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Informationen für Familien

Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Kin­der­be­treu­nung fin­den Sie unter fol­gen­den Link

https://www.kita-altenberg.de/news/index.php?rubrik=1

20.08.2020

31.07.2020

07.07.2020

Sehr geehr­te Eltern, Sehr geehr­te Sor­ge­be­rech­tig­te,
in den ver­gan­ge­nen Tagen haben uns ver­mehrt Anfra­gen Ihrer­seits bezüg­lich der Abrech­nung des Eltern­bei­tra­ges für die Mona­te März bis Juli erreicht. Mit die­sem Schrei­ben infor­mie­ren wir Sie über die Abrech­nung und bit­ten Sie, die Ihnen mög­li­cher­wei­se ent­stan­de­nen Unan­nehm­lich­kei­ten zu entschuldigen.

Im März haben Sie den vol­len Eltern­bei­trag bezahlt. Mit Beginn der Not­be­treu­ung am 18.03.2020 bis zum 20.04.2020 ist für alle Eltern kein Eltern­bei­trag erho­ben wor­den. Vom 21.04.2020 bis 15.05.2020 ist der Bei­trag für die­je­ni­gen Eltern ange­fal­len, deren Kin­der in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in die­sem Zeit­raum betreut wor­den sind. Mit Ein­füh­rung des ein­ge­schränk­ten Regel­be­triebs am 18.05.2020 bis Ende Mai ist der Eltern­bei­trag ent­fal­len. Damit ist der mehr bezahl­te Eltern­bei­trag vom März für alle Eltern aus­ge­gli­chen wor­den. Seit dem 01.06.2020 wer­den Eltern­bei­trä­ge je nach Betreu­ungs­ver­trag und maxi­mal im Umfang der ver­än­der­ten Öff­nungs­zei­ten der jewei­li­gen Ein­rich­tun­gen erho­ben.
Der Eltern­bei­trag vom Juni wird Ihnen mit der Rech­nung vom Juli zukommen. 

Falls Sie auf­grund der damit ver­bun­de­nen finan­zi­el­len Mehr­be­las­tung bspw. eine gestaf­fel­te Zah­lungs­wei­se wün­schen, kön­nen Sie sich gern mit Frau Volk­mann unter der 035056/ 333 53 in Ver­bin­dung setzen.

Jens Reinsch Alten­berg, 06.07.2020
Gesamt­lei­tung Kin­der­ta­ges­stät­ten Altenberg

03.07.2020

Kita Alten­berg                   6:00 – 16:00

Kita Bären­stein                 6:30 – 15:30

Kita Fal­ken­hain                 6:30 – 15:30

Kita Gei­sing                        6:00 – 16:00

Kita Kips­dorf                      6:30 – 16:30

Kita Lie­be­nau                    7:00 – 15:30

Kita Schel­ler­hau               7:00 – 15:00 (06.07.2020)            ab 07.07.2020 6:30 – 15:30

Kita Zinn­wald                    7:00 – 15:30

29.06.2020

Das neue For­mu­lar “Gesund­heits­be­stä­ti­gung Juli 2020” ist online.

26.06.2020

Sehr geehr­te Sorgeberechtigte,

Hier­mit set­zen wir Sie dar­über in Kennt­nis, dass wir am 25.06.2020 das Schrei­ben “Regel­be­trieb ent­spre­chend der päd­ago­gi­schen Kon­zep­te unter Beach­tung der Coro­na-Schutz­maß­nah­men” und der damit ver­bun­de­nen “Hand­lungs­an­lei­tung für die Pra­xis zur Umset­zung des Regel­be­triebs unter Coro­na-Schutz­maß­nah­men ab 29. Juni 2020 in Kin­der­krip­pen, Kin­der­gär­ten und Kin­der­ta­ges­pfle­ge” des säch­si­schen Kul­tus­mi­nis­ters Herrn Piwarz erhal­ten haben.

Dem Schrei­ben ist zu ent­neh­men, dass der Regel­be­trieb in den Hort­ein­rich­tun­gen ab 20.07.2020 wie­der auf­ge­nom­men wer­den soll. Bis zu die­sem Zeit­punkt gilt für die­se Ein­rich­tun­gen der ein­ge­schränk­te Regel­be­trieb nach aktu­el­lem Stand.

