10.06.2021
Ab 14. Juni 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Die sächsische Staatsregierung hat am 8. Juni 2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 14. Juni 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. Juni 2021. Vorgaben für Kitas und Schulen werden durch eine eigene Verordnung des Kultusministeriums geregelt. Aufgrund der niedrigeren Inzidenzen werden weitere Lockerungen und Erleichterungen möglich.
Geänderte Grundsätze
Mit der Verordnung werden im Bereich der Grundsätze verschiedene Anpassungen vorgenommen. Fortan gilt für sämtliche Überschreitungen wie auch Unterschreitungen von Schwellenwerten, dass die damit verbundenen Regelungen am übernächsten Tag in Kraft treten, wenn der jeweilige Schwellenwert zuvor an fünf Tagen über- bzw. unterschritten worden ist. Damit gilt auch für die 7‑Tage-Inzidenzmarke von 35 nicht mehr die 14-Tage-Regelung.
Der bisherige Grenzwert von 1.300 Betten auf Normalstation in Sachsen wird um die Bettenbelegung auf den Intensivstationen erweitert: Sind entweder mehr als 1.300 Betten auf der Normalstation oder 420 Betten auf den sächsischen Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt, kommt es zur Aufhebung aller Lockerungsschritte, die bei einer 7‑Tage-Inzidenz unter 100 möglich sind.
Kontaktbeschränkungen
Bei einem 7‑Tage-Inzidenzwert unter 100 bleiben die Kontaktbeschränkungen unverändert: Erlaubt sind Treffen von zwei Hausständen – in geschlossenen Räumen mit maximal fünf Personen, sonst maximal zehn Personen. Bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von Zahl der Haushalte treffen.
Für Familien‑, Vereins- und Firmenfeiern, die in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten oder Freiflächen stattfinden, besteht bei einer 7‑Tage-Inzidenz unter 35 eine Begrenzung auf 50 Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Vollständig Geimpfte und Genesene zählen bei den Kontaktbeschränkungen weiterhin nicht mit.
Maskenpflicht
Im öffentlichen Raum unter freiem Himmel besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.
In ambulanten wie stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen kann für Beschäftigte, zu betreuende oder zu pflegende Personen und Besucher, sofern alle genannten als genesen oder vollständig geimpft gelten, die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske aufgehoben werden. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) ist dann ausreichend.
Inzidenzbasierte Öffnungen
Ergänzend zu den Regelungen der letzten Verordnung sind ab dem 14. Juni 2021 zusätzlich folgende Lockerungen möglich:
Liegt die 7‑Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 100, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
- Touristische Übernachtungsangebote sind mit Kontakterfassung und tagesaktueller Testung zu Beginn des Aufenthaltes zulässig.
- Messen, Tagungen und Kongresse könne mit tagesaktueller Testung, Hygienekonzept und Kontakterfassung durchgeführt werden.
- An Eheschließungen dürfen nicht mehr als 30 Personen teilnehmen, die Testpflicht bei mehr als zehn Teilnehmenden bleibt bestehen,
- Beim Besuch von Museen, Galerien, Kulturveranstaltungen im Außenbereich etc. wird die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung aufgehoben.
- Proben und Auftritte von Laien- und Amateurchören sind unter den Auflagen der Terminbuchung, Kontakterfassung und Nachweis einer tagesaktuellen Testung möglich.
- Gruppensport von bis zu 30 Minderjährigen ist auch auf Außensportanlagen ohne Test möglich.
- Sportveranstaltungen mit Publikum sind unter der Voraussetzung eines Hygienekonzeptes, der Kontakterfassung sowie einer Testpflicht für Besucher zulässig.
- Seilbahnen wie auch die Fluss- und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr oder der touristische Bahn- und Busverkehr können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Gäste stattfinden.
Liegt die 7‑Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 50, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
- Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern gleichzeitig sind mit genehmigtem Hygienekonzept, den Auflagen der Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht zulässig.
- Mensen und Kantinen können ohne Testpflicht, aber mit Kontakterfassung öffnen.
- Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen ist möglich, wobei neben einem Hygienekonzept die Kontakterfassung und die tagesaktuelle Testung der Besucher benötigt wird. Für Minderjährige entfällt in Freibädern die Testpflicht.
- Indoorspielplätze, Zirkusse, Spielhallen, ‑banken, Wettannahmestellen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Kunden öffnen.
Liegt die 7‑Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 35, gilt ab dem übernächsten Tag u.a.:
- Die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie entfällt.
- Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.
- An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, wobei die Testpflicht entfällt.
- Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg.
- Saunen, Dampfbäder- und ‑saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.
- Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen.
- Der Betrieb von Prostitutionsstätten, ‑veranstaltungen, ‑vermittlungen und ‑fahrzeugen ist mit (genehmigtem) Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testauflage für die Kunden zulässig.
- Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen:
- Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
- Messen im Innenbereich,
- Großveranstaltungen,
- Dampfsaunen, Dampfbäder und Saunen sowie
- Prostitutionsangebote.
09.06.2021
Gruppenimpftermine für Unternehmen
der Landkreis Sächsisches Schweiz-Osterzgebirge wurde am 08.06.2021 durch den DKR Kreisverband Pirna e.V. informiert, dass mit 07.06.2021 die Impfpriorisierung aufgehoben wurde. Mit Schreiben vom 27.05.2021 bestand für Firmen der KRITIS die Möglichkeit sich Gruppenimpftermine zu organisieren. Diese Möglichkeit haben nun auch für die übrigen Firmen.
Es stehen täglich (vom 07.06.2021 bis 31.07.2021) bis zu 150 Impfungen (voraussichtlich Biontech) zur Verfügung. Der Termin wird als Gruppentermin (eine Gruppe mindestens 20 Personen) eigens für Firmenimpfungen geplant. Die Gruppentermine werden vorrangig in den extra dafür durch uns vorgehaltenen Räumlichkeiten in der Jugendherberge in Copitz (Zum Wesenitzbogen 9, 01796 Pirna) stattfinden.
Was müssen die Firmen tun?
Um alle eingehenden Anliegen zu strukturieren, wird mit einem zentralen elektronischen Support- System gearbeitet. In diesem zentralen System werden alle grundlegenden Daten im Rahmen einer Erstmeldung erfasst. Die Firmen erreichen das Ticketsystem über folgenden Link:
Danach müssen die Firmen wie folgt Vorgehen:
- Eröffnen Sie ein neues Ticket.
- Registrieren Sie sich im Support-Portal.
- Legen Sie ein neues Ticket an mit dem Hilfethema „Impftermin für Organisationen“.
- Füllen Sie das vorgegebene Formular aus.
Anschließend wird das Ticket an das Impfzentrum Pirna weitergeleitet.
21.05.2021
Corona-Virus: Kunst‑, Musik- und Tanzschulen dürfen im Einzelunterricht wieder öffnen
Da die Inzidenz im Landkreis unter 165 liegt, dürfen gemäß Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung Kunst‑, Musik- und Tanzschulen sowie der Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen seit dem 20.05.2021 wieder im Einzelunterricht durchgeführt werden.
Dies ist nur möglich, wenn
- die Hygienemaßnahmen nach § 6 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung eingehalten werden,
- eine Kontakterfassung oder ‑nachverfolgung nach § 6 Absatz 1, 6 und 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung erfolgt,
- die Betriebsinhaber und Beschäftigten sich testen oder testen lassen,
- die Schülerinnen und Schüler einen tagesaktuellen Test vorweisen. Die Testpflicht gilt nicht für Schüler, die im Rahmen der schulischen Testung (§ 23 Absatz 4 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) beim letzten Test in der Kalenderwoche negativ getestet wurden.
In Tanzschulen gilt als Einzelunterricht das Tanzen mit einer festen Tanzpartnerin oder einem festen Tanzpartner.
Personen, die vollständig geimpft oder von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind sowie Personen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, müssen kein negatives Testergebnis vorlegen.
Im Rahmen der Durchführung des Einzelunterrichts findet die Maskenpflicht nach § 5 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung keine Anwendung.
Besucherverkehr im Rathaus
Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,
aufgrund der gestiegenen Zahlen im Landkreis ist das Rathaus bis auf weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Bitte versuchen Sie alle Anliegen vorwiegend per Telefon bzw. E‑Mail zu erledigen. Sollte eine persönliche Vorsprache nötig werden können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.
Telefonnummer für Terminabsprachen: 035056/333–46
E‑Mail:
Wir bitten um Ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.
13.04.2021
Landrat Michael Geisler wirbt für noch mehr Testzentren im Landkreis
Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Testung eines der wichtigsten Instrumente. Aus diesem Grund wirbt Landrat Michael Geisler um weitere Unterstützung beim Ausbau der Testzentren-Infrastruktur im Landkreis. Er ruft Akteure, die beim Testen mithelfen und ein
Testzentrum einrichten möchten auf, sich bei der Landkreisverwaltung zu melden. „Damit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben einen solchen Test durchzuführen, brauchen wir genügend und gut erreichbare Angebote. Ich bin dankbar, dass gemeinsam mit einem Großteil unserer Städte und Gemeinden, mit Hilfsorganisationen und auch einigen privaten Anbietern und Betrieben, bereits eine Vielzahl von Teststellen im Landkreis eingerichtet werden konnten. Auch einige Apotheken bieten Schnelltestmöglichkeiten an. Wir wollen dieses Netz weiter ausbauen, um allen unseren Bürgern wohnortnahe Angebote unterbreiten zu können. Wir erachten es als wichtig, über die Schnellteststrategie zurück zu einer gewissen Normalität zu kommen. Ich möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger, die einen solchen Test benötigen oder machen wollen, überall im Landkreis die Möglichkeit dazu haben.“, so Landrat Geisler.
Die Tests helfen Infektionsketten schneller zu erkennen und können Sicherheit im Alltag geben. Zudem sieht die Corona-Schutzverordnung des Freistaates den Nachweis eines negativen Testergebnisses oftmals als Voraussetzung für die Nutzung von Angeboten und Dienstleistungen
vor.
Sie möchten beim Testen mithelfen?
Der Landkreis baut das Testzentren-Netz derzeit aus. Akteure, die als Teststation mitwirken möchten, finden auf der Interseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/kostenlose-schnelltests-im-landkreis.html Informationen und ein Antragformular für Interessenten.
Anträge und Anfragen können direkt an die E‑Mailadresse testzentrum@landratsamt-pirna.de gerichtet werden.
25.01.2021
Verteilung Masken durch das Rathaus
Sehr geehrte Bürgerinnen,
sehr geehrte Bürger,
anders als durch die Medien bekannt gegeben können wir keine OP-Masken bzw. FFP2-Masken an unsere Bürger verteilen. Die Stadt Altenberg hat keine Masken durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. durch den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt bekommen. Aus diesem Grund sehen wir uns nicht in der Lage, Masken zu verteilen. Bürgerinnen und Bürger die über 60 Jahre alt sind, bekommen Besorgungsscheine durch die Krankenkasse um sich Masken in der Apotheke besorgen zu können.
22.12.2020
Sortimentsangebot im Einzelhandel
Sortimentsangebot im Einzelhandel über eine Klarstellung zum zulässigen Verkauf von Waren in den FAQ des Portals der Staatsregierung informiert. Darin wurde zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses des Tagesbriefs die Auffassung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) wiedergegeben, dass nur das Sortiment in geöffneten Läden verkauft werden darf, dass zum täglichen Bedarf gehört und auch so in anderen geöffneten Geschäften angeboten werden darf. Das Angebot von Waren aus geschlossenen Einzelhandelsgeschäften sei nach § 4 Abs. 1 SächsCoronaSchVO nicht zulässig. Wir wurden ausdrücklich vom SMWA gebeten, die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden wie folgt zu informieren:
Zur Klarstellung werden die FAQ wie folgt ergänzt: „Das Separierungsgebot für Waren, die erkennbar nicht dem erlaubten Sortiment zurechenbar sind, wird dadurch erfüllt, dass die Ware beispielsweise durch Absperrband eindeutig erkennbar abgetrennt ist. Eine Entfernung der Ware aus dem Verkaufsraum ist nicht erforderlich.“
Unser ergänzender Link im Tagesbrief entsprach zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses des Tagesbriefs auch genau dieser Formulierung.
