2020

Der Bund ist bereit, Schu­len und Schü­ler beim digi­ta­len Unter­richt zu Hau­se mit 500 Mio. Euro zu unter­stüt­zen. Des­halb wer­den wir mit einem Sofort­aus­stat­tungs­pro­gramm die Schu­len in die Lage ver­set­zen, bedürf­tig­ten Schü­lern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaf­fung ent­spre­chen­der Gerä­te zu gewäh­ren. Dar­über hin­aus soll die Aus­stat­tung der Schu­len geför­dert wer­den, die für die Erstel­lung pro­fes­sio­nel­ler online-Lehr­an­ge­bo­te erfor­der­lich ist.

22.04.2020

Die Biblio­thek Alten­berg bleibt bis auf wei­te­res auf­grund der Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung geschlos­sen. Schü­ler der Abschluss­klas­sen von der Ober­schu­le, Berufs­schu­le sowie dem Gym­na­si­um kön­nen sich nach tele­fo­ni­scher Abspra­che Bücher aus­lei­hen, die für die Prü­fungs­vor­be­rei­tung benö­tigt werden.

Kon­takt­da­ten:

Mon­tag bis Frei­tag von 09.00 – 12.00 Uhr unter der 035056/333–25

22.04.2020

Durch den Kreis­ord­nungs­dienst wur­den bei Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der Hygie­ne­maß­nah­men nach der Säch­si­schen Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung in geöff­ne­ten Geschäf­ten wie­der­holt Ver­stö­ße fest­ge­stellt. Aus die­sem Grund wer­den die Geschäfts­be­trei­ber auf die Beach­tung und Umset­zung der nach­fol­gend genann­ten Maß­nah­men hin­ge­wie­sen. Bei Nicht­ein­hal­tung kann dies zu Ahn­dun­gen, bis hin zu einer Geschäfts­schlie­ßung, führen.

Mit Inkraft­tre­ten der oben genann­ten Ver­ord­nung zum 20.04.2020 ist neben der Öff­nung von Geschäf­ten des täg­li­chen Bedarfs sowie der für die Grund­ver­sor­gung not­wen­di­gen Geschäf­te, auch die Öff­nung von Laden­ge­schäf­ten des Ein­zel­han­dels bis 800 m² möglich. 

Dies ist nach der Ver­ord­nung nur zuläs­sig, wenn

1.   der gebo­te­ne Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern im Geschäft und im War­te­be­reich vor dem Geschäft ein­ge­hal­ten wird,

2.   das Per­so­nal und die Kun­den beim Auf­ent­halt im Geschäft eine Mund-Nasen-Bede­ckung tra­gen; Eltern und Sor­ge­be­rech­tig­te sol­len dafür Sor­ge tra­gen, dass ihre Kin­der oder Schutz­be­foh­le­ne die­se Emp­feh­lun­gen auch ein­hal­ten, sofern die­se dazu in der Lage sind,

3.   eine Beschrän­kung der maxi­ma­len Kun­den­an­zahl im Geschäft auf einen Kun­den pro 20 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che durch ent­spre­chen­de Kun­den­len­kung erfolgt,

4.   eine für die Ein­hal­tung der Regeln ver­ant­wort­li­che Per­son benannt wird und bei Kon­trol­len Aus­kunft gibt,

5.   wei­te­re vom Staats­mi­nis­te­ri­um für Sozia­les und Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt durch All­ge­mein­ver­fü­gung gege­be­nen­falls fest­ge­leg­te Hygie­ne­vor­schrif­ten erfüllt werden.

Die unter Punkt 5 genann­ten Hygie­ne­vor­schrif­ten kön­nen der „Anord­nung von Hygie­ne­auf­la­gen zur Ver­hin­de­rung der Ver­brei­tung des Coro­na-Virus des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Sozia­les und Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt (SMS)“ ent­nom­men werden.

21.04.2020

Durch den Land­rat wur­de fest­ge­legt, dass der Ein­zel­han­del im Land­kreis zur Erfül­lung der vor­ge­ge­be­nen Maß­nah­men noch­mals 48 Std. Zeit bekommt. Nach die­ser 48 Std. Frist wer­den im Anschluss Nicht-Umset­zun­gen geahn­det, was eine Schlie­ßung die­ser Geschäf­te mit sich brin­gen kann.

18.04.2020

Vor dem Hin­ter­grund der Öff­nung der Gym­na­si­en, Ober­schu­len, För­der­schu­len und berufs­bil­den­den Schu­len für die Abschluss­klas­sen ab dem 20.04.2020 wer­den die Regio­nal­ver­kehrs­un­ter­neh­men im Ver­kehrs­ver­bund Ober­el­be ab die­sem Zeit­punkt wie­der den Schul­fahr­plan auf­neh­men.
Die Mül­ler Bus­rei­sen GmbH fährt nach dem Nor­mal­fahr­plan. Bei der Regio­nal­ver­kehr Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge GmbH wird vor­erst der Schul­ta­ges­fahr­plan des vor­he­ri­gen Win­ter­fahr­pla­nes in Kraft tre­ten. Der Betrieb der Kir­nitzsch­tal­bahn ist wei­ter­hin ein­ge­stellt. Alter­na­tiv kann die Linie 241 genutzt wer­den.
Das Tra­gen eines Mund-Nase-Schut­zes wäh­rend der Beför­de­rung im ÖPNV ist nach der Säch­si­schen Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung vom 17. April 2020 ver­pflich­tend.
Die Fahr­diens­te, wel­che im Rah­men der geför­der­ten Schü­ler­be­för­de­rung des Land­krei­ses Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge ver­keh­ren, wer­den die Beför­de­rung für Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Abschluss­klas­sen ab dem 20.04.2020 bei ent­spre­chen­der Not­wen­dig­keit eben­falls durch­füh­ren. Es gel­ten die Bestim­mun­gen der Schü­ler­be­för­de­rungs­sat­zung.
Die Eltern set­zen sich bit­te mit „ihren“ Fahr­diens­ten in Ver­bin­dung bzw. wer­den die Fahr­diens­te mit den Eltern in Kon­takt tre­ten, um die not­wen­di­gen Abstim­mun­gen zu Beför­de­rungs­zei­ten usw. zu füh­ren.
Der Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge hat ent­schie­den, dass im frei­ge­stell­ten Schü­ler­ver­kehr wäh­rend der Fahrt das Tra­gen eines Mund-Nase-Schut­zes (ohne Schutz­klas­se) für Fah­rer und Schü­ler erfor­der­lich ist.

17.04.2020

Der Wert­stoff­hof öff­net ab 22.04.20. Wir bit­ten Sie um Beach­tung der all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln. Es ist ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­zu­hal­ten und das Tra­gen eines Mund­schut­zes ist Pflicht.

Trotz der spä­te­ren Öff­nung des Wert­stoff­ho­fes in die­sem Jahr, bit­ten wir, dass nicht gleich alle den ers­ten Tag für die Abga­be nutzen.

Bis 02.05.20 gel­ten fol­gen­de Öffnungszeiten:

Mon­tag – Freitag

Sams­tag

12.00 Uhr – 18.00 Uhr

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

17.04.2020

Zur Absi­che­rung der Abschluss­prü­fun­gen wird ab dem 20.04.2002 schritt­wei­se in Sach­sen für die all­ge­mein­bil­den­den, berufs­bil­den­den sowie För­der­schu­len zum Teil der Schul­un­ter­richt wie­der auf­ge­nom­men, aus die­sem Grund tritt ab dem 20.04.2020 wie­der der übli­che Schul­fahr­plan in Kraft.
Die Regio­nal­ver­kehr Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge GmbH und die Mül­ler Bus­rei­sen GmbH fah­ren dann ent­spre­chend dem Nor­mal­fahr­plan (Win­ter­va­ri­an­te).
Dies bedeu­tet, dass zusätz­li­che tou­ris­ti­sche Ver­keh­re, vor allem an den Wochen­en­den, noch nicht ver­keh­ren. Eben­so nimmt die Kir­nitzsch­tal­bahn den Ver­kehr noch nicht wie­der auf.
Die Schü­ler der Abschluss­klas­sen, wel­che einen frei­ge­stell­ten Schü­ler­ver­kehr benö­ti­gen, wer­den eben­so ab dem 20.04.2020 beför­dert.
Für die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men bleibt es zunächst beim ein­ge­schränk­ten Grund­fahr­plan. Über die Rück­kehr zum Nor­mal­be­trieb wer­den wir in der nächs­ten Woche infor­mie­ren, dies ist davon abhän­gig, wie sich die Bun­des­re­gie­rung zum wei­te­ren Ver­lauf der Aus­gangs­be­schrän­kun­gen posi­tio­nie­ren wird.
Zur wei­te­ren Ein­däm­mung des neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus bit­tet der Ver­kehrs­ver­bund Ober­el­be alle Fahr­gäs­te, den Emp­feh­lun­gen des Robert Koch-Insti­tuts und der Gesund­heits­be­hör­den zu not­wen­di­gen Hygie­ne­maß­nah­men und dem Tra­gen eines Nasen-Mund-Schut­zes zu folgen.

16.04.2020

Mit Blick auf die Viel­zahl kri­sen­be­ding­ter Her­aus­for­de­run­gen dan­ke ich Ihnen und Ihren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen an den Schu­len sowie den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern am Lan­des­amt für Schu­le und Bil­dung aus­drück­lich für Ihr bis­her gezeig­tes lösungs­ori­en­tier­tes und umsich­ti­ges Agie­ren. Mir ist bewusst, mit wel­chem beson­de­ren Ein­satz Sie gemein­sam das Ler­nen zu Hau­se orga­ni­sie­ren und wie sehr Sie per­sön­lich durch die unter­schied­li­chen Pro­blem­la­gen der Schü­ler, Eltern und Lehr­kräf­te gefor­dert sind. Für Ihr Enga­ge­ment und die gute Zusam­men­ar­beit dan­ke ich Ihnen herzlich.