Herr Piwarz spricht in sei­nem Schrei­ben auch von der Mög­lich­keit den Regel­be­trieb für die Kin­der­krip­pen sowie die Kin­der­gär­ten ab 29.06.2020 wie­der auf­zu­neh­men. Zur nach­hal­ti­gen und gelin­gen­den Umset­zung des­sen möch­ten wir uns mit den Eltern­ver­tre­te­rIn­nen der Kin­der­gär­ten (Krip­pe und Kin­der­gar­ten) am 29.06.2020 um 19:00 Uhr im Euro­park aus­tau­schen. Für die Kin­der­krip­pen und Kin­der­gär­ten blei­ben vor­erst für den 29.06. und 30.06.2020 alle aktu­ell gül­ti­gen Betreu­ungs­zei­ten sowie Hygie­ne­maß­nah­men bestehen.

Wir dan­ken Ihnen für Ihr Verständnis.

Freund­li­che Grü­ße und viel Gesundheit

Ver­wal­tungs­stab – Gesamtleitung

Sehr geehr­te Eltern,

auf­grund der ver­mehr­ten Nach­fra­gen, die es in den ver­gan­ge­nen Tagen bezüg­lich des ein­ge­schränk­ten Regel­be­triebs und den Umgang mit den Gesund­heits­be­stä­ti­gun­gen sowie den Krank­heits­sym­pto­men von Covid-19 gege­ben hat, möch­ten wir Sie zu die­sen The­men informieren.

Ein­ge­schränk­ter Regelbetrieb

Die All­ge­mein­ver­fü­gung vom 04.06.2020 und der damit ver­bun­de­ne ein­ge­schränk­te Rege­le­be­trieb sowie die aktu­el­len Öff­nungs­zei­ten der Ein­rich­tun­gen blei­ben vor­erst bis zum 29.06.2020 bestehen. Beim Brin­gen und Holen haben die Eltern eine Nasen-Mund-Bede­ckung zu tragen.

Gesund­heits­be­stä­ti­gung

Die Gesund­heits­be­stä­ti­gung muss täg­lich unter­schrie­ben in der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung vor­ge­legt wer­den. Ohne die Vor­la­ge der täg­lich unter­schrie­be­nen Gesund­heits­be­stä­ti­gung ist die Auf­nah­me des Kin­des aus­ge­schlos­sen. Die­ses For­mu­lar ist ein offi­zi­el­les Doku­ment der Lan­des­re­gie­rung und ist auf den Sei­ten des Minis­te­ri­ums und der Stadt Alten­berg zum Down­load* eingestellt.

Die auf die­sem For­mu­lar auf­ge­führ­ten Krank­heits­sym­pto­me (erhöh­te Tem­pe­ra­tur, Hals­schmer­zen, Hus­ten, Schnup­fen, Geruchs- und Geschmacks­be­ein­träch­ti­gung oder Durch­fall) sind aus­schlag­ge­bend für die von unse­ren Mit­ar­bei­te­rIn­nen täg­lich augen­schein­lich vor­ge­nom­me­ne Gesund­heits­über­prü­fung der Kinder.

  1. Falls bei einem Kind eines die­ser Sym­pto­me fest­stell­bar ist, ist die Betreu­ung des Kin­des für die­sen Tag aus­ge­schlos­sen. Ist das Kind am dar­auf­fol­gen­den Tag frei von die­sen Sym­pto­men und liegt die unter­schrie­be­ne Gesund­heits­be­stä­ti­gung vor, kann das Kind wie­der betreut werden.
  2. Zeigt das Kind an zwei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen oben genann­te Sym­pto­me ist eine Betreu­ung erst mög­lich, wenn eine ärzt­li­che Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung vor­liegt. Hier­zu ist vom Arzt zu bestä­ti­gen, dass beim Kind kei­ne Covid-19 Erkran­kung vor­liegt oder das das Kind frei von anste­cken­den Krank­hei­ten ist oder das das Kind die Kin­der­ta­ges­stät­te auf­grund der medi­zi­ni­schen Sicht des behan­deln­den Arz­tes die Kin­der­ta­ges­stät­te besu­chen kann.
  3. Inso­fern eine unter­schrie­be­ne Gesund­heits­be­stä­ti­gung vor­liegt und bei einem Kind im Ver­lauf des Tages oben genann­te Sym­pto­me fest­stell­bar sind, infor­mie­ren unse­re Mit­ar­bei­te­rIn­nen die Eltern des Kin­des, um die sofor­ti­ge Abho­lung zu ver­an­las­sen. Das Kind muss bis zur Abho­lung in einem geson­der­ten Raum getrennt von der Grup­pe betreut werden.
  4.  Falls ein Kind auf­grund einer (Vor-)Erkrankung (z.B. All­er­gie) ähn­li­che Sym­pto­me einer Covid-19 Infek­ti­on auf­weist, ist eine ärzt­li­che Bestä­ti­gung der (Vor-)Erkrankung vorzulegen.
  5. Mit SARS-Cov‑2 infi­zier­te Per­so­nen dür­fen die Ein­rich­tung erst nach 14 Tagen nach Fest­stel­lung der Infek­ti­on wie­der betreten.
  6. Per­so­nen die nach­weis­lich Kon­takt zu SARS‑2 infi­zier­ten Per­son hat­ten, dür­fen die Ein­rich­tung erst nach 14 Tagen nach Fest­stel­lung des Kon­tak­tes wie­der betreten.