Nunmehr hat das SMWA gestern Nachmittag gegenüber den Medien eine geänderte Auffassung vertreten und die von uns mitgeteilte und zum Redaktionsschluss des Tagesbriefes veröffentlichte Formulierung wieder aus den FAQ entfernt.
Folgende Erläuterung soll laut SMWA stattdessen aufgenommen werden:
„Mischbetriebe des Handels oder der Dienstleistungen werden nach dem Schwerpunktprinzip beurteilt. Sie können insgesamt öffnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit (mehr als 50 %) im erlaubten Bereich (Beispiel Verkauf von Lebensmitteln, Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) liegt. Sie können dann auch die übrigen Sortimente verkaufen, um die betrieblichen Abläufe nicht zu belasten. Bei Mischbetrieben, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im nicht erlaubten Bereich liegt, kann ausschließlich der erlaubte Teil (etwa Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) weiter erfolgen.
Das Sortiment solcher Waren, die nicht Güter des täglichen Bedarfs oder der Grundversorgung sind, darf nicht gegenüber dem bisherigen Umfang ausgeweitet werden. Stichtag ist der 15.12.2020.
Bei Großbetriebsformen des Handels wie insbesondere SB-Warenhäusern, Verbrauchermärkten und großflächigen Drogeriemärkten gilt die Mischbetriebsregelung nicht, wenn nicht erlaubte Sortimente in eigenen, klar abgrenzbaren Abteilungen (etwa eigenes Stockwerk) des Betriebs angeboten werden. Diese Abteilungen sind zu schließen.“
19.12.2020
Formular zum Übernachtungszweck für Beherbergungsgäste vom 24. bis zum 26.12.2020
Mit Inkrafttreten der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Übernachtungen weiterhin nur aus notwendigen beruflichen, medizinischen oder sozialen Anlässen erlaubt. Die zulässigen sozialen Übernachtungen vom 24.12.2020 bis zum 26.12.2020 im Rahmen von Familienbesuchen sollten von den Gastgebern mithilfe des nachstehenden Formulars dokumentiert werden.
16.12.2020
Hilfe bei psychischer Belastung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Das neuartige Corona-Virus SARS-CoV‑2 verunsichert nun schon seit längerer Zeit die Bevölkerung. Neben der persönlichen Betroffenheit sorgen sich viele Menschen um ihre Familie und um ihre Angehörigen.
Die Gefahr ist nicht sichtbar und trotzdem gefühlt jederzeit präsent. Dazu kommen die zahlreichen und durchaus notwendigen Einschränkungen im täglichen Leben, sei es der begrenzte Ausgang oder die Kontaktminimierung bis hin zur Isolation im häuslichen Bereich.
Die Kinder können teilweise nicht zur Schule oder in die Kita, im Job ist die Perspektive in einigen Branchen unklar, dazu kommen existenzielle Sorgen und finanzielle Nöte.
Die Belastung für Bürger und Familien ist oft groß und wird mit unterschiedlichem Erfolg von den Betroffenen gemeistert.
Es kann durchaus passieren, dass Sie nicht zur Ruhe kommen, schlecht schlafen, gereizt sind, sich bedroht und ohnmächtig fühlen oder sich sehr einsam vorkommen. Das sind alles völlig normale Reaktionen auf die aktuell unnormale Lage!
Wir lassen Sie in dieser Situation aber nicht allein und haben für Sie ein Beratungstelefon bei psychischer Belastung eingerichtet.
Sie erreichen dort speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit welchen Sie über Ihre Probleme, Sorgen oder Ängste sprechen können. Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym.
Das Telefon ist Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr geschaltet und für Sie zum Ortstarif erreichbar – auch am 24., 25., 26. und 31.12.2020 sowie 01.01.2021 08.00–20.00 Uhr !
Nehmen Sie uns in Anspruch!
03501 / 515 – 2388
11.11.2020
Bundestag beschließt neue Waldprämie
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Informationen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat der Bundestag hat am 5. November 2020 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes“ (19/22857; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922857.pdf) in einer vom Agrarausschuss geänderten Fassung (19/23755; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922857.pdf) beschlossen. Die Vorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, und Die Linke gegen die Stimmen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Mit der geänderten Fassung wurde in Form eines Omnibusgesetzes eine waldflächenbezogene Prämie beschlossen, die nur auf Antrag gewährt wird. Damit will der Bund in Höhe von 500 Millionen Euro befristet privaten und kommunalen Waldeigentümern unter die Arme greifen. Dadurch sollen entstandene Schäden teilweise kompensiert und gleichzeitig eine nachhaltige Waldwirtschaft unterstützt werden. Die Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.Die dazugehörige Förderrichtlinie wird zeitnah erwartet. Sobald möglich, werden wir Ihnen weitere Informationen mitteilen.
19.10.2020
Corona-Virus: Testung von Berufspendlern im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Pendelnde Beschäftigte, die ihren Wohnsitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben und in einem aktuell vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet arbeiten oder die in einem Risikogebiet wohnen und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge arbeiten, können sich bei folgenden Arztpraxen in den jeweils angegebenen Zeitfenstern auf SARS-CoV‑2 testen lassen:
Praxis Dr. Preusche, Altenberger Straße 40, 01744 Dippoldiswalde – Schmiedeberg
Montag bis Freitag 11:00 bis 12:00 Uhr, Montag und Donnerstag 15:00 bis 15:30 Uhr
Praxis Dr. Wegner, Dresdner Straße 9, 01824 Königstein
Montag bis Freitag, 10:30 bis 11:00 Uhr
Praxis Dipl.-Med. Steinbach, Schachtstraße 3, 01705 Freital
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 11:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag 14:00 bis 14:30 Uhr
Eine Testung erfolgt auf eigene Kosten.
Zu beachten ist, dass die Bundesregierung fortlaufend prüft, inwieweit Gebiete als Risikogebiete
einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen kommen. Die aktuelle
Auflistung der Risikogebiete kann auf der Website des Robert-Koch-Instituts eingesehen werden.
Link zu den aktuellen Risikogebieten laut Robert-Koch-Institut:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
07.10.2020
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für die Gemeinde Altenberg und Ortsteile
07.10.2020
Allgemeinverfügung Quarantäne Gymnasium Altenberg
07.10.2020
Allgemeinverfügung Schließung Gymnasium und Sportinternat Altenberg
01.10.2020
In der Änderung vom 29.09.2020 sind gemäß § 3 Abs. 3 SächsCoronaQuarVO von der häuslichen Quarantäne für Ein- und Rückreisende unter anderem ausgenommen:
- Personen, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsstätte die Grenze überqueren (Grenzpendler) oder deren Aufenthalt im Bundesgebiet weniger als 24 Stunden andauert,
- Personen, die für einen begrenzten Zeitraum zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst oder aus sozialen Gründen
a) in das Bundesgebiet einreisen oder
b) sich im Ausland aufgehalten haben - Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und deren Aufenthalt im Ausland nicht der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung gedient hat.
Für Reiserückkehrer aus dem Ausland, die sich wegen einer Rückkehr aus einem Risikogebiet testen lassen müssen, oder die sich trotz einer Rückkehr aus einem Nicht-Risikogebiet freiwillig, kostenpflichtig testen lassen möchten, stehen mit eingeschränkten Öffnungszeiten weiterhin zwei Testcenter an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle zur Verfügung.
28.09.2020
Ab sofort ist die Rathaustür verschlossen. Bitte klingeln Sie, wenn Sie das Rathaus betreten wollen. Nach Betreten des Rathauses desinfizieren Sie bitte Ihre Hände und melden sich direkt im Bürgerbüro an.
Besucher der Stadtbücherei verfahren bitte ebenso.
14.07.2020
Aktuelle Fördermöglichkeiten im Zuge der Corona-Krise
Die Bundesregierung und Landesregierung haben im Zuge der Corona-Krise für die unterschiedlichsten Branchen und Bereiche immer wieder neue Programme aufgelegt.
Einen guten Überblick und Unterstützung bei der Suche bietet auch weiterhin die Seite: https://www.wir-bleiben-liquide.de/
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Mit der Überbrückungshilfe sollen besonders stark betroffene kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen unterstützt werden. Die Antragsstellung kann seit dem 10. Juli geschehen und funktioniert nur in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer.
Weitere Informationen und die Antragsstellung laufen über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Weitere Details können Sie dem Eckpunktepapier Überbrückungshilfe entnehmen.
Die IHK Dresden bietet Ihnen darüber hinaus Hilfe mit Ihrem Überbrückungshilfe-Rechner
Wirtschaftsstabilisierungsfond (WFS)
Der Stabilisierungsfond richtet sich zunächst an große Unternehmen der Realwirtschaft für welche keine anderen Hilfestellungen in Frage kommen. In Ausnahmefällen können auch kleinere Unternehmen Zugang erhalten.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaftsstabilisierungsfonds.bmwi.de
Sächsische Aufbaubank
Eine Antragstellung für die anfänglichen Hilfsprogramme „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ und „Sachsen hilft sofort“ ist nicht mehr möglich.
Die SAB unterstützt Sie neben ihren normalen Programmen aber auch weiterhin mit weiteren Corona-Sonderprogrammen wie etwa:
- Soforthilfe-Darlehen SMEKUL
- Soforthilfe-Darlehen Sport
- Soforthilfe-Zuschuss Soziale Organisationen
- Soforthilfe-Zuschuss “Härtefälle Kultur”
Alle Programme der SAB finden Sie ansonsten auch unter: www.sab.sachsen.de
07.07.2020
Information Abrechnung Elternbeitrag Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrte Eltern, Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
in den vergangenen Tagen haben uns vermehrt Anfragen Ihrerseits bezüglich der Abrechnung des Elternbeitrages für die Monate März bis Juli erreicht. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Abrechnung und bitten Sie, die Ihnen möglicherweise entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Im März haben Sie den vollen Elternbeitrag bezahlt. Mit Beginn der Notbetreuung am 18.03.2020 bis zum 20.04.2020 ist für alle Eltern kein Elternbeitrag erhoben worden. Vom 21.04.2020 bis 15.05.2020 ist der Beitrag für diejenigen Eltern angefallen, deren Kinder in den Kindertageseinrichtungen in diesem Zeitraum betreut worden sind. Mit Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs am 18.05.2020 bis Ende Mai ist der Elternbeitrag entfallen. Damit ist der mehr bezahlte Elternbeitrag vom März für alle Eltern ausgeglichen worden. Seit dem 01.06.2020 werden Elternbeiträge je nach Betreuungsvertrag und maximal im Umfang der veränderten Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtungen erhoben.
Der Elternbeitrag vom Juni wird Ihnen mit der Rechnung vom Juli zukommen.
Falls Sie aufgrund der damit verbundenen finanziellen Mehrbelastung bspw. eine gestaffelte Zahlungsweise wünschen, können Sie sich gern mit Frau Volkmann unter der 035056/ 333 53 in Verbindung setzen.