Gemein­sam sind wir bestrebt, dass unse­ren Schü­le­rin­nen und Schü­lern trotz der schwie­ri­gen Umstän­de weder kurz- noch lang­fris­tig Nach­tei­le ent­ste­hen. Sofern es die Situa­ti­on zulässt, fin­den des­halb alle Abschluss­prü­fun­gen plan­mä­ßig statt.

Ange­sichts der bestehen­den Infek­ti­ons­la­ge wer­den am 20. April 2020 die Schu­len vor­erst aus­schließ­lich für das Per­so­nal geöff­net, wel­ches zur Vor­be­rei­tung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf ihre Prü­fun­gen zum Erwerb des Haupt- oder Real­schul­ab­schlus­ses erfor­der­lich ist oder wel­ches Schü­le­rin­nen und Schü­ler in einer Abschluss­klas­se (KS 9 oder H 10) im För­der­schwer­punkt Ler­nen auf ihren Abschluss vorbereitet.

Um ein geord­ne­tes Ver­fah­ren sicher­zu­stel­len, kön­nen der 20. April und der 21. April von den Ober- und För­der­schu­len zur Vor­be­rei­tung genutzt wer­den. Erst ab dem 22. April beginnt die eigent­li­che Prü­fungs­vor­be­rei­tung mit den Schü­le­rin­nen und Schü­lern ent­spre­chend den nach­fol­gend beschrie­be­nen Maßgaben.

Die Zeit ab dem 20. April 2020 soll für eine inten­si­ve Vor­be­rei­tung genutzt wer­den. Bedingt durch die ver­gan­ge­nen Aus­fall­zei­ten  kön­nen ggf. nicht mehr alle Lern­be­rei­che voll­stän­dig unter­rich­tet wer­den. Inhalt­li­che Voll­stän­dig­keit ist daher bis zum Beginn der Prü­fun­gen nicht mehr hand­lungs­lei­tend; im Vor­der­grund steht die Befä­hi­gung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler zur erfolg­rei­chen Bewäl­ti­gung der Prüfungssituationen.

15.04.2020

Lie­be Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger des Land­krei­ses Säch­si­sche Schweiz-Osterzgebirge,

das neu­ar­ti­ge Coro­na-Virus SARS-CoV‑2 ver­un­si­chert der­zeit vie­le Men­schen. Die Gefahr ist nicht sicht­bar und trotz­dem gefühlt jeder­zeit prä­sent.
Dazu kommt der fast voll­stän­di­ge Still­stand im öffent­li­chen Leben mit Ein­schrän­kun­gen der Bewe­gungs­frei­heit, Kon­takt­sper­ren und Iso­la­ti­on im häus­li­chen Bereich.
Die Kin­der kön­nen nicht zur Schu­le oder in die Kita, im Job ist die Per­spek­ti­ve oft unklar, dazu kom­men exis­ten­zi­el­le Sor­gen.
Die Belas­tung für vie­le Bür­ger und Fami­li­en ist oft groß und wird mit unter­schied­li­chem Erfolg von den Betrof­fe­nen gemeis­tert.
Es kann durch­aus pas­sie­ren, dass Sie nicht zur Ruhe kom­men, schlecht schla­fen, gereizt sind, sich bedroht und ohn­mäch­tig füh­len oder sich sehr ein­sam vor­kom­men.
Das sind alles völ­lig nor­ma­le Reak­tio­nen auf die aktu­ell unnor­ma­le Lage!
Wir las­sen Sie in die­ser Situa­ti­on nicht allein und haben für Sie ein Bera­tungs­te­le­fon bei psy­chi­scher Belas­tung
ein­ge­rich­tet. Sie errei­chen dort spe­zi­ell geschul­te Mit­ar­bei­ter, mit wel­chen Sie über Ihre Pro­ble­me, Sor­gen und Ängs­te spre­chen kön­nen.
Die Gesprä­che sind ver­trau­lich und auf Wunsch anonym mög­lich.
Das Tele­fon ist Mon­tag bis Frei­tag von 08.00 bis 20.00 Uhr geschal­tet
und für Sie zum Orts­ta­rif erreich­bar.
Neh­men Sie uns in Anspruch!
03501 / 515 – 2388

14.04.2020

Neue Pend­ler­re­ge­lung ab dem 14. April 2020 für Tsche­chi­en

Ab dem 14. April 2020 sind neue Bestim­mun­gen für tsche­chi­sche Staats­bür­ger und EU-Bür­ger mit Wohn­sitz in Tsche­chi­en in Kraft getre­ten, die als Berufs­pend­ler die Gren­zen nach Deutsch­land, Öster­reich, Polen und die Slo­wa­kei über­schrei­ten. Hier­bei ist grund­sätz­lich zwi­schen zwei Grup­pen zu unter­schei­den:

1) Regu­lä­re Berufs­pend­ler fal­len unter die soge­nann­te 2 + 2 Rege­lung. Sie kön­nen die Gren­ze zum Zwe­cke der Arbeits­aus-übung nur in Abstän­den von min­des­tens 14 Tagen über­schrei­ten. Bei der Rück­kehr nach Tsche­chi­en ist eine 14tägige Qua­ran­tä­ne abzuleisten.

2) Eine Aus­nah­me­re­ge­lung gilt wei­ter­hin für Arbeits­kräf­te im Gesund­heits­we­sen ein­schließ­lich Ret­tungs­diens­ten, in sozia­len Ein­rich­tun­gen sowie in Berei­chen der kri­ti­schen Infra­struk­tur. Die­se Pend­ler dür­fen die Gren­ze häu­fi­ger über­schrei­ten und müs­sen anschlie­ßend kei­ne Qua­ran­tä­ne ein­hal­ten, sind aller-dings ver­pflich­tet, gewis­se Gesund­heits­auf­la­gen einzuhalten.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sowie die jeweils not­wen­di­gen Beschei­ni­gun­gen sind auf der Inter­net­sei­te der Deut­schen Bot­schaft in Prag abrufbar:

Die Unter­brin­gungs­zu­schüs­se des Frei­staa­tes für Berufs­pend­ler aus Tsche­chi­en und Polen wer­den aktu­ell für die Grup­pe unter Zif­fer 2) wei­ter­hin gewährt, wenn die­se an ihrem Arbeits­ort in Sach­sen verbleiben.

09.04.2020

Hier fin­den Sie die Pres­se­mit­tei­lung des LK Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge vom 08.04.2020 mit Tele­fon­num­mern der Erzie­hungs- und Fami­li­en­be­ra­tungs­stel­len, des Bera­tungs­te­le­fons bei psy­chi­scher Belas­tung, Hil­fe bei häus­li­cher Gewalt sowie wei­te­re hilf­rei­che Not­ruf­num­mern und Kontakte.

Datum 08.04.2020:

→ Ober­ver­wal­tungs­ge­richt trifft Ent­schei­dung wie “… vor­ran­gig im Umfeld des Wohn­be­rei­ches” defi­niert wird und ein­heit­li­che Rege­lung für Rei­se­rück­keh­rer.

→ Hin­wei­se des Bun­des zu steu­er­li­chen Erleichterungen

Datum 06.04.2020:

Infor­ma­tio­nen zum Wertstoffhof

Vor allem jetzt, wenn die Gar­ten­sai­son wie­der beginnt, errei­chen uns ver­mehrt Anfra­gen, wann der Wert­stoff­hof wie­der öffnet.

Aus heu­ti­ger Sicht kann die­se Fra­ge nicht beant­wor­tet wer­den, so dass man den 20.04.20 abwar­ten muss. Wenn der Gesetz­ge­ber die Aus­gangs­be­schrän­kun­gen danach wie­der lockert, dann wer­den wahr­schein­lich auch die Wert­stoff­hö­fe wie­der öffnen.

Bis dahin bit­ten wir Sie, den Grün­schnitt auf dem eige­nen Grund­stück zu lagern.

Datum 04.04.2020:

→ +++ EU-Gescheh­nis­se am 03.04.2020 im Rah­men der Corona-Krise +++

→ Lage­bild im LK Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge vom 03.04.2020

Datum 03.04.2020:

Ent­schä­di­gung für feh­len­de Kin­der­be­treu­ung – Kopie der Schlie­ßungs­be­schei­ni­gung nicht nötig

Auf der Inter­net­sei­te der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen (LDS) wird auf das ent­spre­chen­de For­mu­lar zur Bean­tra­gung einer Ent­schä­di­gung für Ver­dienst­aus­fall wegen der not­wen­di­gen Kin­der­be­treu­ung auf­grund der Schlie­ßung von Schu­len und Kitas nach § 56 Abs. 1a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz hingewiesen.