Jens Reinsch Altenberg, 06.07.2020
Gesamtleitung Kindertagesstätten Altenberg
03.07.2020
Öffnungszeiten Kindergärten ab Montag, dem 06.07.2020
Kita Altenberg 6:00 – 16:00
Kita Bärenstein 6:30 – 15:30
Kita Falkenhain 6:30 – 15:30
Kita Geising 6:00 – 16:00
Kita Kipsdorf 6:30 – 16:30
Kita Liebenau 7:00 – 15:30
Kita Schellerhau 7:00 – 15:00 (06.07.2020) ab 07.07.2020 6:30 – 15:30
Kita Zinnwald 7:00 – 15:30
29.06.2020
Gesundheitsbestätigung Juli 2020
Das neue Formular “Gesundheitsbestätigung Juli 2020” ist online.
29.06.2020
Überprüfung von Transpondern an Sammelbehältern für Altpapier
Die Abfallbehälter für Altpapier (Blaue Tonne) sind in der Regel mit Transpondern ausgerüstet. Behälter und Transponder sollten dabei einem Grundstück zugeordnet sein. Fehlt der Transponder oder ist dieser defekt, kann die Entsorgungsleistung nicht eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden.
Erneute Auswertungen der Entsorgungstouren in der Region Weißeritzkreis (mit den Städten und Gemeinden: Altenberg, Bannewitz, Dippoldiswalde, Dorfhain, Freital, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzg., Klingenberg, Kreischa, Rabenau, Tharandt, Wilsdruff) haben ergeben, dass Abfallbehälter ausgestellt sind, die nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen.
Aus diesem Grund wird der aktuell beauftragte Entsorger (Alba Sachsen GmbH) am jeweiligen Leerungstag ab dem 1. Juli 2020 den Schüttstopp am Sammelfahrzeug aktivieren. Dies hat zur Folge, dass die Behälter, die keinen oder einen defekten Transponder haben, nicht geleert werden. Die betroffenen Bürger sollen umgehend die Nichtleerung dem ZAOE melden. Nur so ist sichergestellt, dass die Behälter, die nicht den oben genannten Anforderungen genügen, festgestellt werden.
Diese Abfallbehälter werden zeitnah vom Behälterdienst des ZAOE manuell erfasst, Transponder eingesetzt bzw. defekte ausgetauscht und dann datenseitig aktualisiert in das Softwaresystem eingepflegt.
Die Abfallbehälter können zum nächsten Leerungstermin wieder am Grundstück bereitgestellt werden.
Bei Bedarf kann auch die Möglichkeit der gebührenfreien Entsorgung des Altpapiers auf den Wertstoffhöfen genutzt werden.
Service-Telefon: 0351 40404–50, www.zaoe.de, info@zaoe.de
27.06.2020
Schutzverordnung und Hygieneauflagen
Am gestrigen Abend sind die neue Corona-Schutz-Verordnung sowie der zugehörige Allgemeinverfügung zu den Hygieneauflagen bei uns eingegangen.
26.06.2020
Informationen zum Betrieb von Kindertagesstätten sowie Hort
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
Hiermit setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass wir am 25.06.2020 das Schreiben “Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen” und der damit verbundenen “Handlungsanleitung für die Praxis zur Umsetzung des Regelbetriebs unter Corona-Schutzmaßnahmen ab 29. Juni 2020 in Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagespflege” des sächsischen Kultusministers Herrn Piwarz erhalten haben.
Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass der Regelbetrieb in den Horteinrichtungen ab 20.07.2020 wieder aufgenommen werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für diese Einrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb nach aktuellem Stand.
Herr Piwarz spricht in seinem Schreiben auch von der Möglichkeit den Regelbetrieb für die Kinderkrippen sowie die Kindergärten ab 29.06.2020 wieder aufzunehmen. Zur nachhaltigen und gelingenden Umsetzung dessen möchten wir uns mit den ElternvertreterInnen der Kindergärten (Krippe und Kindergarten) am 29.06.2020 um 19:00 Uhr im Europark austauschen. Für die Kinderkrippen und Kindergärten bleiben vorerst für den 29.06. und 30.06.2020 alle aktuell gültigen Betreuungszeiten sowie Hygienemaßnahmen bestehen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße und viel Gesundheit
Verwaltungsstab – Gesamtleitung
24.06.2020
Partielle Reisewarnung für Nordrhein-Westfalen (NRW)
Österreich spricht partielle Reisewarnung für NRW aus.
Auf der Insel Usedom waren Urlauber aus dem Kreis Gütersloh schon am Montag aufgefordert worden, Mecklenburg-Vorpommern wieder zu verlassen.
Am heutigen Mittwoch gibt es eine Telefonkonferenz der Gesundheitsminister der Länder, um eine einheitliche Linie im Umgang mit Reisenden aus NRW, und hier aus den Kreisen Warendorf und Gütersloh, zu beraten.
Wir dürfen unsere Leistungsträger und Vermieter bitten, Sorgfalt walten zu lassen, mit Gästen aus den Kreisen Warendorf und Gütersloh in NRW.
Inwieweit Reisende aus diesen Kreisen ggf. in Quarantäne müssen oder auch zurückgeschickt werden sollen, werden wir hoffentlich am heutigen Tag noch erfahren und von daher bitte jetzt schon der dringliche Appell an die Vermieter und Leistungsträger, mit Gästen aus diesen Kreisen etwas vorsichtig in der Begegnung zu sein.
10.06.2020
Öffnungszeiten der Verwaltung und der Bücherei ab 15. Juni 2020
Ab 15.06.2020 sind die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung wie folgt:
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Vorzugsweise bitten wir auch weiterhin um telefonische Terminabsprachen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die persönlichen Gespräche finden in einem gesonderten Raum statt. Wir bitten Sie einen Mund- und Nasenschutzes zu tragen und sich die Hände nach Betreten des Rathauses zu desinfizieren.
Beim Betreten des Rathauses bitten wir Sie, sich immer zuerst im Bürgerbüro anzumelden.
Die Bücherei hat ab 15.06.2020 wie folgt geöffnet:
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
05.06.2020
Neue Schutzverordnung und Hygieneauflagen
Am 6. Juni 2020 tritt die angepasste Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die zugehörige Allgemeinverfügung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus wirksam. Beide Dokumente finden Sie nachfolgend.
Weiterhin Terminabsprachen im Rathaus möglich
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fachabteilungen auch weiterhin persönlich zur Verfügung stehen. Hierzu bitten wir um vorherige telefonische Terminabstimmung.
Bis vorerst 05. Juni 2020 erfolgen die Gespräche in einem gesonderten Beratungsraum, in dem die allgemeinen Hygienevorschriften einzuhalten sind. Wir bitten Sie um das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes sowie um das Desinfizieren der Hände nach Betreten des Rathauses.
26.05.2020
Ab 2020 Erzieher-Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum für Technik und Wirtschaft „Friedrich Siemens“ Pirna (BSZ Pirna)
Für das Schuljahr 2020/2021 liegt nun die Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einrichtung der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik vor.
Somit kann am 01.09.2020 die Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannte/n Erzieher/in (inkl. Erwerb der Fachhochschulreife) erfolgen. Mit diesem Angebot wird eine gute Basis für die dringende Verbesserung des pädagogischen Fachkräfteangebotes im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geschaffen.
Die Ausbildung ist schulgeldfrei und die Förderung nach den Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) ist möglich. Die Bewerbungen können für die 3jährige Vollzeitausbildung oder die 4jährige berufsbegleitende Teilzeitausbildung ab sofort in den Sekretariaten der Berufsschule abgegeben werden.
Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie auf der Internetseite des BSZ Technik und Wirtschaft „Friedrich Siemens“ Pirna unter www.bszpirna.com
15.05.2020
Vorgaben zum Männertag
Auch am Männertag gelten die Kontaktbeschränkungen. Das heißt, die beliebten Radausfahrten, Kremserfahrten, Gruppenwanderungen sind nur mit dem eigenen und mit einem weiteren Hausstand, der Partnerin oder dem Partner erlaubt. Wir bitten Sie dies zu beachten!!!
13.05.2020
Öffnungszeiten Wertstoffhof ab 18.05.2020
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
13.00 – 18.00 Uhr
Geschlossen
13.00 – 18.00 Uhr
Geschlossen
13.00 – 18.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
Geschlossen
05.05.2020
Krankschreibung per Telefon um 2 Wochen verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hat die befristete Aus-nahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte um zwei weitere Wochen verlängert. Die Ausnahmeregelung wäre bei Nichtverlängerung am heutigen Tag ausgelaufen.
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen bis zum 18. Mai 2020 auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.
04.05.2020
Schadstoffannahmetermine 2020
Das Schadstoffmobil kommt zu folgenden Terminen in den Wertstoffhof Altenberg
Samstag, 23.05.2020 – 8.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, 18.07.2020 – 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 24.07.2020 – 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 26.09.2020 – 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 16.10.2020 – 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 24.10.2020 – 8.00 bis 12.00 Uhr
01.05.2020
Vorläufige Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen
30.04.2020
Öffnungszeiten Wertstoffhof ab 04.05.2020
Der Wertstoffhof Altenberg öffnet ab 04.05.2020 weiterhin zu folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
30.04.2020
Mai- bzw. Walpurgisfeuer
Der Freistaat Sachsen teilt auf seiner Internetseite zum Thema „Mai- bzw. Walpurgisfeuer“ das Folgende mit:
Das Feuermachen im Rahmen von Feierlichkeiten bzw. öffentlichen Veranstaltungen ist auf einen kleinen Teilnehmerkreis beschränkt. So ist es erlaubt zusammen mit dem eigenen Hausstand solche Mai- bzw. Walpurgisfeuer auszurichten. Es ist erlaubt, dass eine weitere Person an der Feier teilnimmt. Eine öffentliche Veranstaltung ist aber nicht erlaubt, da mehr als eine weitere Person an solchen Feiern teilnimmt und damit Infektionsketten entstehen können. Zudem müssen die Brandschutzbestimmungen eingehalten und ein größeres Lagerfeuer ist bei der Stadt bzw. Gemeinde beantragen. Wir bitten Sie, diese Hinweise zu beachten.
29.04.2020
Gemeinsamer Sport sowie Bewegung im Freien werden ab 04.05.2020 wieder möglich sein
Gemeinsamer Sport und Bewegung im Freien werden unter Beachtung strenger Auflagen sowie der Einhaltung von Abstandsregeln wieder zulässig sein. Das Training muss ohne körperlichen Kontakt zu anderen sowie ohne die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen durchgeführt werden. Zum heutigen Zeitpunkt können wir noch nicht sagen wie und im welchen Umfang dies zum Beispiel in den Sportstätten möglich sein wird. Dazu müssen wir warten bis die neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlich wird.
29.04.2020
Öffnung von Friseurgeschäften
Ab dem 04.05.2020 werden Friseure sowie artverwandte Berufe wie beispielweise Kosmetik‑, Fußpflege- und Nagelstudios öffnen. Entsprechend des Auftrags der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder hat die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks verbindliche Pandemie-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk definiert, die beispielgebend sind für die artverwandten Berufe. So sind Behandlungen nur gestattet, wenn sowohl der Dienstleister als der Kunde permanent eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
28.04.2020
Angebot des Landkreises für Berufspendler im Zusammenhang mit der tschechischen Pendlerreglung
Das tschechische Innenministerium hat mit Wirkung zum 27. April 2020 eine neue Pendlerregelung erlassen, die es tschechischen Arbeitnehmern ermöglicht in Deutschland ihren Beruf auszuüben. Bedingung für die Einreise ist ein negativer Covid-19-Test, der an den tschechischen Grenzstellen vorzulegen ist und bei der erstmaligen Einreise nicht älter als vier Tage sein darf. Der Test muss auf eigene Kosten oder in Absprache mit dem Arbeitgeber auf dessen Kosten durchgeführt werden.