Die LDS hat mit­ge­teilt, dass die in Ziff. 3 des Antrags­for­mu­lars gefor­der­te „Kopie der Schlie­ßungs­be­schei­ni­gung“ nicht bei­gefügt wer­den muss, da die Ein­stel­lung des Betriebs von Schu­len und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen auf­grund der All­ge­mein­ver­fü­gung des SMS vom 23. März 2020 all­ge­mein für ganz Sach­sen gilt.

https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854

Datum 02.04.2020:

Lage­bild im LK Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge vom 01.04.2020

Entschädigung für fehlende Kinderbetreuung – Beantragung
https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854

Datum 01.04.2020:

Ab heute: Neue Verordnung und Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen; Gültigkeit bis 20.04.2020; 0.00 Uhr

All­ge­mein­ver­fü­gung

Säch­si­sche Corona-Schutz-Verordnung

Häu­fig gestell­te Fra­gen und Ant­wor­ten hierzu:


Gewer­be­steu­er-Vor­aus­zah­lun­gen 2020

Die Stadt Alten­berg teilt mit, dass für fest­ge­setz­te Vor­aus­zah­lun­gen auf die Gewer­be­steu­er 2020 ein schrift­li­cher Stun­dungs­an­trag mit kur­zer Begrün­dung an e.frisch@altenberg.de oder j.tittel@altenberg.de oder an Stadt­ver­wal­tung Alten­berg, z. Hd. Frau Tit­tel, Platz des Berg­manns 2, 01773 Alten­berg gestellt wer­den kann. Die Stun­dun­gen erfol­gen zins­los. Die end­gül­ti­ge Fest­set­zung der Gewer­be­steu­er 2020 erfolgt nach Vor­la­ge des Jah­res­ab­schlus­ses 2020 beim Finanz­amt und dem dar­aus fol­gen­den Gewer­be­steu­er­mess­be­trag für das Jahr 2020.


Datum 31.03.2020:

→Unter­stüt­zungs­an­ge­bot für Kinderheime

→Infor­ma­tio­nen für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer sowie Hil­fen, die Unter­neh­mer der­zeit bean­tra­gen kön­nen, hat die Stab­stel­le Wirt­schafts­för­de­rung auf fol­gen­der Sei­te zusam­men­ge­tra­gen: http://www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftsfoerderung.html

→Infor­ma­ti­on vom 25.03.2019 des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend: 

Wer wegen Schul- oder Kita­schlie­ßung die eige­nen Kin­der betreu­en muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen über­mä­ßi­ge Ein­kom­mens­ein­bu­ßen abge­si­chert wer­den. Dafür wird das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ange­passt. Eltern erhal­ten dem­nach eine Ent­schä­di­gung von 67 Pro­zent des monat­li­chen Net­to­ein­kom­mens (maxi­mal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Aus­zah­lung über­nimmt der Arbeit­ge­ber, der bei der zustän­di­gen Lan­des­be­hör­de einen Erstat­tungs­an­trag stel­len kann.

Vor­aus­set­zung dafür ist,

  • dass die erwerbs­tä­ti­gen Eltern Kin­der unter 12 Jah­ren zu betreu­en haben, weil eine Betreu­ung ander­wei­tig nicht sicher­ge­stellt wer­den kann,
  • dass Gleit­zeit- bezie­hungs­wei­se Über­stun­den­gut­ha­ben aus­ge­schöpft sind.

Die Neu­re­ge­lung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wur­de am 25. März im Bun­des­tag ver­ab­schie­det und soll bis Ende März in Kraft treten. 

Datum 30.03.2020:

Lage­bild im LK Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge am 30.03.20

Datum 29.03.2020:

Lage­bild im LK Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge am 29.03.20

Gerüch­te zur Corona-Pandemie

Sehr geehr­te Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner von Altenberg,

solch eine Situa­ti­on, wie wir sie der­zeit bewäl­ti­gen müs­sen, haben wir auch nach Aus­sa­ge der Kanz­le­rin, seit 1945 nicht erle­ben müssen.

Sol­che Kri­sen­zei­ten sind auch Nah­rung für Falsch­mel­dun­gen und Gerüch­te, die sich sehr schnell ver­brei­ten, weil die Men­schen in einer sol­chen Zeit beson­ders ange­spannt sind und auch nicht wis­sen, was die Zukunft bringt und schlicht und ergrei­fend auch ängst­li­cher sind, als sonst.

Es wur­de ver­brei­tet, dass Alten­berg auf Grund der Anzahl der infi­zier­ten Men­schen abge­rie­gelt wer­den soll.

Nach unse­ren vor­lie­gen­den Lis­ten hat sich die Anzahl der Per­so­nen, die sich in Qua­ran­tä­ne auf­hal­ten müs­sen, seit einer Woche hal­biert. Wir haben also der­zeit 29 männ­li­che und weib­li­che Per­so­nen, die in Qua­ran­tä­ne sind und davon haben sich 12 Per­so­nen mit dem Coro­na Virus infi­ziert. Eine Per­son davon hat ihren Haupt­wohn­sitz nicht in Alten­berg und muss also in der Lis­te noch kor­ri­giert wer­den und da die Stadt Alten­berg eine Ver­wal­tungs­ge­mein­schaft mit Hermsdorf/Erzg. hat, sind davon 3 Per­so­nen aus der Gemein­de Hermsdorf/Erzg..

Auch durch Ihre Mit­hil­fe, lie­be Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, in dem Sie die Kon­tak­te wesent­lich ein­ge­schränkt haben, ist es zumin­dest bis­lang in unse­rer Stadt gelun­gen, dass die Anzahl der infi­zier­ten Per­so­nen nicht steigt. Das ist die gute Nach­richt und ich darf Sie auch wei­ter­hin bit­ten, stark zu blei­ben, wenn es dar­um geht, die uns auf­er­leg­ten Beschrän­kun­gen ein­zu­hal­ten. Soll­ten Sie Gerüch­te zum Coro­na Virus hören, dann rufen Sie gern auf unse­rer Hot­line an und wir wer­den Sie gern zum aktu­el­len Stand informieren.

Den­noch gibt es Unbe­lehr­ba­re, die sich den Regeln wider­set­zen und damit natür­lich ganz beson­ders älte­re Men­schen gefähr­den. Das wer­den wir nicht hin­neh­men und mit allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln Ein­halt gebieten.

Auf die­ser Inter­net­platt­form kön­nen Sie alle aktu­el­len Gescheh­nis­se rund um die Coro­na-Pan­de­mie lesen und es steht auch eine Hot­line zur Ver­fü­gung (035056 / 33345), wo wir Ihre Fra­gen beant­wor­ten möchten.

Der Alten­ber­ger Bote ist nicht dyna­misch genug, um Ihnen alle Infor­ma­tio­nen zu über­mit­teln und des­we­gen nut­zen Sie bit­te zur Infor­ma­ti­on unse­re Inter­net­sei­te und rufen Sie uns an.

Bei drin­gen­den Fra­gen errei­chen Sie auch unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in der Stadt­ver­wal­tung und wenn die Not­wen­dig­keit besteht, wer­den auch Ter­mi­ne vereinbart.

Blei­ben Sie gesund und mit freund­li­chen Grü­ßen verbleibt

Tho­mas Kirsten

Bür­ger­meis­ter

Datum 26.03.2020:

→ Ergän­zen­de Hin­wei­se im Zusam­men­hang mit der All­ge­mein­ver­fü­gung des Land­krei­ses “Rei­se­rück­keh­rer” für Arbeit­ge­ber und Arbeitnehmer

→ Fak­ten­blatt zum KfW Son­der­pro­gramm 2020

Bera­tungs­an­ge­bot des IQ Netz­werks Sach­sen

Das IQ Sach­sen ist Teil des För­der­pro­gram­mes „Inte­gra­ti­on durch Qua­li­fi­zie­rung (IQ)“. Das IQ Netz­werk Sach­sen unter­stützt mit einem an die Pan­de­mie­kri­se ange­pass­ten Bera­tungs­an­ge­bot alle sei­ne Zielgruppen:

  • klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men, Selbst­stän­di­ge, Freiberufler
  • Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, Ange­stell­te, Aus­zu­bil­den­de, Stu­die­ren­de, Prak­ti­kan­tin­nen und Praktikanten
  • Antrag­stel­len­de von Aner­ken­nungs­ver­fah­ren, Teil­neh­men­de in Anpas­sungs­maß­nah­men, Sprach­kur­sen und Qualifizierungen.

Das IQ Netz­werk Sach­sen hält anschau­lich auf­be­rei­te­tes Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al in ver­schie­de­nen Spra­chen bereit, berät per Tele­fon und E‑Mail bzw. ver­mit­telt zu kos­ten­lo­sen Ange­bo­ten von wei­te­ren Fach­ex­per­tin­nen und ‑exper­ten.

Hilfs­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung für Kulturschaffende

Das von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­se­ne Paket mit Maß­nah­men zur Abfe­de­rung der wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Coro­na-Pan­de­mie, das Kul­tur­schaf­fen­den zu Gute kommt, soll noch in die­ser Woche im Bun­des­tag und Bun­des­rat ver­ab­schie­det wer­den. Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist dabei die befris­te­te Aus­wei­tung der Leis­tun­gen der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de nach dem SGB II (Hartz IV), ver­bun­den mit einem erleich­ter­ten Bezug des Kin­der­zu­schla­ges. Dar­über hin­aus wer­den finan­zi­el­le Sofort­hil­fen für Solo-Selbst­stän­di­ge und Kleinst­un­ter­neh­men in Zuschuss­form erbracht.

Wei­te­re, lau­fend aktua­li­sier­te Infor­ma­tio­nen unter:

Datum 25.03.2020:

Eltern­bei­trä­ge für Kitas

Für den Monat April 2020 wer­den kei­ne Eltern­bei­trä­ge erho­ben. Wie wir mit dem März­an­teil des Eltern­bei­tra­ges ver­fah­ren, in dem kei­ne Betreu­ung statt­ge­fun­den hat, wer­den wir zum Ende der Coro­na-Pan­de­mie entscheiden.

Wenn wir bei­spiels­wei­se am 21.04.2020 wie­der öff­nen wer­den, dann wird die Rest­be­treu­ungs­zeit im April (kein Eltern­bei­trag) mit dem März­an­teil ver­rech­net, wo kei­ne Betreu­ung erfolg­te, aber bereits Eltern­bei­trag bezahlt wurde.

Da sich der Zeit­raum der Coro­na-Pan­de­mie aber noch nicht vor­her­se­hen lässt, haben wir erst­mal für den April so entschieden.


⇒ Das Bun­des­ka­bi­nett hat einen umfang­rei­chen Coro­na-Maß­nah­men­ka­ta­log zur Unter­stüt­zung von Klein­un­ter­neh­men und Pri­vat­haus­hal­ten beschlos­sen. Unter ande­rem zu fol­gen­den Themen:

  • Sofort­hil­fe für Kleinunternehmer
  • Land­wirt­schaft
  • Kurz­ar­bei­ter­geld
  • Zugang zu Grundsicherung
  • Kin­der­zu­schla­ge
  • Eltern mit Betreu­ungs­pflich­ten u.v.m.

Mit die­ser Infor­ma­ti­on möch­ten wir einen ers­ten Über­blick dar­über geben, in wel­chen Fäl­len Hil­fe­leis­tun­gen gewähr­leis­tet wer­den. Für den Frei­staat Sach­sen hat Wirt­schafts­mi­nis­ter Dulig ver­spro­chen, dass noch in die­ser Woche Anträ­ge gestellt wer­den kön­nen, die auch inner­halb von 24 h bear­bei­tet werden.

Hil­fen für Grenz­pend­ler aus Tschechien

Nach den gest­ri­gen Beschlüs­se der tsche­chi­schen Regie­rung tre­ten ab dem 26. März 2020 0.00 Uhr wei­te­re Rei­se­be­schrän­kun­gen in Kraft. Aus­wir­kun­gen hat dies ins­be­son­de­re auf säch­si­sche Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men, deren Beschäf­tig­ten zu den Grenz­pend­lern aus Tsche­chi­en gehö­ren. Wir hat­ten dazu heu­te bereits vor­ab geson­der­te Infor­ma­tio­nen einer­seits an die Kreis­frei­en Städ­te, ande­rer­seits an die kreis­an­ge­hö­ri­gen Städ­te und Gemein­den über die Kreis­ver­bands­vor­sit­zen­den herausgegeben.

Um den erheb­li­che Pro­ble­men für die betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen und Unter­neh­men zu begeg­nen, beab­sich­tigt der Frei­staat eine Unter­stüt­zung der tsche­chi­schen Pend­ler. Das säch­si­sche Kabi­nett wird heu­te einen ent­spre­chen­den Beschluss fassen

Gern möch­ten wir Sie über die uns nun­mehr von der Staats­kanz­lei mit­ge­teil­ten Eck­da­ten zur Unter­stüt­zung für Über­nach­tun­gen von tsche­chi­schen Mit­ar­bei­tern durch den Frei­staat informieren:

Rege­lung gilt für den Gesund­heits­sek­tor, insbesondere:

  • Akut­kli­ni­ken
  • Reha­bi­li­ta­ti­ons­kli­ni­ken
  • ambu­lan­te Praxen
  • ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Akutpflege
  • Medi­zin­tech­nik, vor allem Her­stel­ler von Schutzausrüstung
  • Altenpfleger/innen
  • Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen im sozia­len Bereich wie Behin­der­ten­be­treu­ung mit allen anhän­gi­gen Berei­chen wie Rei­ni­gung und Lebensmittelversorgung/Großküchen
  • Not­fall- und Rettungswesen
  • Alle mit den vor­ge­nann­ten Auf­ga­ben im Zusam­men­hang ste­hen­den Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen (Fahr­diens­te, Küche, Rei­ni­gung, Tech­nik, Hei­zung, Faci­li­ty­ma­nage­ment, etc.)
  • Pro Per­son (Mit­ar­bei­ter im Gesund­heits­sek­tor): 40 Euro/Nacht
  • Für Ange­hö­ri­ge (insb. Fami­li­en­mit­glie­der) pro Per­son: 20 Euro/Nacht
  • Die Rege­lung gilt für die nächs­ten drei Mona­te mit der Opti­on der Verlängerung
  • Die Abwick­lung erfolgt über die Land­krei­se, wel­che zudem über den jewei­li­gen Kri­sen­stab die Auf­nah­me und Unter­brin­gung der tsche­chi­schen Arbeits­kräf­te koor­di­nie­ren. Die Land­krei­se prü­fen ggf. in Abstim­mung mit ihrem jewei­li­gen Tou­ris­mus­ver­band bzw. der jewei­li­gen Wirt­schafts­för­de­rung die Unter­brin­gung in regio­na­len Hotels, Pen­sio­nen, Gast­hö­fen, Jugend­her­ber­gen etc.

Datum 24.03.2020:

Lie­be Ein­woh­ne­rin­nen und Einwohner,

ab heu­te ist die Coro­na Bür­ger-Hot­line der Stadt­ver­wal­tung Alten­berg geschalten.

Tel. 035056 / 333–45

Die­se Hot­line ist für alle Fra­gen zum The­ma Coro­na Virus von 09.00 – 18.00 Uhr erreich­bar. Bit­te ver­wen­den Sie die­se Hot­line nur in drin­gen­den Fra­gen. Für alle ande­ren Fra­gen wen­den Sie sich bit­te wie gewohnt pos­ta­lisch oder per E‑Mail an die Stadt­ver­wal­tung Altenberg.


Datum 23.03.2020:

Infor­ma­ti­ons­por­tal Coro­na­vi­rus in Sach­sen und FAQ zu den Allgemeinverfügungen

Wir möch­ten Sie auf die zen­tra­le The­men­sei­te des Frei­staa­tes zum Coro­na-Virus hinweisen.

Das Por­tal ist unter fol­gen­dem Link zu erreichen:

https://www.coronavirus.sachsen.de/

Ins­be­son­de­re fin­den Sie dort tag­ak­tu­el­le Hin­wei­se in Form von FAQ zu Anwen­dungs­fra­gen bezüg­lich der All­ge­mein­ver­fü­gun­gen. Die­se wer­den lau­fend ergänzt und aktualisiert.


Hier die neu­es­te Pres­se­mit­tei­lung des Land­krei­ses für Rei­se­rück­keh­rer aus Risikogebieten


Datum 22.03.2020:

Hier die All­ge­mein­ver­fü­gung zu den Aus­gangs­be­schrän­kun­gen. Die­se tritt heu­te Abend 24.00 Uhr in Kraft!


!!!! Bau­märk­te und Coro­na- Partys !!!!

Nach Rück­spra­che unse­res Bür­ger­meis­ters mit der Staats­kanz­lei und dem SMS wur­de ihm mit­ge­teilt, dass in Bau­märk­ten Brenn­stoff­han­del auch wei­ter­hin mög­lich ist und eben­so kön­nen Hand­wer­ker beruf­li­chen Bedarf in Bau­märk­ten ein­kau­fen – die­se müs­sen sich aber an Hygie­ne­vor­schrif­ten und einen begrenz­ten Zugang halten.

Kon­takt­ver­bo­te müs­sen wir ein­hal­ten. Bit­te hal­ten Sie Abstand. Die­se Regeln müs­sen wir ein­hal­ten, sonst wird es wei­te­re Beschrän­kun­gen geben müssen.

Die Orts­vor­ste­her und Stadt­rä­te bit­te ich dar­um mit­zu­hel­fen, dass sozia­le Kon­tak­te ein­ge­schränkt werden.

Es ist wirk­lich unver­nünf­tig, dumm und ver­ant­wor­tungs­los, wenn am Sams­tag­abend noch in Jugend­clubs gefei­ert wird.

Wir wer­den die­se Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ab sofort, wenn sie leicht sind, mit bis zu 25.000 € sank­tio­nie­ren bis hin zur Freiheitsstrafe.

Poli­zei­voll­zug und Ord­nungs­amt wer­den dies umsetzen.


Datum 21.03.2020:

Neue All­ge­mein­ver­fü­gung, die am 20.03.2020, 0.00 Uhr in Kraft tritt

Lie­be Ein­woh­ne­rIn­nen, die Coro­na Pan­de­mie ist sehr dyna­misch und wir ver­su­chen Sie mit den aktu­ells­ten Infor­ma­tio­nen zu versorgen.

Das ist für Sie nicht leicht und auch nicht für uns.

Die vier­te All­ge­mein­ver­fü­gung in acht Tagen zu ver­dau­en stellt gro­ße Her­aus­for­de­run­gen an uns alle und ist für vie­le von uns auch existenzbedrohend. 

Wenn wir uns aber an die Regeln hal­ten und es damit gelingt ein Men­schen­le­ben zu ret­ten, dann zeigt dies, zu wel­cher Soli­da­ri­tät wir in der Lage sind!!!

Bit­te haben Sie Ver­trau­en, dass nie­mand im Regen ste­hen gelas­sen wird, aber jetzt geht es wirk­lich dar­um, die Ver­brei­tung des Coro­na­vi­rus einzudämmen.

All­ge­mein­ver­fü­gung, Voll­zug des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes, Maß­nah­men anläss­lich der Coro­na-Pan­de­mie, Ver­bot von Ver­an­stal­tun­gen, Bekannt­ma­chung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Sozia­les und Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt vom 20. März 2020


Datum 20.03.2020:

Pres­se­mit­tei­lung des Landkreises

Wichtige Hinweise für die Ermittlung der Quarantänefrist

Auf­grund der ange­spann­ten Situa­ti­on und der erheb­li­chen Anzahl an Rei­se­rück­keh­rern wird es nicht mög­lich sein, allen Rei­se­rück­keh­rern aus den Risi­ko­ge­bie­ten und beson­ders betrof­fe­nen Gebie­ten inner­halb einer kur­zen Frist die Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nun­gen bzw. die Beschei­ni­gun­gen auszuhändigen.