Die Landkreisverwaltung empfiehlt den Arbeitgebern, für die Kosten der notwendigen Testungen aufzukommen. Um die heimische Wirtschaft zu unterstützen, übernimmt der Landkreis die mit der Beprobung zusammenhängenden Kosten jeweils zur Hälfte.
Als weitere Unterstützungsmaßnahme für die von dieser Regelung betroffenen Personen (Arbeitgeber/Beschäftigte) hat sich das Landratsamt dazu entschlossen, entsprechende Testungen zu organisieren und durchzuführen. Dafür ist es erforderlich, dass die Arbeitgeber relevante Daten, welche zur Durchführung der Beprobung erforderlich sind, an den Verwaltungsstab des Landkreises übermittelt. Hierfür wird zeitnah ein entsprechendes Formular auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung gestellt.
Die Terminabsprache zur Beprobung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesundheitsamt vorgenommen.
Gleichzeitig bietet der Landkreis den Bürgern des Landkreises, die berufsbedingt nach Tschechien pendeln (Geschäftsreisende oder Montagearbeiter), ebenfalls die hälftige Kostenübernahme der Testung an. Die restlichen Kosten müssten entweder vom Pendler oder dessen tschechischen Arbeitgeber übernommen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon unter der Telefonnummer: 03501 5151166 und 03501 5151177 zur Verfügung.
28.04.2020
Verlängerung von Fahrerlaubnissen von Berufskraftfahrern
Die andauernde Pandemie des SARS COVID 2‑Virus kann sich auch auf das Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerwesen und die Berufskraftfahrerqualifikation auswirken. Insbesondere können Aus- und Weiterbildungen wegen geschlossener Ausbildungsstätten ausfallen oder das Einholen ärztlicher Bescheinigungen oder Gutachten kann erschwert sein.
Aufgrund der aktuellen Situation ist zu entscheiden, wie mit Fahrerlaubnisinhabern der Klassen C und D verfahren werden soll, wenn sie aufgrund der Corona-Krise keinen Nachweis nach § 5 BKrFQV vorlegen können.
Es bestehen keine Bedenken, den Führerschein zunächst ohne Vorlage der Weiterbildungsbescheinigung mit Eintragung der Schlüsselzahl 95 für zunächst ein Jahr auszufertigen. Die Weiterbildungsbescheinigung muss spätestens nach einem Jahr vorgelegt werden. Die Verlängerung des
Führerscheins ohne Vorlage der Weiterbildungsbescheinigung darf nicht zu einer Überschreitung des fünfjährigen Zeitraumes insgesamt führen und ist daher auf eine spätere Verlängerung anzurechnen. Die verzögerte Vorlage einer Weiterbildungsbescheinigung hat nach unserer Einschätzung keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und erscheint deshalb vertretbar.
Auf die Vorlage der Bescheinigung der ärztlichen Untersuchungen nach Anlage 5 und 6 FeV kann grundsätzlich nicht verzichtet werden. Im Rahmen einer Einzelbetrachtung kann es notwendig erscheinen, auch hier ggf. zunächst auf die Bescheinigungen zu verzichten und den Führerschein auszufertigen. Dem Fahrerlaubnisinhaber ist in diesen Fällen ein längstens dreimonatiger Zeitraum für die Nachreichung der Untersuchung einzuräumen.
25.04.2020
Das SMI informiert über das Vorgehen in Bezug auf Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot
Für den Umgang mit Versammlungen im Zeitraum der Geltung der SächsCoronaSchVO ist ein verzahntes Zusammenwirken von Gesundheitsdienst und Versammlungsbehörde erforderlich. Darüber hinaus hat der Polizeivollzugsdienst (PVD) auf konkrete Lagen vor Ort zu reagieren. Deshalb hat das SMI mit dem Schreiben Hinweise zur Behandlung von Versammlungsbegehren, zu Maßgaben zur Ausnahmeentscheidung sowie zum Vollzug und zur Durchsetzung gegeben. Den Erlass vom 17. April 2020, auf den unter Nr. C. 4. des Schreibens verwiesen wird finden Sie nachfolgend.
24.04.2020
Sprechzeiten des Bürgerbüro Altenberg in der nächsten Woche
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
Feiertag
Wir bitten Sie zu beachten, dass Sie nur mit Mund-Nasen-Schutz bedient werden und die allgemeinen Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Das bedeutet, dass Sie sich nach Betreten des Rathauses die Hände desinfizieren müssen und die Abstandsregelungen eingehalten werden.
Die Sprechstunde am Montag und Mittwoch Vormittag sind für Einwohner der Risikogruppen vorbehalten. Die Sprechstunde am Dienstag und Donnerstag Nachmittag sind für Berufstätige Einwohner vorbehalten. Diese Beschränkung dient zum Schutz der Risikogruppen sowie zur Kontaktreduzierung.
24.04.2020
Unterstützung von Familien bei der Anschaffung von digitalen Geräten
Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro zu unterstützen. Deshalb werden wir mit einem Sofortausstattungsprogramm die Schulen in die Lage versetzen, bedürftigten Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.
22.04.2020
Stadt- und Schulbiliothek Altenberg
Die Bibliothek Altenberg bleibt bis auf weiteres aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung geschlossen. Schüler der Abschlussklassen von der Oberschule, Berufsschule sowie dem Gymnasium können sich nach telefonischer Absprache Bücher ausleihen, die für die Prüfungsvorbereitung benötigt werden.
Kontaktdaten:
Montag bis Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr unter der 035056/333–25
22.04.2020
Kontrollen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung durch die Ordnungsbehörden
Durch den Kreisordnungsdienst wurden bei Kontrollen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in geöffneten Geschäften wiederholt Verstöße festgestellt. Aus diesem Grund werden die Geschäftsbetreiber auf die Beachtung und Umsetzung der nachfolgend genannten Maßnahmen hingewiesen. Bei Nichteinhaltung kann dies zu Ahndungen, bis hin zu einer Geschäftsschließung, führen.
Mit Inkrafttreten der oben genannten Verordnung zum 20.04.2020 ist neben der Öffnung von Geschäften des täglichen Bedarfs sowie der für die Grundversorgung notwendigen Geschäfte, auch die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels bis 800 m² möglich.
Dies ist nach der Verordnung nur zulässig, wenn
1. der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern im Geschäft und im Wartebereich vor dem Geschäft eingehalten wird,
2. das Personal und die Kunden beim Aufenthalt im Geschäft eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen; Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlene diese Empfehlungen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind,
3. eine Beschränkung der maximalen Kundenanzahl im Geschäft auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche durch entsprechende Kundenlenkung erfolgt,
4. eine für die Einhaltung der Regeln verantwortliche Person benannt wird und bei Kontrollen Auskunft gibt,
5. weitere vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Allgemeinverfügung gegebenenfalls festgelegte Hygienevorschriften erfüllt werden.
Die unter Punkt 5 genannten Hygienevorschriften können der „Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)“ entnommen werden.
21.04.2020
Information des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Umgang mit den neuen Hygienevorschriften im Einzelhandel
Durch den Landrat wurde festgelegt, dass der Einzelhandel im Landkreis zur Erfüllung der vorgegebenen Maßnahmen nochmals 48 Std. Zeit bekommt. Nach dieser 48 Std. Frist werden im Anschluss Nicht-Umsetzungen geahndet, was eine Schließung dieser Geschäfte mit sich bringen kann.
18.04.2020
Informationen für Schulen und Eltern zur Schülerbeförderung im Rahmen der Öffnung der Schulen für die Abschlussklassen ab dem 20.04.2020
Vor dem Hintergrund der Öffnung der Gymnasien, Oberschulen, Förderschulen und berufsbildenden Schulen für die Abschlussklassen ab dem 20.04.2020 werden die Regionalverkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Oberelbe ab diesem Zeitpunkt wieder den Schulfahrplan aufnehmen.
Die Müller Busreisen GmbH fährt nach dem Normalfahrplan. Bei der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH wird vorerst der Schultagesfahrplan des vorherigen Winterfahrplanes in Kraft treten. Der Betrieb der Kirnitzschtalbahn ist weiterhin eingestellt. Alternativ kann die Linie 241 genutzt werden.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes während der Beförderung im ÖPNV ist nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 verpflichtend.
Die Fahrdienste, welche im Rahmen der geförderten Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verkehren, werden die Beförderung für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ab dem 20.04.2020 bei entsprechender Notwendigkeit ebenfalls durchführen. Es gelten die Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung.
Die Eltern setzen sich bitte mit „ihren“ Fahrdiensten in Verbindung bzw. werden die Fahrdienste mit den Eltern in Kontakt treten, um die notwendigen Abstimmungen zu Beförderungszeiten usw. zu führen.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat entschieden, dass im freigestellten Schülerverkehr während der Fahrt das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (ohne Schutzklasse) für Fahrer und Schüler erforderlich ist.
17.04.2020
Wertstoffhof Altenberg öffnet ab 22. April 2020
Der Wertstoffhof öffnet ab 22.04.20. Wir bitten Sie um Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und das Tragen eines Mundschutzes ist Pflicht.
Trotz der späteren Öffnung des Wertstoffhofes in diesem Jahr, bitten wir, dass nicht gleich alle den ersten Tag für die Abgabe nutzen.
Bis 02.05.20 gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
Samstag
12.00 Uhr – 18.00 Uhr
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
17.04.2020
Schülerverkehr ab dem 20.04.2020
Zur Absicherung der Abschlussprüfungen wird ab dem 20.04.2002 schrittweise in Sachsen für die allgemeinbildenden, berufsbildenden sowie Förderschulen zum Teil der Schulunterricht wieder aufgenommen, aus diesem Grund tritt ab dem 20.04.2020 wieder der übliche Schulfahrplan in Kraft.
Die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH und die Müller Busreisen GmbH fahren dann entsprechend dem Normalfahrplan (Wintervariante).
Dies bedeutet, dass zusätzliche touristische Verkehre, vor allem an den Wochenenden, noch nicht verkehren. Ebenso nimmt die Kirnitzschtalbahn den Verkehr noch nicht wieder auf.
Die Schüler der Abschlussklassen, welche einen freigestellten Schülerverkehr benötigen, werden ebenso ab dem 20.04.2020 befördert.
Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen bleibt es zunächst beim eingeschränkten Grundfahrplan. Über die Rückkehr zum Normalbetrieb werden wir in der nächsten Woche informieren, dies ist davon abhängig, wie sich die Bundesregierung zum weiteren Verlauf der Ausgangsbeschränkungen positionieren wird.
Zur weiteren Eindämmung des neuartigen Coronavirus bittet der Verkehrsverbund Oberelbe alle Fahrgäste, den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden zu notwendigen Hygienemaßnahmen und dem Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes zu folgen.
16.04.2020
Hinweise zur praktischen und organisatorischen Durchführung der Prüfungsvorbereitung zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses sowie der Abschlüsse der Förderschule im Schuljahr 2019/20
Mit Blick auf die Vielzahl krisenbedingter Herausforderungen danke ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen an den Schulen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Landesamt für Schule und Bildung ausdrücklich für Ihr bisher gezeigtes lösungsorientiertes und umsichtiges Agieren. Mir ist bewusst, mit welchem besonderen Einsatz Sie gemeinsam das Lernen zu Hause organisieren und wie sehr Sie persönlich durch die unterschiedlichen Problemlagen der Schüler, Eltern und Lehrkräfte gefordert sind. Für Ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit danke ich Ihnen herzlich.
Gemeinsam sind wir bestrebt, dass unseren Schülerinnen und Schülern trotz der schwierigen Umstände weder kurz- noch langfristig Nachteile entstehen. Sofern es die Situation zulässt, finden deshalb alle Abschlussprüfungen planmäßig statt.
Angesichts der bestehenden Infektionslage werden am 20. April 2020 die Schulen vorerst ausschließlich für das Personal geöffnet, welches zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihre Prüfungen zum Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses erforderlich ist oder welches Schülerinnen und Schüler in einer Abschlussklasse (KS 9 oder H 10) im Förderschwerpunkt Lernen auf ihren Abschluss vorbereitet.
Um ein geordnetes Verfahren sicherzustellen, können der 20. April und der 21. April von den Ober- und Förderschulen zur Vorbereitung genutzt werden. Erst ab dem 22. April beginnt die eigentliche Prüfungsvorbereitung mit den Schülerinnen und Schülern entsprechend den nachfolgend beschriebenen Maßgaben.
Die Zeit ab dem 20. April 2020 soll für eine intensive Vorbereitung genutzt werden. Bedingt durch die vergangenen Ausfallzeiten können ggf. nicht mehr alle Lernbereiche vollständig unterrichtet werden. Inhaltliche Vollständigkeit ist daher bis zum Beginn der Prüfungen nicht mehr handlungsleitend; im Vordergrund steht die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur erfolgreichen Bewältigung der Prüfungssituationen.
15.04.2020
Information zum Beratungstelefon des Landkreises
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
das neuartige Corona-Virus SARS-CoV‑2 verunsichert derzeit viele Menschen. Die Gefahr ist nicht sichtbar und trotzdem gefühlt jederzeit präsent.
Dazu kommt der fast vollständige Stillstand im öffentlichen Leben mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Kontaktsperren und Isolation im häuslichen Bereich.
Die Kinder können nicht zur Schule oder in die Kita, im Job ist die Perspektive oft unklar, dazu kommen existenzielle Sorgen.
Die Belastung für viele Bürger und Familien ist oft groß und wird mit unterschiedlichem Erfolg von den Betroffenen gemeistert.
Es kann durchaus passieren, dass Sie nicht zur Ruhe kommen, schlecht schlafen, gereizt sind, sich bedroht und ohnmächtig fühlen oder sich sehr einsam vorkommen.
Das sind alles völlig normale Reaktionen auf die aktuell unnormale Lage!
Wir lassen Sie in dieser Situation nicht allein und haben für Sie ein Beratungstelefon bei psychischer Belastung
eingerichtet. Sie erreichen dort speziell geschulte Mitarbeiter, mit welchen Sie über Ihre Probleme, Sorgen und Ängste sprechen können.
Die Gespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym möglich.
Das Telefon ist Montag bis Freitag von 08.00 bis 20.00 Uhr geschaltet
und für Sie zum Ortstarif erreichbar.
Nehmen Sie uns in Anspruch!
03501 / 515 – 2388
14.04.2020
Neue Pendlerregelung ab dem 14. April 2020 für Tschechien
Ab dem 14. April 2020 sind neue Bestimmungen für tschechische Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien in Kraft getreten, die als Berufspendler die Grenzen nach Deutschland, Österreich, Polen und die Slowakei überschreiten. Hierbei ist grundsätzlich zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden:
1) Reguläre Berufspendler fallen unter die sogenannte 2 + 2 Regelung. Sie können die Grenze zum Zwecke der Arbeitsaus-übung nur in Abständen von mindestens 14 Tagen überschreiten. Bei der Rückkehr nach Tschechien ist eine 14tägige Quarantäne abzuleisten.
2) Eine Ausnahmeregelung gilt weiterhin für Arbeitskräfte im Gesundheitswesen einschließlich Rettungsdiensten, in sozialen Einrichtungen sowie in Bereichen der kritischen Infrastruktur. Diese Pendler dürfen die Grenze häufiger überschreiten und müssen anschließend keine Quarantäne einhalten, sind aller-dings verpflichtet, gewisse Gesundheitsauflagen einzuhalten.
Weiterführende Informationen sowie die jeweils notwendigen Bescheinigungen sind auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Prag abrufbar:
Die Unterbringungszuschüsse des Freistaates für Berufspendler aus Tschechien und Polen werden aktuell für die Gruppe unter Ziffer 2) weiterhin gewährt, wenn diese an ihrem Arbeitsort in Sachsen verbleiben.
09.04.2020
Hier finden Sie die Pressemitteilung des LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 08.04.2020 mit Telefonnummern der Erziehungs- und Familienberatungsstellen, des Beratungstelefons bei psychischer Belastung, Hilfe bei häuslicher Gewalt sowie weitere hilfreiche Notrufnummern und Kontakte.
Datum 08.04.2020:
→ Hinweise des Bundes zu steuerlichen Erleichterungen
Datum 06.04.2020:
Informationen zum Wertstoffhof
Vor allem jetzt, wenn die Gartensaison wieder beginnt, erreichen uns vermehrt Anfragen, wann der Wertstoffhof wieder öffnet.
Aus heutiger Sicht kann diese Frage nicht beantwortet werden, so dass man den 20.04.20 abwarten muss. Wenn der Gesetzgeber die Ausgangsbeschränkungen danach wieder lockert, dann werden wahrscheinlich auch die Wertstoffhöfe wieder öffnen.
Bis dahin bitten wir Sie, den Grünschnitt auf dem eigenen Grundstück zu lagern.
Datum 04.04.2020:
→ +++ EU-Geschehnisse am 03.04.2020 im Rahmen der Corona-Krise +++
→ Lagebild im LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 03.04.2020
Datum 03.04.2020:
Entschädigung für fehlende Kinderbetreuung – Kopie der Schließungsbescheinigung nicht nötig
Auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (LDS) wird auf das entsprechende Formular zur Beantragung einer Entschädigung für Verdienstausfall wegen der notwendigen Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Schulen und Kitas nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz hingewiesen.
Die LDS hat mitgeteilt, dass die in Ziff. 3 des Antragsformulars geforderte „Kopie der Schließungsbescheinigung“ nicht beigefügt werden muss, da die Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgrund der Allgemeinverfügung des SMS vom 23. März 2020 allgemein für ganz Sachsen gilt.
Datum 02.04.2020:
Lagebild im LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 01.04.2020
Entschädigung für fehlende Kinderbetreuung – Beantragung
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat als zuständige Stelle für die Beantragung einer Entschädigung für Verdienstausfall wegen fehlender Kinderbetreuung eine Internetseite mit weiteren Informationen sowie dem Antragsformular freigeschaltet, die über folgenden Link erreicht werden kann:
https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854
Datum 01.04.2020:
Ab heute: Neue Verordnung und Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen; Gültigkeit bis 20.04.2020; 0.00 Uhr
→Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Häufig gestellte Fragen und Antworten hierzu:
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020
Die Stadt Altenberg teilt mit, dass für festgesetzte Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer 2020 ein schriftlicher Stundungsantrag mit kurzer Begründung an e.frisch@altenberg.de oder j.tittel@altenberg.de oder an Stadtverwaltung Altenberg, z. Hd. Frau Tittel, Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg gestellt werden kann. Die Stundungen erfolgen zinslos. Die endgültige Festsetzung der Gewerbesteuer 2020 erfolgt nach Vorlage des Jahresabschlusses 2020 beim Finanzamt und dem daraus folgenden Gewerbesteuermessbetrag für das Jahr 2020.
Datum 31.03.2020:
→Unterstützungsangebot für Kinderheime
→Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Hilfen, die Unternehmer derzeit beantragen können, hat die Stabstelle Wirtschaftsförderung auf folgender Seite zusammengetragen: http://www.landratsamt-pirna.de/wirtschaftsfoerderung.html
→Information vom 25.03.2019 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Voraussetzung dafür ist,
- dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
- dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.
Die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes wurde am 25. März im Bundestag verabschiedet und soll bis Ende März in Kraft treten.
Datum 30.03.2020:
Lagebild im LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 30.03.20
Datum 29.03.2020:
Lagebild im LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 29.03.20
Gerüchte zur Corona-Pandemie
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Altenberg,
solch eine Situation, wie wir sie derzeit bewältigen müssen, haben wir auch nach Aussage der Kanzlerin, seit 1945 nicht erleben müssen.
Solche Krisenzeiten sind auch Nahrung für Falschmeldungen und Gerüchte, die sich sehr schnell verbreiten, weil die Menschen in einer solchen Zeit besonders angespannt sind und auch nicht wissen, was die Zukunft bringt und schlicht und ergreifend auch ängstlicher sind, als sonst.
Es wurde verbreitet, dass Altenberg auf Grund der Anzahl der infizierten Menschen abgeriegelt werden soll.
Nach unseren vorliegenden Listen hat sich die Anzahl der Personen, die sich in Quarantäne aufhalten müssen, seit einer Woche halbiert. Wir haben also derzeit 29 männliche und weibliche Personen, die in Quarantäne sind und davon haben sich 12 Personen mit dem Corona Virus infiziert. Eine Person davon hat ihren Hauptwohnsitz nicht in Altenberg und muss also in der Liste noch korrigiert werden und da die Stadt Altenberg eine Verwaltungsgemeinschaft mit Hermsdorf/Erzg. hat, sind davon 3 Personen aus der Gemeinde Hermsdorf/Erzg..
Auch durch Ihre Mithilfe, liebe Bürgerinnen und Bürger, in dem Sie die Kontakte wesentlich eingeschränkt haben, ist es zumindest bislang in unserer Stadt gelungen, dass die Anzahl der infizierten Personen nicht steigt. Das ist die gute Nachricht und ich darf Sie auch weiterhin bitten, stark zu bleiben, wenn es darum geht, die uns auferlegten Beschränkungen einzuhalten. Sollten Sie Gerüchte zum Corona Virus hören, dann rufen Sie gern auf unserer Hotline an und wir werden Sie gern zum aktuellen Stand informieren.
Dennoch gibt es Unbelehrbare, die sich den Regeln widersetzen und damit natürlich ganz besonders ältere Menschen gefährden. Das werden wir nicht hinnehmen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln Einhalt gebieten.
Auf dieser Internetplattform können Sie alle aktuellen Geschehnisse rund um die Corona-Pandemie lesen und es steht auch eine Hotline zur Verfügung (035056 / 33345), wo wir Ihre Fragen beantworten möchten.
Der Altenberger Bote ist nicht dynamisch genug, um Ihnen alle Informationen zu übermitteln und deswegen nutzen Sie bitte zur Information unsere Internetseite und rufen Sie uns an.
Bei dringenden Fragen erreichen Sie auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung und wenn die Notwendigkeit besteht, werden auch Termine vereinbart.
Bleiben Sie gesund und mit freundlichen Grüßen verbleibt
Thomas Kirsten
Bürgermeister
Datum 26.03.2020:
→ Faktenblatt zum KfW Sonderprogramm 2020
Beratungsangebot des IQ Netzwerks Sachsen
Das IQ Sachsen ist Teil des Förderprogrammes „Integration durch Qualifizierung (IQ)“. Das IQ Netzwerk Sachsen unterstützt mit einem an die Pandemiekrise angepassten Beratungsangebot alle seine Zielgruppen:
- kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten
- Antragstellende von Anerkennungsverfahren, Teilnehmende in Anpassungsmaßnahmen, Sprachkursen und Qualifizierungen.
Das IQ Netzwerk Sachsen hält anschaulich aufbereitetes Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen bereit, berät per Telefon und E‑Mail bzw. vermittelt zu kostenlosen Angeboten von weiteren Fachexpertinnen und ‑experten.