Für die Ermitt­lung der Qua­ran­tä­ne­frist gilt grundsätzlich:

ab Rückkehr/Feststellung aus dem Risi­ko­ge­biet beginnt eine Frist von 14 Tagen für die Qua­ran­tä­ne und endet mit Ablauf des 14. Tages 24.00 Uhr.

Risi­ko­ge­bie­te (Stand: 16.03.2020)

Ita­li­en
Iran
In Chi­na: Pro­vinz Hub­ei (inkl. Stadt Wuhan)
In Süd­ko­rea: Pro­vinz Gye­ong­sang­buk-do (Nord-Gye­ong­sang)
In Frank­reich: Regi­on Grand Est (die­se Regi­on ent­hält Elsass, Loth­rin­gen und Cham­pa­gne-Arden­ne)
In Öster­reich: Bun­des­land Tirol
In Spa­ni­en: Madrid
In USA: Bun­des­staa­ten Kali­for­ni­en, Washing­ton und New York

In Deutsch­land: Land­kreis Heins­berg (Nord­rhein-West­fa­len)


Der Wert­stoff­hof wird am 1. April 2020 nicht geöffnet!

Wie uns der Zweck­ver­band Abfall­wirt­schaft Obe­res Elb­tal mit­teil­te, wird der Wert­stoff­hoff am 01.04.2020 nicht in Betrieb gehen.


Hier fin­den Sie die Pres­se­mit­tei­lung des Land­krei­ses zur Aus­set­zung des monat­li­chen Eigen­an­tei­les zur Schülerbeförderung.


Hier fin­den Sie die Aus­le­gungs­hin­wei­se des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Sozia­les und Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt zur gel­ten­den All­ge­mein­ver­fü­gung vom 18.03.2020


Die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den haben gemein­sam mit dem Bür­ger­meis­ter ent­schie­den, dass die für den 23. März 2020 geplan­te Stadt­rats­sit­zung ausfällt.


Datum 19.03.2020:

Lie­be Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner, 

in die­sen Tagen errei­chen uns auch Fra­gen, auf die es noch kei­ne Ant­wor­ten gibt. 

Es gab in der Ver­gan­gen­heit noch kei­ne mit heu­te ver­gleich­ba­re Situa­ti­on, dass Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten behörd­lich für mehr als 10 Tagen ein­ge­schränkt nutz­bar waren bzw. gar geschlos­sen wur­den. 

Die­se Rechts­un­si­cher­heit bie­tet die Mög­lich­keit zur Dis­kus­si­on über die Ver­tei­lung des Risi­kos zwi­schen allen Betei­lig­ten. Hier geht es bei­spiels­wei­se um Lohn­fort­zah­lun­gen wäh­rend der Qua­ran­tä­ne, es geht um Ansprü­che von Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern, die zu Hau­se blei­ben müs­sen, weil die Ein­rich­tun­gen behörd­lich geschlos­sen wur­den und es geht natür­lich auch um die Finan­zie­rung der Ein­rich­tun­gen, die von den Eltern­bei­trä­gen, von Lan­des­zu­schüs­sen und den Zuschüs­sen der Städ­te und Gemein­den getra­gen wer­den. 

Eine recht­li­che Rege­lung gibt es dazu bis­lang nicht und aus die­sem Grund müss­te ich Sie der­zeit um Ver­ständ­nis bit­ten, wenn wir kei­ne gesi­cher­te Aus­kunft dazu geben kön­nen. 

Unser Kri­sen­stab, der täg­lich berät, ver­tritt die Auf­fas­sung, wenn damit nicht gegen beab­sich­tig­te Rege­lun­gen ver­sto­ßen wird, die Eltern­bei­trä­ge aus­zu­set­zen, für die Zeit, in der die Kin­der nicht betreut wer­den. Dies ist aber eben nur dann mög­lich, wenn das Land ent­schei­det, den Zuschuss auch wei­ter­hin zu bezah­len und nicht even­tu­ell die Rechts­auf­fas­sung ver­tritt, dass, wenn Städ­te und Gemein­den auf den Eltern­bei­trag ver­zich­ten, dann auch der Lan­des­zu­schuss weg­fällt. 

Den­noch haben wir uns dazu ver­stän­digt, dass die Stadt Alten­berg ab April kei­ne Eltern­bei­trä­ge erhe­ben wird für die Kin­der, für die kei­ne Betreu­ung erfolgt. 

Im Übri­gen möch­te ich mich sehr herz­lich bei den Eltern bedan­ken, die es in sehr kur­zer Zeit hin­be­kom­men haben, die Betreu­ung ihrer Kin­der im häus­li­chen Umfeld zu organisieren.

Ich bin wirk­lich sehr stolz auf unse­re Eltern, wie sie in die­sen schwe­ren Tagen soli­da­risch vor allen Din­gen gegen­über den Risi­ko­grup­pen und unse­ren älte­ren Men­schen han­deln, weil vor­ran­gi­ges Ziel ist es, die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus ein­zu­däm­men und dazu die­nen vor­nehm­lich Ver­bo­te für gro­ße Ver­an­stal­tun­gen mit vie­len Men­schen und eben auch das Schlie­ßen der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Schu­len. 

Noch wesent­lich kom­ple­xer sind Lohn­fort­zah­lun­gen der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter, die zu Hau­se sind, weil Kin­der­ein­rich­tun­gen behörd­lich geschlos­sen wur­den. 

Wir als Arbeit­ge­ber wer­den aber auf jeden Fall die Lohn­fort­zah­lung leis­ten und erhof­fen uns im Nach­gang ggf. Erstat­tun­gen, weil die Betreu­ungs­mög­lich­kei­ten behörd­lich ein­ge­schränkt wur­den. 

Ich darf Sie um Ver­ständ­nis bit­ten, wenn wir der­zeit alles dafür tun, dass die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus ein­ge­dämmt wird, um die Gesund­heit aller unse­rer Mit­men­schen zu erhal­ten. Wir wer­den alle damit ver­bun­de­nen Zah­lungs­leis­tun­gen hin­be­kom­men, da ver­traue ich auch der Bun­des- genau­so wie der Landesregierung.

 Mit freund­li­chen Grü­ßen und blei­ben Sie gesund

 

Ihr

Tho­mas Kirsten

Bür­ger­meis­ter

Datum 18.03.2020:

Pres­se­mit­tei­lung der Landkreisverwaltung

Ein­stel­lung Besu­cher­ver­kehr Landkreisverwaltung 

In Deutsch­land steigt die Zahl der Coro­na­in­fi­zier­ten wei­ter­hin an. Auch im Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge muss stän­dig mit wei­te­ren Fäl­len gerech­net werden.

Die Kreis­ver­wal­tung mit ihren Außen­stel­len ist aus die­sem Grund seit dem 17. März 2020 für jeg­li­chen Bür­ger­ver­kehr geschlossen.

Per­sön­li­che Vor­spra­chen sind grund­sätz­lich bis auf wei­te­res nicht mög­lich. Wir wer­den uns in die­ser Aus­nah­me­si­tua­ti­on vor­über­ge­hend auf die wesent­lichs­ten Anlie­gen und Leis­tun­gen beschrän­ken. Bür­ger­an­lie­gen wer­den prin­zi­pi­ell elek­tro­nisch, tele­fo­nisch oder pos­ta­lisch bearbeitet. 

Nur nach vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Abspra­che und der Über­prü­fung des Anlie­gens auf Dring­lich­keit ist in nicht auf­schieb­ba­ren Ange­le­gen­hei­ten, ein per­sön­li­cher Kon­takt möglich.

Soll­te ein Anlie­gen als „nicht dring­lich“ beur­teilt wer­den, bit­ten wir um Ihr Verständnis.

Die Kon­takt­da­ten der Fach­be­rei­che fin­den Sie auf unse­rer Home­page unter www.landratsamt-pirna.de.

Über die aktu­el­le Ent­wick­lung infor­mie­ren wir Sie dort eben­falls fortlaufend.

  • Für die Füh­rer­schein­stel­le wird ab Frei­tag fol­gen­de Son­der­re­ge­lung gelten:

Not­wen­di­ge Anträ­ge zu Umschrei­bun­gen oder Ver­län­ge­run­gen von Füh­rer­schei­nen für Mit­ar­bei­ter kri­ti­scher Infra­struk­tu­ren kön­nen nach tele­fo­ni­scher Ter­min­ab­spra­che am Stand­ort Pir­na erfolgen.

Kon­takt: Fahrerlaubnisangelegenheiten:

                fahrerlaubnis@landratsamt-pirna.de

                03501–515 4276

                03501–515 4277

  • Für die Kfz-Zulas­sung wird ab Frei­tag die fol­gen­de Son­der­re­ge­lung gelten:

Kfz-Zulas­sungs­vor­gän­ge sind aus­schließ­lich über die nie­der­ge­las­se­nen Zulas­sungs­diens­te (sie­he unten) möglich.

Kon­takt: Kfz-Zulassungsbehörde:

                kfz-zulassung@landratsamt-pirna.de

                03501–515 4278

                03501–515 4279

Hier fin­den Sie die Zulas­sungs­diens­te mit ihren Einzugsbereichen:

Zulas­sungs­dienst Kuch­in­ke – Sebnitz/Neustadt/Bautzen

Zulas­sungs­dienst Scheu­mann – Bischofswerda/Sebnitz/Neustadt/Bautzen

Zulas­sungs­dienst Wünsch – Dresden/Freital/Heidenau

Zulas­sungs­dienst Förs­ter – Dohna/Pirna/Heidenau

Zulas­sungs­dienst Anger­mann – Sebnitz/Neustadt

Zulas­sungs­dienst Stock – Dresden/Radeberg

Zulas­sungs­dienst SFL GMBH Schloß­hof – Pirna/Dresden/Heidenau

Zulas­sungs­dienst Pesch­ke – Freital

Zulas­sungs­dienst Anders – Freital

Zulas­sungs­dienst Köh­ler – Freital

Zulas­sungs­dienst Kerndt – Dippoldiswalde

Datum 18.03.2020:

Lie­be EinwohnerInnen,

hier der Wider­ruf der All­ge­mein­ver­fü­gung des Land­krei­ses Säch­si­sche Schweiz-Osterzgebirge.