Hilfspaket der Bundesregierung für Kulturschaffende
Das von der Bundesregierung beschlossene Paket mit Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, das Kulturschaffenden zu Gute kommt, soll noch in dieser Woche im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Besonders hervorzuheben ist dabei die befristete Ausweitung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV), verbunden mit einem erleichterten Bezug des Kinderzuschlages. Darüber hinaus werden finanzielle Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Zuschussform erbracht.
Weitere, laufend aktualisierte Informationen unter:
Datum 25.03.2020:
Elternbeiträge für Kitas
Für den Monat April 2020 werden keine Elternbeiträge erhoben. Wie wir mit dem Märzanteil des Elternbeitrages verfahren, in dem keine Betreuung stattgefunden hat, werden wir zum Ende der Corona-Pandemie entscheiden.
Wenn wir beispielsweise am 21.04.2020 wieder öffnen werden, dann wird die Restbetreuungszeit im April (kein Elternbeitrag) mit dem Märzanteil verrechnet, wo keine Betreuung erfolgte, aber bereits Elternbeitrag bezahlt wurde.
Da sich der Zeitraum der Corona-Pandemie aber noch nicht vorhersehen lässt, haben wir erstmal für den April so entschieden.
⇒ Das Bundeskabinett hat einen umfangreichen Corona-Maßnahmenkatalog zur Unterstützung von Kleinunternehmen und Privathaushalten beschlossen. Unter anderem zu folgenden Themen:
- Soforthilfe für Kleinunternehmer
- Landwirtschaft
- Kurzarbeitergeld
- Zugang zu Grundsicherung
- Kinderzuschlage
- Eltern mit Betreuungspflichten u.v.m.
Mit dieser Information möchten wir einen ersten Überblick darüber geben, in welchen Fällen Hilfeleistungen gewährleistet werden. Für den Freistaat Sachsen hat Wirtschaftsminister Dulig versprochen, dass noch in dieser Woche Anträge gestellt werden können, die auch innerhalb von 24 h bearbeitet werden.
Hilfen für Grenzpendler aus Tschechien
Nach den gestrigen Beschlüsse der tschechischen Regierung treten ab dem 26. März 2020 0.00 Uhr weitere Reisebeschränkungen in Kraft. Auswirkungen hat dies insbesondere auf sächsische Einrichtungen und Unternehmen, deren Beschäftigten zu den Grenzpendlern aus Tschechien gehören. Wir hatten dazu heute bereits vorab gesonderte Informationen einerseits an die Kreisfreien Städte, andererseits an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die Kreisverbandsvorsitzenden herausgegeben.
Um den erhebliche Problemen für die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen zu begegnen, beabsichtigt der Freistaat eine Unterstützung der tschechischen Pendler. Das sächsische Kabinett wird heute einen entsprechenden Beschluss fassen
Gern möchten wir Sie über die uns nunmehr von der Staatskanzlei mitgeteilten Eckdaten zur Unterstützung für Übernachtungen von tschechischen Mitarbeitern durch den Freistaat informieren:
Regelung gilt für den Gesundheitssektor, insbesondere:
- Akutkliniken
- Rehabilitationskliniken
- ambulante Praxen
- ambulante und stationäre Akutpflege
- Medizintechnik, vor allem Hersteller von Schutzausrüstung
- Altenpfleger/innen
- Versorgungseinrichtungen im sozialen Bereich wie Behindertenbetreuung mit allen anhängigen Bereichen wie Reinigung und Lebensmittelversorgung/Großküchen
- Notfall- und Rettungswesen
- Alle mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Unterstützungsleistungen (Fahrdienste, Küche, Reinigung, Technik, Heizung, Facilitymanagement, etc.)
- Pro Person (Mitarbeiter im Gesundheitssektor): 40 Euro/Nacht
- Für Angehörige (insb. Familienmitglieder) pro Person: 20 Euro/Nacht
- Die Regelung gilt für die nächsten drei Monate mit der Option der Verlängerung
- Die Abwicklung erfolgt über die Landkreise, welche zudem über den jeweiligen Krisenstab die Aufnahme und Unterbringung der tschechischen Arbeitskräfte koordinieren. Die Landkreise prüfen ggf. in Abstimmung mit ihrem jeweiligen Tourismusverband bzw. der jeweiligen Wirtschaftsförderung die Unterbringung in regionalen Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Jugendherbergen etc.
Datum 24.03.2020:
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
ab heute ist die Corona Bürger-Hotline der Stadtverwaltung Altenberg geschalten.
Tel. 035056 / 333–45
Diese Hotline ist für alle Fragen zum Thema Corona Virus von 09.00 – 18.00 Uhr erreichbar. Bitte verwenden Sie diese Hotline nur in dringenden Fragen. Für alle anderen Fragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt postalisch oder per E‑Mail an die Stadtverwaltung Altenberg.
Datum 23.03.2020:
Informationsportal Coronavirus in Sachsen und FAQ zu den Allgemeinverfügungen
Wir möchten Sie auf die zentrale Themenseite des Freistaates zum Corona-Virus hinweisen.
Das Portal ist unter folgendem Link zu erreichen:
Insbesondere finden Sie dort tagaktuelle Hinweise in Form von FAQ zu Anwendungsfragen bezüglich der Allgemeinverfügungen. Diese werden laufend ergänzt und aktualisiert.
Hier die neueste Pressemitteilung des Landkreises für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Datum 22.03.2020:
Hier die Allgemeinverfügung zu den Ausgangsbeschränkungen. Diese tritt heute Abend 24.00 Uhr in Kraft!
!!!! Baumärkte und Corona- Partys !!!!
Nach Rücksprache unseres Bürgermeisters mit der Staatskanzlei und dem SMS wurde ihm mitgeteilt, dass in Baumärkten Brennstoffhandel auch weiterhin möglich ist und ebenso können Handwerker beruflichen Bedarf in Baumärkten einkaufen – diese müssen sich aber an Hygienevorschriften und einen begrenzten Zugang halten.
Kontaktverbote müssen wir einhalten. Bitte halten Sie Abstand. Diese Regeln müssen wir einhalten, sonst wird es weitere Beschränkungen geben müssen.
Die Ortsvorsteher und Stadträte bitte ich darum mitzuhelfen, dass soziale Kontakte eingeschränkt werden.
Es ist wirklich unvernünftig, dumm und verantwortungslos, wenn am Samstagabend noch in Jugendclubs gefeiert wird.
Wir werden diese Ordnungswidrigkeiten ab sofort, wenn sie leicht sind, mit bis zu 25.000 € sanktionieren bis hin zur Freiheitsstrafe.
Polizeivollzug und Ordnungsamt werden dies umsetzen.
Datum 21.03.2020:
Neue Allgemeinverfügung, die am 20.03.2020, 0.00 Uhr in Kraft tritt
Liebe EinwohnerInnen, die Corona Pandemie ist sehr dynamisch und wir versuchen Sie mit den aktuellsten Informationen zu versorgen.
Das ist für Sie nicht leicht und auch nicht für uns.
Die vierte Allgemeinverfügung in acht Tagen zu verdauen stellt große Herausforderungen an uns alle und ist für viele von uns auch existenzbedrohend.
Wenn wir uns aber an die Regeln halten und es damit gelingt ein Menschenleben zu retten, dann zeigt dies, zu welcher Solidarität wir in der Lage sind!!!
Bitte haben Sie Vertrauen, dass niemand im Regen stehen gelassen wird, aber jetzt geht es wirklich darum, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Datum 20.03.2020:
Pressemitteilung des Landkreises
Wichtige Hinweise für die Ermittlung der Quarantänefrist
Aufgrund der angespannten Situation und der erheblichen Anzahl an Reiserückkehrern wird es nicht möglich sein, allen Reiserückkehrern aus den Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten innerhalb einer kurzen Frist die Quarantäneanordnungen bzw. die Bescheinigungen auszuhändigen.
Für die Ermittlung der Quarantänefrist gilt grundsätzlich:
ab Rückkehr/Feststellung aus dem Risikogebiet beginnt eine Frist von 14 Tagen für die Quarantäne und endet mit Ablauf des 14. Tages 24.00 Uhr.
Risikogebiete (Stand: 16.03.2020)
Italien
Iran
In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
In Österreich: Bundesland Tirol
In Spanien: Madrid
In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York
In Deutschland: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)
Der Wertstoffhof wird am 1. April 2020 nicht geöffnet!
Wie uns der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal mitteilte, wird der Wertstoffhoff am 01.04.2020 nicht in Betrieb gehen.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Landkreises zur Aussetzung des monatlichen Eigenanteiles zur Schülerbeförderung.
Hier finden Sie die Auslegungshinweise des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur geltenden Allgemeinverfügung vom 18.03.2020
Die Fraktionsvorsitzenden haben gemeinsam mit dem Bürgermeister entschieden, dass die für den 23. März 2020 geplante Stadtratssitzung ausfällt.
Datum 19.03.2020:
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
in diesen Tagen erreichen uns auch Fragen, auf die es noch keine Antworten gibt.
Es gab in der Vergangenheit noch keine mit heute vergleichbare Situation, dass Betreuungsmöglichkeiten behördlich für mehr als 10 Tagen eingeschränkt nutzbar waren bzw. gar geschlossen wurden.
Diese Rechtsunsicherheit bietet die Möglichkeit zur Diskussion über die Verteilung des Risikos zwischen allen Beteiligten. Hier geht es beispielsweise um Lohnfortzahlungen während der Quarantäne, es geht um Ansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zu Hause bleiben müssen, weil die Einrichtungen behördlich geschlossen wurden und es geht natürlich auch um die Finanzierung der Einrichtungen, die von den Elternbeiträgen, von Landeszuschüssen und den Zuschüssen der Städte und Gemeinden getragen werden.
Eine rechtliche Regelung gibt es dazu bislang nicht und aus diesem Grund müsste ich Sie derzeit um Verständnis bitten, wenn wir keine gesicherte Auskunft dazu geben können.
Unser Krisenstab, der täglich berät, vertritt die Auffassung, wenn damit nicht gegen beabsichtigte Regelungen verstoßen wird, die Elternbeiträge auszusetzen, für die Zeit, in der die Kinder nicht betreut werden. Dies ist aber eben nur dann möglich, wenn das Land entscheidet, den Zuschuss auch weiterhin zu bezahlen und nicht eventuell die Rechtsauffassung vertritt, dass, wenn Städte und Gemeinden auf den Elternbeitrag verzichten, dann auch der Landeszuschuss wegfällt.
Dennoch haben wir uns dazu verständigt, dass die Stadt Altenberg ab April keine Elternbeiträge erheben wird für die Kinder, für die keine Betreuung erfolgt.
Im Übrigen möchte ich mich sehr herzlich bei den Eltern bedanken, die es in sehr kurzer Zeit hinbekommen haben, die Betreuung ihrer Kinder im häuslichen Umfeld zu organisieren.
Ich bin wirklich sehr stolz auf unsere Eltern, wie sie in diesen schweren Tagen solidarisch vor allen Dingen gegenüber den Risikogruppen und unseren älteren Menschen handeln, weil vorrangiges Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und dazu dienen vornehmlich Verbote für große Veranstaltungen mit vielen Menschen und eben auch das Schließen der Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Noch wesentlich komplexer sind Lohnfortzahlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu Hause sind, weil Kindereinrichtungen behördlich geschlossen wurden.
Wir als Arbeitgeber werden aber auf jeden Fall die Lohnfortzahlung leisten und erhoffen uns im Nachgang ggf. Erstattungen, weil die Betreuungsmöglichkeiten behördlich eingeschränkt wurden.
Ich darf Sie um Verständnis bitten, wenn wir derzeit alles dafür tun, dass die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt wird, um die Gesundheit aller unserer Mitmenschen zu erhalten. Wir werden alle damit verbundenen Zahlungsleistungen hinbekommen, da vertraue ich auch der Bundes- genauso wie der Landesregierung.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Ihr
Thomas Kirsten
Bürgermeister
Datum 18.03.2020:
Pressemitteilung der Landkreisverwaltung
Einstellung Besucherverkehr Landkreisverwaltung
In Deutschland steigt die Zahl der Coronainfizierten weiterhin an. Auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge muss ständig mit weiteren Fällen gerechnet werden.
Die Kreisverwaltung mit ihren Außenstellen ist aus diesem Grund seit dem 17. März 2020 für jeglichen Bürgerverkehr geschlossen.
Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich bis auf weiteres nicht möglich. Wir werden uns in dieser Ausnahmesituation vorübergehend auf die wesentlichsten Anliegen und Leistungen beschränken. Bürgeranliegen werden prinzipiell elektronisch, telefonisch oder postalisch bearbeitet.
Nur nach vorheriger telefonischer Absprache und der Überprüfung des Anliegens auf Dringlichkeit ist in nicht aufschiebbaren Angelegenheiten, ein persönlicher Kontakt möglich.
Sollte ein Anliegen als „nicht dringlich“ beurteilt werden, bitten wir um Ihr Verständnis.
Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden Sie auf unserer Homepage unter www.landratsamt-pirna.de.
Über die aktuelle Entwicklung informieren wir Sie dort ebenfalls fortlaufend.
- Für die Führerscheinstelle wird ab Freitag folgende Sonderregelung gelten:
Notwendige Anträge zu Umschreibungen oder Verlängerungen von Führerscheinen für Mitarbeiter kritischer Infrastrukturen können nach telefonischer Terminabsprache am Standort Pirna erfolgen.
Kontakt: Fahrerlaubnisangelegenheiten:
fahrerlaubnis@landratsamt-pirna.de
03501–515 4276
03501–515 4277
- Für die Kfz-Zulassung wird ab Freitag die folgende Sonderregelung gelten:
Kfz-Zulassungsvorgänge sind ausschließlich über die niedergelassenen Zulassungsdienste (siehe unten) möglich.
Kontakt: Kfz-Zulassungsbehörde:
kfz-zulassung@landratsamt-pirna.de
03501–515 4278
03501–515 4279
Hier finden Sie die Zulassungsdienste mit ihren Einzugsbereichen:
Zulassungsdienst Kuchinke – Sebnitz/Neustadt/Bautzen
Zulassungsdienst Scheumann – Bischofswerda/Sebnitz/Neustadt/Bautzen
Zulassungsdienst Wünsch – Dresden/Freital/Heidenau
Zulassungsdienst Förster – Dohna/Pirna/Heidenau
Zulassungsdienst Angermann – Sebnitz/Neustadt
Zulassungsdienst Stock – Dresden/Radeberg
Zulassungsdienst SFL GMBH Schloßhof – Pirna/Dresden/Heidenau
Zulassungsdienst Peschke – Freital
Zulassungsdienst Anders – Freital
Zulassungsdienst Köhler – Freital
Zulassungsdienst Kerndt – Dippoldiswalde
Datum 18.03.2020:
Liebe EinwohnerInnen,
hier der Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Die o.g. zu widerrufene Allgemeinverfügung wurde auf dieser Seite am 17.03.20 veröffentlicht.
Nun die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020
Datum 17.03.2020:
Aktuell stellt sich die Situation in der Stadt Altenberg wie folgt dar:
- Das Bürgerbüro stellt ab 18.03.20 den allgemeinen Besucherverkehr ein. Anfragen werden weiterhin telefonisch unter 035056 / 3330 entgegen genommen. Zu dringenden Angelegenheiten können Termine telefonisch vereinbart werden. Dies ist außer dem Sachgebiet Liegenschaften auch mit den zuständigen Sachgebieten möglich.
- Die Ortsverwaltungen in Geising und Bärenstein werden ebenfalls ab 18.03.20 für den Besucherverkehr geschlossen. Die Ortsverwaltung Geising ist aber weiterhin telefonisch für Sie erreichbar.
- Entsprechend der Allgemeinverfügung des Landkreises über das Verbot von Veranstaltungen in Kultur‑, Sport- und Freizeitstätten.… bleibt der Wildpark bis auf weiteres ab 18.03.20 geschlossen.
- In den Kindertagesstätten erfolgt eine Notbetreuung für Kinder deren Eltern Anspruch darauf haben. Dafür müssen die Bedingungen lt. folgendem Formular erfüllt sein: Formular für Bedarf Notbetreuung in Kita und Schulen
- Folgende Einrichtungen werden vorerst offen gehalten: Altenberg, Geising, Falkenhain, Bärenstein sowie der Hort Altenberg und Hort Lauenstein
Die Mittagsversorgung während der Notbetreuung erfolgt weiterhin über gourmetta. Eltern die, die Notversorgung in Anspruch nehmen, werden gebeten sich hierzu telefonisch unter 0351 / 3127117 mit gourmetta in Verbindung zu setzen.
Die Mittagsversorgung über das „Mittagsmahl“ erfolgt weiterhin wie gewohnt.
Datum 17.03.2020:
Liebe EinwohnerInnen,
heute zunächst Informationen zur Allgemeinverfügung des SMS zur Einstellung des Schulbetriebes und Schließung von Kindertagesstätten sowie zur
- Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
- Formular für Bedarf Notbetreuung in Kita und Schulen
- Sicherstellung Notbetreuung
- Pressemitteilung des LRA vom 16.03.2020 zur aktuellen Lage
Sachstand: 16.03.2020
Die wichtigsten Informationen für unsere Stadt möchten wir Ihnen so aktuell wie möglich mitteilen, aber hierfür stehen auch zentrale Internetseiten der Landesregierung zur Verfügung.
Vom Sozialministerium: www.sms.sachsen.de/coronavirus.html
Bürger-Telefon des Sozialministeriums: 0351 / 564–55855
Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat auf seiner Internetseite www.smwa.sachsen.de einen umfangreichen Bereich mit Fragen und Antworten zur Corona-Krise eingerichtet.
Im Landratsamt sind folgende Telefone geschalten:
Bürgertelefon: 03501 / 515 1166
03501 / 515 1177
Rückkehrer aus Risikogebieten: 03501 / 515 2366
03501 / 515 2377
Aktuelle Risikogebiete:
Italien
Iran
In China: Provinz Hubei (inkl. Wuhan)
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
In Österreich: Bundesland Tirol
In Spanien: Madrid
In USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York
In Deutschland: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)
Ich möchte mich bei allen Eltern sehr herzlich bedanken, die einen wesentlichen Beitrag leisten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wir brauchen in diesen Tagen und Wochen den Schulterschluss mit allen Beteiligten und aus diesem Grund herzlichen Dank dafür, dass Sie in dieser Vielzahl die Betreuung Ihrer Kinder in häuslicher Umgebung abgesichert haben oder auch mit Nachbarn und Freunden Gelegenheiten gefunden haben, die Kinder zu Hause zu betreuen.
Die aktuelle Situation für die Kindereinrichtungen ist so, dass wir die Betreuung noch in allen Kindereinrichtungen absichern, hierzu zählt nicht das Sportinternat, welches seit dem Wochenende geschlossen ist.
Am 16.03.20 war kein Schüler des Gymnasiums in der Schule anwesend, so dass auch die Schließung des Sportinternates gerechtfertigt ist.
Unabhängig davon können in diesen Tagen, die Kinder in der Grundschule in Lauenstein und in Altenberg, in der Oberschule Geising genauso wie im Gymnasium eine Betreuung erhalten. Die Schulpflicht ist aber derzeit ausgesetzt.
Die Entwicklung ist dynamisch und wir gehen davon aus, dass in dieser Woche noch entschieden wird, dass Schulen genauso wie Kindereinrichtungen, geschlossen werden. Dies ist eine Annahme und wir müssen die nächsten Tage abwarten, was hierzu Schulbehörden entscheiden werden.
Das öffentliche Leben muss dennoch weiter gehen, so dass Kinder vornehmlich in Grundschulen und Kindereinrichtungen auch weiterhin eine Notbetreuung erhalten können. Dies wird für ganz bestimmte Berufsgruppen der Fall sein, die das öffentliche Leben aufrechterhalten müssen.
Dazu zählen beispielsweise das Gesundheitswesen, Polizei, Trink- und Abwasserversorgungsunternehmen, Lebensmittelversorgung, Pflegekräfte und nicht zuletzt alle Hilfsorganisationen, wie zum Bsp. Rotes Kreuz, Caritas usw..
Für bestimmte Sachgebiete der Stadtverwaltung trifft dies ebenso zu, ohne in Anspruch nehmen zu dürfen, dass diese Aufzählung abschließend ist.
Wir werden voraussichtlich mit den Eltern abstimmen, wann eine Notbetreuung erforderlich ist und diese wird auch, Sachstand heute, bis Ostern umgesetzt.
In der heutigen Sitzung der Verwaltung haben wir entschieden, dass die Touristeninformation im Bahnhof geschlossen wird und wir haben auch entschieden, dass unsere Museen ab sofort geschlossen werden.
Das Einwohnermeldeamt hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Wir bitten Sie aber darum, dass Sie den Anweisungen unseres Mitarbeiters hinsichtlich hygienischer Maßnahmen Folge leisten.
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, die nächsten Wochen werden wir auf das Eine oder Andere verzichten müssen, aber ich denke, dass wir auch Einiges abgeben können.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Thomas Kirsten
Bürgermeister
Sachstand: 13.03.2020
Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen von Altenberg,
die Entwicklung der Verbreitung des Corona- Virus ist sehr dynamisch, und wir können nur versuchen Sie so gut es geht auf dem Laufenden zu halten.
Heute möchte ich Sie zur unterrichtsfreien Zeit ab Montag in Kenntnis setzen, verbunden damit ist auch die beabsichtigte Schließung der Kitas und zur Allgemeinverfügung des Landratsamtes zur Regelung von Betretungsverboten für Pflege- und Altenheime.
Ab Montag sollen die Eltern die Möglichkeit erhalten, sich bis zur Schließung von Schulen und Kitas darauf einzustellen, die Betreuung im häuslichen Umfeld zu organisieren.
Im Laufe der nächsten Woche werden Schulen und Kitas bis zu nächst 17.April geschlossen. Ein System der Notbetreuung soll aber bis 20.03.2020 abgesichert werden.
Betreuungseinrichtungen ( Krippe, Kindergärten und Horte ) werden auch in der Zeit der Schließung bis 20.03.2020 offen gehalten für Beschäftigte in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Darunter zählen zum Bsp.:
- Beschäftigte im Gesundheitswesen, Polizeibehörden, Pflegedienst, Feuerwehr, ErzieherInne, LehrerInnen, Versorgungsunternehmen ( Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei…), aber auch
- Eltern, die keine Alternative für die Betreuung organisieren können.
Im Folgenden ist die Medieninformation vom SMK vom 13.03. 2020 angefügt,
- die Information zur Schließung von Schulen und
- die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betretungsverbotes von Alten- und Pflegeheimen.
Thomas Kirsten
Bürgermeister
- Informationen zur Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Medieninformationen
- Informationsblatt Alten- und Pflegeheime
Datum: 13.03.2020
- Allgemeinverfügung des Landkreises für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
- Informationsblatt zur Allgemeinverfügung
- Pressemitteilung des Landratsamtes vom 11.03.2020 / Hotlines
Datum: 12.03.2020
Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV‑2)
Spätestens jetzt müssen wir die „Coronakrise“ ernst nehmen bzw. die Ausbreitung dieser Epidemie. Sie macht auch vor Deutschland nicht halt, sondern wird in den nächsten Monaten über ganz Europa und auch über Deutschland ziehen.