Die o.g. zu wider­ru­fe­ne All­ge­mein­ver­fü­gung wur­de auf die­ser Sei­te am 17.03.20 veröffentlicht.

Nun die Bekannt­ma­chung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Sozia­les und
Gesell­schaft­li­chen Zusam­men­halt vom 18. März 2020

Datum 17.03.2020:

Aktu­ell stellt sich die Situa­ti­on in der Stadt Alten­berg wie folgt dar:

  • Das Bür­ger­bü­ro stellt ab 18.03.20 den all­ge­mei­nen Besu­cher­ver­kehr ein. Anfra­gen wer­den wei­ter­hin tele­fo­nisch unter 035056 / 3330 ent­ge­gen genom­men. Zu drin­gen­den Ange­le­gen­hei­ten kön­nen Ter­mi­ne tele­fo­nisch ver­ein­bart wer­den. Dies ist außer dem Sach­ge­biet Lie­gen­schaf­ten auch mit den zustän­di­gen Sach­ge­bie­ten möglich.
  • Die Orts­ver­wal­tun­gen in Gei­sing und Bären­stein wer­den eben­falls ab 18.03.20 für den Besu­cher­ver­kehr geschlos­sen. Die Orts­ver­wal­tung Gei­sing ist aber wei­ter­hin tele­fo­nisch für Sie erreichbar.
  • Ent­spre­chend der All­ge­mein­ver­fü­gung des Land­krei­ses über das Ver­bot von Ver­an­stal­tun­gen in Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­stät­ten.… bleibt der Wild­park bis auf wei­te­res ab 18.03.20 geschlossen.
  • In den Kin­der­ta­ges­stät­ten erfolgt eine Not­be­treu­ung für Kin­der deren Eltern Anspruch dar­auf haben. Dafür müs­sen die Bedin­gun­gen lt. fol­gen­dem For­mu­lar erfüllt sein:  For­mu­lar für Bedarf Not­be­treu­ung in Kita und Schulen
  • Fol­gen­de Ein­rich­tun­gen wer­den vor­erst offen gehal­ten: Alten­berg, Gei­sing, Fal­ken­hain, Bären­stein sowie der Hort Alten­berg und Hort Lauenstein

Die Mit­tags­ver­sor­gung wäh­rend der Not­be­treu­ung erfolgt wei­ter­hin über gour­met­ta. Eltern die, die Not­ver­sor­gung in Anspruch neh­men, wer­den gebe­ten sich hier­zu tele­fo­nisch unter 0351 / 3127117 mit gour­met­ta in Ver­bin­dung zu setzen.

Die Mit­tags­ver­sor­gung über das „Mit­tags­mahl“ erfolgt wei­ter­hin wie gewohnt.

Datum 17.03.2020:  

Lie­be EinwohnerInnen,

heu­te zunächst Infor­ma­tio­nen zur All­ge­mein­ver­fü­gung des SMS zur Ein­stel­lung des Schul­be­trie­bes und Schlie­ßung von Kin­der­ta­ges­stät­ten sowie zur

- All­ge­mein­ver­fü­gung des Land­krei­ses Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge über das Ver­bot von Ver­an­stal­tun­gen in Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­stät­ten und von Ver­samm­lun­gen sowie der Ein­schrän­kung des Gewer­be- und Gas­tro­no­mie­be­triebs.

- All­ge­mein­ver­fü­gung des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Sozia­les
- For­mu­lar für Bedarf Not­be­treu­ung in Kita und Schu­len
- Sicher­stel­lung Notbetreuung

- Pres­se­mit­tei­lung des LRA vom 16.03.2020 zur aktu­el­len Lage

Sach­stand: 16.03.2020

Die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen für unse­re Stadt möch­ten wir Ihnen so aktu­ell wie mög­lich mit­tei­len, aber hier­für ste­hen auch zen­tra­le Inter­net­sei­ten der Lan­des­re­gie­rung zur Verfügung.

Vom Sozi­al­mi­nis­te­ri­um: www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

Bür­ger-Tele­fon des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums: 0351 / 564–55855

Das Arbeits- und Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um hat auf sei­ner Inter­net­sei­te www.smwa.sachsen.de einen umfang­rei­chen Bereich mit Fra­gen und Ant­wor­ten zur Coro­na-Kri­se eingerichtet.

Im Land­rats­amt sind fol­gen­de Tele­fo­ne geschalten:

Bür­ger­te­le­fon: 03501 / 515 1166
03501 / 515 1177

Rück­keh­rer aus Risi­ko­ge­bie­ten: 03501 / 515 2366
03501 / 515 2377

Aktu­el­le Risikogebiete:

Ita­li­en
Iran
In Chi­na: Pro­vinz Hub­ei (inkl. Wuhan)
In Süd­ko­rea: Pro­vinz Gye­ong­sang­buk-do (Nord-Gye­ong­sang)
In Frank­reich: Regi­on Grand Est (die­se Regi­on ent­hält Elsass, Loth­rin­gen und Cham­pa­gne-Arden­ne)
In Öster­reich: Bun­des­land Tirol
In Spa­ni­en: Madrid
In USA: Bun­des­staa­ten Kali­for­ni­en, Washing­ton und New York
In Deutsch­land: Land­kreis Heins­berg (Nord­rhein-West­fa­len)

Ich möch­te mich bei allen Eltern sehr herz­lich bedan­ken, die einen wesent­li­chen Bei­trag leis­ten, um die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus zu ver­lang­sa­men. Wir brau­chen in die­sen Tagen und Wochen den Schul­ter­schluss mit allen Betei­lig­ten und aus die­sem Grund herz­li­chen Dank dafür, dass Sie in die­ser Viel­zahl die Betreu­ung Ihrer Kin­der in häus­li­cher Umge­bung abge­si­chert haben oder auch mit Nach­barn und Freun­den Gele­gen­hei­ten gefun­den haben, die Kin­der zu Hau­se zu betreuen.

Die aktu­el­le Situa­ti­on für die Kin­der­ein­rich­tun­gen ist so, dass wir die Betreu­ung noch in allen Kin­der­ein­rich­tun­gen absi­chern, hier­zu zählt nicht das Sport­in­ter­nat, wel­ches seit dem Wochen­en­de geschlos­sen ist.
Am 16.03.20 war kein Schü­ler des Gym­na­si­ums in der Schu­le anwe­send, so dass auch die Schlie­ßung des Sport­in­ter­na­tes gerecht­fer­tigt ist.

Unab­hän­gig davon kön­nen in die­sen Tagen, die Kin­der in der Grund­schu­le in Lau­en­stein und in Alten­berg, in der Ober­schu­le Gei­sing genau­so wie im Gym­na­si­um eine Betreu­ung erhal­ten. Die Schul­pflicht ist aber der­zeit ausgesetzt.

Die Ent­wick­lung ist dyna­misch und wir gehen davon aus, dass in die­ser Woche noch ent­schie­den wird, dass Schu­len genau­so wie Kin­der­ein­rich­tun­gen, geschlos­sen wer­den. Dies ist eine Annah­me und wir müs­sen die nächs­ten Tage abwar­ten, was hier­zu Schul­be­hör­den ent­schei­den werden.

Das öffent­li­che Leben muss den­noch wei­ter gehen, so dass Kin­der vor­nehm­lich in Grund­schu­len und Kin­der­ein­rich­tun­gen auch wei­ter­hin eine Not­be­treu­ung erhal­ten kön­nen. Dies wird für ganz bestimm­te Berufs­grup­pen der Fall sein, die das öffent­li­che Leben auf­recht­erhal­ten müs­sen.
Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se das Gesund­heits­we­sen, Poli­zei, Trink- und Abwas­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men, Lebens­mit­tel­ver­sor­gung, Pfle­ge­kräf­te und nicht zuletzt alle Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, wie zum Bsp. Rotes Kreuz, Cari­tas usw..

Für bestimm­te Sach­ge­bie­te der Stadt­ver­wal­tung trifft dies eben­so zu, ohne in Anspruch neh­men zu dür­fen, dass die­se Auf­zäh­lung abschlie­ßend ist.

Wir wer­den vor­aus­sicht­lich mit den Eltern abstim­men, wann eine Not­be­treu­ung erfor­der­lich ist und die­se wird auch, Sach­stand heu­te, bis Ostern umgesetzt.

In der heu­ti­gen Sit­zung der Ver­wal­tung haben wir ent­schie­den, dass die Tou­ris­ten­in­for­ma­ti­on im Bahn­hof geschlos­sen wird und wir haben auch ent­schie­den, dass unse­re Muse­en ab sofort geschlos­sen werden.

Das Ein­woh­ner­mel­de­amt hat zu fol­gen­den Zei­ten geöffnet:

Mon­tag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Diens­tag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mitt­woch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Don­ners­tag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Frei­tag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Wir bit­ten Sie aber dar­um, dass Sie den Anwei­sun­gen unse­res Mit­ar­bei­ters hin­sicht­lich hygie­ni­scher Maß­nah­men Fol­ge leisten.

Sehr geehr­te Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner, die nächs­ten Wochen wer­den wir auf das Eine oder Ande­re ver­zich­ten müs­sen, aber ich den­ke, dass wir auch Eini­ges abge­ben können.

Mit freund­li­chen Grü­ßen und blei­ben Sie gesund

Tho­mas Kirs­ten
Bür­ger­meis­ter

Sach­stand: 13.03.2020

Sehr geehr­te Ein­woh­ner und Ein­woh­ne­rin­nen von Altenberg,

die Ent­wick­lung der Ver­brei­tung des Coro­na- Virus ist sehr dyna­misch, und wir kön­nen nur ver­su­chen Sie so gut es geht auf dem Lau­fen­den zu halten.

Heu­te möch­te ich Sie zur unter­richts­frei­en Zeit ab Mon­tag in Kennt­nis set­zen, ver­bun­den damit ist auch die beab­sich­tig­te Schlie­ßung der Kitas und zur All­ge­mein­ver­fü­gung des Land­rats­am­tes zur Rege­lung von Betre­tungs­ver­bo­ten für Pfle­ge- und Altenheime.

Ab Mon­tag sol­len die Eltern die Mög­lich­keit erhal­ten, sich bis zur Schlie­ßung von Schu­len und Kitas dar­auf ein­zu­stel­len, die Betreu­ung im häus­li­chen Umfeld zu organisieren.

Im Lau­fe der nächs­ten Woche wer­den Schu­len und Kitas bis zu nächst 17.April geschlos­sen. Ein Sys­tem der Not­be­treu­ung soll aber bis 20.03.2020 abge­si­chert werden.

Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen ( Krip­pe, Kin­der­gär­ten und Hor­te ) wer­den auch in der Zeit der Schlie­ßung bis 20.03.2020 offen gehal­ten für Beschäf­tig­te in Ein­rich­tun­gen der kri­ti­schen Infra­struk­tur. Dar­un­ter zäh­len zum Bsp.:

- Beschäf­tig­te im Gesund­heits­we­sen, Poli­zei­be­hör­den, Pfle­ge­dienst, Feu­er­wehr, Erzie­he­rIn­ne, Leh­re­rIn­nen, Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men ( Ener­gie, Was­ser, Lebens­mit­tel, Arz­nei…), aber auch

- Eltern, die kei­ne Alter­na­ti­ve für die Betreu­ung orga­ni­sie­ren können.

Im Fol­gen­den ist die Medi­en­in­for­ma­ti­on vom SMK vom 13.03. 2020 angefügt,

- die Infor­ma­ti­on zur Schlie­ßung von Schu­len und

- die All­ge­mein­ver­fü­gung zur Rege­lung des Betre­tungs­ver­bo­tes von Alten- und Pflegeheimen.

Tho­mas Kirs­ten
Bür­ger­meis­ter

Datum: 13.03.2020

Datum: 12.03.2020

Vor­sichts­maß­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2)

Spä­tes­tens jetzt müs­sen wir die „Coro­na­kri­se“ ernst neh­men bzw. die Aus­brei­tung die­ser Epi­de­mie. Sie macht auch vor Deutsch­land nicht halt, son­dern wird in den nächs­ten Mona­ten über ganz Euro­pa und auch über Deutsch­land ziehen.

Nicht für alle Alters­grup­pen ist der Krank­heits­ver­lauf glei­cher­ma­ßen beängs­ti­gend, son­dern vor­nehm­lich für chro­nisch Kran­ke und für die älte­re Gene­ra­ti­on. Die­se müs­sen wir schüt­zen und das ist eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Aufgabe.

Ich glau­be, dass wir ein Stück weit Ver­zicht ler­nen müs­sen, ohne dabei in Panik zu verfallen.

Nach Aus­sa­ge des Robert-Koch-Insti­tuts wer­den sich auch in Deutsch­land 60 bis 70 % der Bevöl­ke­rung infi­zie­ren. Die Fra­ge ist nur wann und wie kön­nen wir jetzt, wie kön­nen wir heu­te ver­hin­dern, dass zu vie­le Infi­zier­te zur Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems füh­ren. Es macht einen gro­ßen Unter­schied, ob sehr vie­le Men­schen in sehr kur­zer Zeit krank wer­den oder über einen län­ge­ren Zeit­raum. Auch, wenn es dann am Ende tat­säch­lich eben­so vie­le sind.

Wir brau­chen also jetzt Zeit und müs­sen gera­de im Anfangs­sta­di­um die­ser Epi­de­mie die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus verlangsamen.

Ein schwe­rer Ver­lauf der Krank­heit steigt exor­bi­tant mit zuneh­men­dem Alter.

- Bis 50 Jah­re waren bis­lang 0 % infi­ziert, wonach ein schwe­rer Krank­heits­ver­lauf zu ver­zeich­nen war, – bei 50 bis 59 Lebens­jah­ren waren dies 2 % der Infi­zier­ten, – bei 60 bis 69 Lebens­jah­ren bereits 8 %, – bei 70 bis 79 Lebens­jah­ren 32 % und – beson­ders gefähr­det sind Men­schen von über 80 Jah­ren, weil hier schwe­re Krank­heits­ver­läu­fe bis zu 45 % auftraten.

Zunächst geht es um den Selbst­schutz und hier soll­te sich jeder so ver­hal­ten, wie dies bei einer nor­ma­len Grip­pe der Fall ist. Abstand hal­ten zum Gegen­über, die Begrü­ßung muss nicht mit Hand­schlag erfol­gen, son­dern kann mit einem net­ten Lächeln statt­fin­den, täg­lich mehr­mals mit Sei­fe min­des­tens 30 Sekun­den die Hän­de waschen und des­in­fi­zie­ren, grö­ße­re Men­schen­an­samm­lun­gen vor­nehm­lich in geschlos­se­nen Räu­men mei­den, unnö­ti­ge Rei­sen ver­schie­ben, aber gene­rell nicht in Risi­ko­ge­bie­te rei­sen und wie bei Grip­pe zu Hau­se blei­ben und im Bedarfs­fall den Arzt aufsuchen.

Wer aus Risi­ko­ge­bie­ten zurück­kehrt und grip­pe­ähn­li­che Sym­pto­me auf­weist, soll sich drin­gend beim Haus­arzt vorstellen!

Risi­ko­ge­bie­te mit Stand 11.03.2020 sind:

Ita­li­en Iran In Chi­na: Pro­vinz Hub­ei (inkl. Wuhan) In Süd­ko­rea: Pro­vinz Gye­ong­sang­buk-do (Nord-Gye­ong­sang) In Frank­reich: Regi­on Grand Est (die­se Regi­on ent­hält Elsass, Loth­rin­gen und Cham­pa­gne-Arden­ne) In Deutsch­land: Land­kreis Heins­berg (Nord­rhein-West­fa­len)

Über den Eigen­schutz hin­aus gilt unse­re Ver­ant­wor­tung in die­sen Tagen und Wochen, vor­nehm­lich chro­nisch Kran­ken und der älte­ren Generation.

Die Enkel soll­ten jetzt nicht unbe­dingt zu den Groß­el­tern gehen, um von die­sen betreut zu wer­den. Wir soll­ten den älte­ren Mit­men­schen deut­lich machen, dass wir gern für sie ein­kau­fen gehen, um sie kei­ner unnö­ti­gen Gefahr aus­zu­set­zen. Aber auch die älte­ren Mit­men­schen soll­ten sich drin­gend über­le­gen, ob sie in die­ser Zeit ihre Stamm­ti­sche wei­ter durch­füh­ren und ob sie zwin­gend ihre Geburts­ta­ge mit vie­len Gra­tu­lan­ten fei­ern müs­sen. Natür­lich ist mir bewusst, dass gera­de die älte­ren Mit­men­schen sozia­le Kon­tak­te drin­gend brau­chen, aber die Krank­heits­ver­läu­fe von Coro­na, gera­de bei der älte­ren Gene­ra­ti­on, soll­ten zumin­dest Anlass geben, dar­über nach­zu­den­ken, was in der Gegen­wart Prio­ri­tät hat.

Ich mei­ne, auf jeden Fall die Gesundheit!

Gemein­sam müs­sen wir der­zeit auf ein Stück All­tag ver­zich­ten, um chro­nisch Kran­ke und älte­ren Mit­men­schen zu schützen.

In Alten­berg stellt sich die gegen­wär­ti­ge Situa­ti­on wie folgt dar:

- 11 Per­so­nen befin­den sich in häus­li­cher Qua­ran­tä­ne, wobei die ers­te Bepro­bung für alle nega­tiv war.

- Die Kin­der­ein­rich­tun­gen sind zur­zeit alle geöffnet.

- Im Schul­be­trieb gibt es der­zeit kei­ne Einschränkungen.

- Der Stadt­rat am 23.03.2020 wird aus heu­ti­ger Sicht im Euro­park durch­ge­führt, weil wesent­lich grö­ße­re Räum­lich­kei­ten als im Rat­haus zur Ver­fü­gung stehen.

- Die Ort­schafts­rä­te ent­schei­den eigen­stän­dig, je nach Grö­ße der Ver­samm­lungs­räu­me, ob Bera­tun­gen stattfinden.

- Ein­woh­ner­ver­samm­lun­gen fin­den bis 30.04.2020 nicht statt.

- Die Biblio­thek im Rat­haus wird vom 16.03.20 bis 06.04.20 geschlossen.

- Das Sach­ge­biet Lie­gen­schaf­ten wird ab sofort für den Publi­kums­ver­kehr geschlos­sen und vor­aus­sicht­lich nicht vor Ostern wie­der geöff­net. Per E‑Mail ist das Sach­ge­biet wei­ter­hin erreich­bar: k.lehmann@altenberg.de

- Im Ein­woh­ner­mel­de­amt gel­ten ab sofort fol­gen­de Öffnungszeiten:

Mon­tag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Diens­tag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Mitt­woch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Don­ners­tag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Frei­tag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

- Die Tou­ris­ten­in­for­ma­ti­on ist ab sofort wie folgt geöffnet:

Mon­tag – Frei­tag: 9.00 Uhr – 15.30 Uhr Sams­tag und Sonn­tag: 9.30 Uhr – 14.30 Uhr

- Die Eis­hal­le Gei­sing schließt ab 13.03.2020.