Nicht für alle Altersgruppen ist der Krankheitsverlauf gleichermaßen beängstigend, sondern vornehmlich für chronisch Kranke und für die ältere Generation. Diese müssen wir schützen und das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Ich glaube, dass wir ein Stück weit Verzicht lernen müssen, ohne dabei in Panik zu verfallen.
Nach Aussage des Robert-Koch-Instituts werden sich auch in Deutschland 60 bis 70 % der Bevölkerung infizieren. Die Frage ist nur wann und wie können wir jetzt, wie können wir heute verhindern, dass zu viele Infizierte zur Überlastung des Gesundheitssystems führen. Es macht einen großen Unterschied, ob sehr viele Menschen in sehr kurzer Zeit krank werden oder über einen längeren Zeitraum. Auch, wenn es dann am Ende tatsächlich ebenso viele sind.
Wir brauchen also jetzt Zeit und müssen gerade im Anfangsstadium dieser Epidemie die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen.
Ein schwerer Verlauf der Krankheit steigt exorbitant mit zunehmendem Alter.
- Bis 50 Jahre waren bislang 0 % infiziert, wonach ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen war, – bei 50 bis 59 Lebensjahren waren dies 2 % der Infizierten, – bei 60 bis 69 Lebensjahren bereits 8 %, – bei 70 bis 79 Lebensjahren 32 % und – besonders gefährdet sind Menschen von über 80 Jahren, weil hier schwere Krankheitsverläufe bis zu 45 % auftraten.
Zunächst geht es um den Selbstschutz und hier sollte sich jeder so verhalten, wie dies bei einer normalen Grippe der Fall ist. Abstand halten zum Gegenüber, die Begrüßung muss nicht mit Handschlag erfolgen, sondern kann mit einem netten Lächeln stattfinden, täglich mehrmals mit Seife mindestens 30 Sekunden die Hände waschen und desinfizieren, größere Menschenansammlungen vornehmlich in geschlossenen Räumen meiden, unnötige Reisen verschieben, aber generell nicht in Risikogebiete reisen und wie bei Grippe zu Hause bleiben und im Bedarfsfall den Arzt aufsuchen.
Wer aus Risikogebieten zurückkehrt und grippeähnliche Symptome aufweist, soll sich dringend beim Hausarzt vorstellen!
Risikogebiete mit Stand 11.03.2020 sind:
Italien Iran In China: Provinz Hubei (inkl. Wuhan) In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) In Deutschland: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)
Über den Eigenschutz hinaus gilt unsere Verantwortung in diesen Tagen und Wochen, vornehmlich chronisch Kranken und der älteren Generation.
Die Enkel sollten jetzt nicht unbedingt zu den Großeltern gehen, um von diesen betreut zu werden. Wir sollten den älteren Mitmenschen deutlich machen, dass wir gern für sie einkaufen gehen, um sie keiner unnötigen Gefahr auszusetzen. Aber auch die älteren Mitmenschen sollten sich dringend überlegen, ob sie in dieser Zeit ihre Stammtische weiter durchführen und ob sie zwingend ihre Geburtstage mit vielen Gratulanten feiern müssen. Natürlich ist mir bewusst, dass gerade die älteren Mitmenschen soziale Kontakte dringend brauchen, aber die Krankheitsverläufe von Corona, gerade bei der älteren Generation, sollten zumindest Anlass geben, darüber nachzudenken, was in der Gegenwart Priorität hat.
Ich meine, auf jeden Fall die Gesundheit!
Gemeinsam müssen wir derzeit auf ein Stück Alltag verzichten, um chronisch Kranke und älteren Mitmenschen zu schützen.
In Altenberg stellt sich die gegenwärtige Situation wie folgt dar:
- 11 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne, wobei die erste Beprobung für alle negativ war.
- Die Kindereinrichtungen sind zurzeit alle geöffnet.
- Im Schulbetrieb gibt es derzeit keine Einschränkungen.
- Der Stadtrat am 23.03.2020 wird aus heutiger Sicht im Europark durchgeführt, weil wesentlich größere Räumlichkeiten als im Rathaus zur Verfügung stehen.
- Die Ortschaftsräte entscheiden eigenständig, je nach Größe der Versammlungsräume, ob Beratungen stattfinden.
- Einwohnerversammlungen finden bis 30.04.2020 nicht statt.
- Die Bibliothek im Rathaus wird vom 16.03.20 bis 06.04.20 geschlossen.
- Das Sachgebiet Liegenschaften wird ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen und voraussichtlich nicht vor Ostern wieder geöffnet. Per E‑Mail ist das Sachgebiet weiterhin erreichbar: k.lehmann@altenberg.de
- Im Einwohnermeldeamt gelten ab sofort folgende Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Mittwoch: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
- Die Touristeninformation ist ab sofort wie folgt geöffnet:
Montag – Freitag: 9.00 Uhr – 15.30 Uhr Samstag und Sonntag: 9.30 Uhr – 14.30 Uhr
- Die Eishalle Geising schließt ab 13.03.2020.
- In der Biathlonarena ist die Saison beendet; das 50. Wiedersehensrennen wurde abgesagt.
- Im Bürgermeisteramt finden ab sofort bis 30.04.2020 keine Veranstaltungen mehr statt, die keinen Bezug zur Sacharbeit der Verwaltung haben.
- Führungen in unseren Museen finden aus heutiger Sicht weiterhin statt, wenn Gruppen so überschaubar sind, dass ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern gewährleistet wird.
- Alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen in geschlossenen Räumen werden untersagt. Ausnahmen bilden Veranstaltungen, die zur allgemeinen Sicherheit und Ordnung beitragen, wie zum Beispiel Sitzungen von Gremien der öffentlichen Verwaltung, Gottesdienste, …
Sehr geehrte Bürgerschaft, wir dürfen Sie um Verständnis bitten, wenn es in den nächsten Wochen zu Einschränkungen kommt, aber es geht tatsächlich in diesen Tagen darum, die Ausbereitung des Coronavirus einzudämmen und wir werden Sie weiterhin aktuell unterrichten, wenn es notwendig ist.
Altenberg, den 12.03.2020
Mit freundlichen Grüßen und Glück auf
Thomas Kirsten Bürgermeister
Datum: 11.03.2020
Aktuelle Lage im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge
Datum: 06.03.2020
Datum: 05.03.2020
Informationen zur Infektionslage Covid-19
Datum: 04.03.2020
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus Die noch ausstehenden Ergebnisse der gestern bereits getesteten Kontaktpersonen der mit dem Bus aus Italien angereisten Personen aus dem Landkreis liegen nunmehr vor. Auch diese Ergebnisse waren negativ. Bei drei anderen Personen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die sich in einer Dresdner Klinik gemeldet hatten, erfolgt heute noch eine Probenentnahme, mit den Ergebnissen wird noch am Mittwoch gerechnet. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bürgertelefone geschaltet. Diese stehen Ihnen auch morgen im Zeitraum von 8:00 – 18:00 Uhr zur Verfügung. Die Telefonnummern lauten 03501 515‑1166 und ‑1177. Fragen beantwortet außerdem das Sächsische Staatsministerium für Soziales unter der Telefonnummer 0351 564–58000 von 9:00 – 17:00 Uhr.
Datum: 03.03.2020
Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger bei Verdacht Corona-Virus-Infektion
Das Landratsamt wendet sich an Bürgerinnen und Bürger, die sich kürzlich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einer Person hatten, die laborbestätigt mit dem Corona-Virus infiziert ist. Zeigen diese Personen Symptome und sind sich unsicher, ob sie sich eventuell mit dem Corona-Virus infiziert haben, werden diese gebeten folgende Vorgehensweise zu befolgen: 1. Kontaktaufnahme zum Hausarzt (telefonisch) bzw. zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) 2. Hausarzt wägt auf Grund der individuellen Situation ab, ob eine Probenentnahme erforderlich ist 3. Ist eine Probenentnahme in der Hausarztpraxis nicht möglich, kann in begründeten Fällen nach Absprache mit dem Gesundheitsamt eine Beprobung erfolgen 4. Im Rahmen der Probenentnahme ist durch die zu testenden Personen ein Formular auszufüllen. Dieses enthält persönliche Angaben (Name, Alter, Wohnort, Symptome etc.). Außerdem ist anzugeben, mit welchen Personen in den letzten zwei Wochen Kontakt bestand. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bürgertelefone geschaltet. Diese stehen Ihnen auch morgen im Zeitraum von 8:00 – 18:00 Uhr zur Verfügung. Die Telefonnummern lauten 03501 515‑1166 und ‑1177. Fragen beantwortet außerdem das Sächsische Staatsministerium für Soziales unter der Telefonnummer 0351 564–58000 von 9:00 – 17:00 Uhr.
Datum: 28.02.2020
Landkreis bündelt Ressourcen der Infektionsabwehr Seit zwei Wochen laufen im Landratsamt die Vorbereitungen, um für eventuell auftretende Coronafälle im Landkreis gerüstet zu sein. Gestern und heute fanden die abschließenden Beratungen statt. Ab kommender Woche wird tagaktuell über die Entwicklungen im Landkreis berichten. Dazu werden unsere Website und der Facebookauftritt des Landratsamtes genutzt. Ein Krisenstab ist eingerichtet und kann jederzeit seine Tätigkeit aufnehmen. Informationen für die Kreistagsfraktionen, die Bürgermeister, Schulen und Kindertagespflegeeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und viele andere Organisationen und Institutionen sind vorbereitet und werden in den nächsten Stunden und Tagen auf den Weg gebracht. Zur Stunde sind keine Verdachtsfälle bekannt.
Konkret wurden folgende Aktivitäten durchgeführt: – Die vorliegende Pandemieplanung, welche aufgrund der Planungsunterlagen des Freistaates und des Bundes beruhen, sind auf ihre Aktualität geprüft worden. – Krankenhäuser des Landkreises wurden angehört und Vorsorgemaßnahmen abgestimmt. Die Kontakte wurden intensiviert, teilweise wurde zusätzliches Testmaterial bereitgestellt. – Die Zusammenarbeit mit der Landesuntersuchungsanstalt wurde intensiviert und Handlungsabläufe abgestimmt. – Der öffentliche Rettungsdienst erhielt überarbeitete, an das Virus SARS-CoV‑2 angepasste, Verhaltensweisen. – Alle Schulen und Kindergarteneinrichtungen erhielten weitergehende Handlungsempfehlung und Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen.
Aufgrund der angepassten Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Institutes sowie auf Grund der dynamischen Entwicklung der Verlaufs wurde am Donnerstag, 27.02.2020 ein Krisenstab in der Landkreisverwaltung eingerichtet. Zielstellung dieses Krisenstabes ist es, vorbereitet zu sein, um mögliche Infektionsketten schnell unterbrechen zu können. Darüber hinaus erfolgen Ressourcenabfragen zu Schutzausrüstungen und Materialien sowie Betroffenheitsanalysen wichtiger öffentlicher Einrichtungen. Mit der Zielstellung, verhältnismäßig auf die Lageeinschätzungen der Weltgesundheitsorganisation und der Risikobewertungen des Robert-Koch-Institutes zum pandemischen Verlauf des aktuellen neuartige Coronavirus (SARS-CoV‑2) reagieren zu können, fanden bereits im Dezember 2019 erste vorbereitende Maßnahmen der jeweils zuständigen Fachämter der Landkreisverwaltung statt.
Datum: 28.02.2020