- In der Biath­lo­na­re­na ist die Sai­son been­det; das 50. Wie­der­se­hens­ren­nen wur­de abgesagt.

- Im Bür­ger­meis­ter­amt fin­den ab sofort bis 30.04.2020 kei­ne Ver­an­stal­tun­gen mehr statt, die kei­nen Bezug zur Sach­ar­beit der Ver­wal­tung haben.

- Füh­run­gen in unse­ren Muse­en fin­den aus heu­ti­ger Sicht wei­ter­hin statt, wenn Grup­pen so über­schau­bar sind, dass ein Min­dest­ab­stand zwi­schen den Teil­neh­mern gewähr­leis­tet wird.

- Alle Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 100 Per­so­nen in geschlos­se­nen Räu­men wer­den unter­sagt. Aus­nah­men bil­den Ver­an­stal­tun­gen, die zur all­ge­mei­nen Sicher­heit und Ord­nung bei­tra­gen, wie zum Bei­spiel Sit­zun­gen von Gre­mi­en der öffent­li­chen Ver­wal­tung, Gottesdienste, …

Sehr geehr­te Bür­ger­schaft, wir dür­fen Sie um Ver­ständ­nis bit­ten, wenn es in den nächs­ten Wochen zu Ein­schrän­kun­gen kommt, aber es geht tat­säch­lich in die­sen Tagen dar­um, die Aus­be­rei­tung des Coro­na­vi­rus ein­zu­däm­men und wir wer­den Sie wei­ter­hin aktu­ell unter­rich­ten, wenn es not­wen­dig ist.

Alten­berg, den 12.03.2020

Mit freund­li­chen Grü­ßen und Glück auf

Tho­mas Kirs­ten Bürgermeister

Datum: 11.03.2020

Aktu­el­le Lage im Land­kreis Säch­si­sche Schweiz- Osterzgebirge

Datum: 06.03.2020

Datum: 05.03.2020

Infor­ma­tio­nen zur Infek­ti­ons­la­ge Covid-19

Datum: 04.03.2020

Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zum Coro­na-Virus Die noch aus­ste­hen­den Ergeb­nis­se der ges­tern bereits getes­te­ten Kon­takt­per­so­nen der mit dem Bus aus Ita­li­en ange­reis­ten Per­so­nen aus dem Land­kreis lie­gen nun­mehr vor. Auch die­se Ergeb­nis­se waren nega­tiv. Bei drei ande­ren Per­so­nen aus dem Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge, die sich in einer Dresd­ner Kli­nik gemel­det hat­ten, erfolgt heu­te noch eine Pro­ben­ent­nah­me, mit den Ergeb­nis­sen wird noch am Mitt­woch gerech­net. Für Fra­gen im Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus sind im Land­rats­amt Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge Bür­ger­te­le­fo­ne geschal­tet. Die­se ste­hen Ihnen auch mor­gen im Zeit­raum von 8:00 – 18:00 Uhr zur Ver­fü­gung. Die Tele­fon­num­mern lau­ten 03501 515‑1166 und ‑1177. Fra­gen beant­wor­tet außer­dem das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Sozia­les unter der Tele­fon­num­mer 0351 564–58000 von 9:00 – 17:00 Uhr.

Datum: 03.03.2020

Ver­hal­tens­hin­wei­se für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bei Ver­dacht Corona-Virus-Infektion

Das Land­rats­amt wen­det sich an Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich kürz­lich in einem vom Robert-Koch-Insti­tut aus­ge­wie­se­nem Risi­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben bzw. Kon­takt zu einer Per­son hat­ten, die labor­be­stä­tigt mit dem Coro­na-Virus infi­ziert ist. Zei­gen die­se Per­so­nen Sym­pto­me und sind sich unsi­cher, ob sie sich even­tu­ell mit dem Coro­na-Virus infi­ziert haben, wer­den die­se gebe­ten fol­gen­de Vor­ge­hens­wei­se zu befol­gen: 1. Kon­takt­auf­nah­me zum Haus­arzt (tele­fo­nisch) bzw. zum Ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst (Tel.: 116 117) 2. Haus­arzt wägt auf Grund der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on ab, ob eine Pro­ben­ent­nah­me erfor­der­lich ist 3. Ist eine Pro­ben­ent­nah­me in der Haus­arzt­pra­xis nicht mög­lich, kann in begrün­de­ten Fäl­len nach Abspra­che mit dem Gesund­heits­amt eine Bepro­bung erfol­gen 4. Im Rah­men der Pro­ben­ent­nah­me ist durch die zu tes­ten­den Per­so­nen ein For­mu­lar aus­zu­fül­len. Die­ses ent­hält per­sön­li­che Anga­ben (Name, Alter, Wohn­ort, Sym­pto­me etc.). Außer­dem ist anzu­ge­ben, mit wel­chen Per­so­nen in den letz­ten zwei Wochen Kon­takt bestand. Für Fra­gen im Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus sind im Land­rats­amt Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge Bür­ger­te­le­fo­ne geschal­tet. Die­se ste­hen Ihnen auch mor­gen im Zeit­raum von 8:00 – 18:00 Uhr zur Ver­fü­gung. Die Tele­fon­num­mern lau­ten 03501 515‑1166 und ‑1177. Fra­gen beant­wor­tet außer­dem das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Sozia­les unter der Tele­fon­num­mer 0351 564–58000 von 9:00 – 17:00 Uhr.

Datum: 28.02.2020

Land­kreis bün­delt Res­sour­cen der Infek­ti­ons­ab­wehr Seit zwei Wochen lau­fen im Land­rats­amt die Vor­be­rei­tun­gen, um für even­tu­ell auf­tre­ten­de Coro­na­fäl­le im Land­kreis gerüs­tet zu sein. Ges­tern und heu­te fan­den die abschlie­ßen­den Bera­tun­gen statt. Ab kom­men­der Woche wird tag­ak­tu­ell über die Ent­wick­lun­gen im Land­kreis berich­ten. Dazu wer­den unse­re Web­site und der Face­boo­k­auf­tritt des Land­rats­am­tes genutzt. Ein Kri­sen­stab ist ein­ge­rich­tet und kann jeder­zeit sei­ne Tätig­keit auf­neh­men. Infor­ma­tio­nen für die Kreis­tags­frak­tio­nen, die Bür­ger­meis­ter, Schu­len und Kin­der­ta­ges­pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und vie­le ande­re Orga­ni­sa­tio­nen und Insti­tu­tio­nen sind vor­be­rei­tet und wer­den in den nächs­ten Stun­den und Tagen auf den Weg gebracht. Zur Stun­de sind kei­ne Ver­dachts­fäl­le bekannt.

Kon­kret wur­den fol­gen­de Akti­vi­tä­ten durch­ge­führt: – Die vor­lie­gen­de Pan­de­mie­pla­nung, wel­che auf­grund der Pla­nungs­un­ter­la­gen des Frei­staa­tes und des Bun­des beru­hen, sind auf ihre Aktua­li­tät geprüft wor­den. – Kran­ken­häu­ser des Land­krei­ses wur­den ange­hört und Vor­sor­ge­maß­nah­men abge­stimmt. Die Kon­tak­te wur­den inten­si­viert, teil­wei­se wur­de zusätz­li­ches Test­ma­te­ri­al bereit­ge­stellt. – Die Zusam­men­ar­beit mit der Lan­des­un­ter­su­chungs­an­stalt wur­de inten­si­viert und Hand­lungs­ab­läu­fe abge­stimmt. – Der öffent­li­che Ret­tungs­dienst erhielt über­ar­bei­te­te, an das Virus SARS-CoV‑2 ange­pass­te, Ver­hal­tens­wei­sen. – Alle Schu­len und Kin­der­gar­ten­ein­rich­tun­gen erhiel­ten wei­ter­ge­hen­de Hand­lungs­emp­feh­lung und Hin­wei­se zu all­ge­mei­nen Hygienemaßnahmen.

Auf­grund der ange­pass­ten Risi­ko­ein­schät­zung des Robert-Koch-Insti­tu­tes sowie auf Grund der dyna­mi­schen Ent­wick­lung der Ver­laufs wur­de am Don­ners­tag, 27.02.2020 ein Kri­sen­stab in der Land­kreis­ver­wal­tung ein­ge­rich­tet. Ziel­stel­lung die­ses Kri­sen­sta­bes ist es, vor­be­rei­tet zu sein, um mög­li­che Infek­ti­ons­ket­ten schnell unter­bre­chen zu kön­nen. Dar­über hin­aus erfol­gen Res­sour­cen­ab­fra­gen zu Schutz­aus­rüs­tun­gen und Mate­ria­li­en sowie Betrof­fen­heits­ana­ly­sen wich­ti­ger öffent­li­cher Ein­rich­tun­gen. Mit der Ziel­stel­lung, ver­hält­nis­mä­ßig auf die Lage­ein­schät­zun­gen der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on und der Risi­ko­be­wer­tun­gen des Robert-Koch-Insti­tu­tes zum pan­de­mi­schen Ver­lauf des aktu­el­len neu­ar­ti­ge Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) reagie­ren zu kön­nen, fan­den bereits im Dezem­ber 2019 ers­te vor­be­rei­ten­de Maß­nah­men der jeweils zustän­di­gen Fachäm­ter der Land­kreis­ver­wal­tung statt.

Datum: 28.02.2020