05.06.2020

Sehr geehr­te Eltern, Sehr geehr­te Sorgeberechtigte,

sicher­lich ist Ihnen bereits bekannt, dass zum 08.06.2020 die neue All­ge­mein­ver­fü­gung zur Rege­lung des Betrie­bes von Ein­rich­tun­gen der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung und von Schu­len im Zusam­men­hang mit der Bekämp­fung der SARS-CoV-2-Pan­de­mie in Kraft tre­ten wird.

Nach Aus­wer­tung des­sen ist fest­zu­hal­ten, dass der ein­ge­schränk­te Regel­be­trieb in der bis­he­ri­gen Form grund­le­gend fort­ge­führt wird. Somit haben auch die Kon­zep­tio­nen der jewei­li­gen Ein­rich­tun­gen zum ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb ab 02.06.2020 und die damit ver­bun­de­nen Öff­nungs­zei­ten Bestand. Die­se Kon­zep­tio­nen sind auch auf der Home­page der Stadt Alten­berg ein­seh­bar (Ver­öf­fent­li­chung am 29.05.2020)

Wir wer­den Sie über Neue­run­gen auf dem Lau­fen­den hal­ten und wün­schen Ihnen ein ange­neh­mes Wochenende.

Freund­li­che Grü­ße und viel Gesundheit

Ver­wal­tungs­stab Alten­berg / Gesamt­lei­tung Kin­der­ta­ges­stät­ten Altenberg

02.06.2020

29.05.2020

Infor­ma­tio­nen zu den erwei­ter­ten Öff­nungs­zei­ten des ein­ge­schränk­ten Regel­be­trie­bes in unse­ren Kin­der­ta­ges­stät­ten:

25.05.2020

08.05.2020

Die in Sach­sen für die Aus­zah­lung der Ent­schä­di­gung zustän­di­ge Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen (LDS) hat mit einer Pres­se­mit­tei­lung vom heu­ti­gen Tag dar­auf hin­ge­wie­sen, dass zwi­schen­zeit­lich ein Online-Assis­tent ent­wi­ckelt wur­de, der über Amt24 nutz­bar ist. Antrag­stel­ler kön­nen nun ein per­sön­li­ches Ser­vice­kon­to im Amt24 anle­gen, den Antrag kom­plett online aus­fül­len, die not­wen­di­gen Nach­wei­se per Maus­klick bei­fü­gen und den Antrag elek­tro­nisch an die Lan­des­di­rek­ti­on über­mit­teln. Auch der Bescheid der Lan­des­di­rek­ti­on wird anschlie­ßend elek­tro­nisch an das Ser­vice­kon­to-Post­fach der Antrag­stel­ler über­mit­telt.
Nähe­re Ein­zel­hei­ten zu den Vor­aus­set­zun­gen der Antrag­stel­lung und zum Antrags­ver­fah­ren sind im För­der­por­tal der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen oder über Amt 24 abrufbar.

29.04.2020

Ab 6. Mai keh­ren wei­te­re Klas­sen zum Unter­richt an die Schu­len zurück. Dabei han­delt es sich um die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Abschluss­klas­sen 2021 an Gym­na­si­en, Ober­schu­len und Berufs­schu­len sowie den vier­ten Klas­sen an Grund- und Förderschulen.

Sehr geehr­te Eltern,

ab dem 04.05.2020 ändern sich die Vor­aus­set­zun­gen zur Not­be­treu­ung von Kin­dern in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen. In der Anla­ge All­ge­mein­ver­fü­gung zur Ein­stel­lung von Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen vom 04.05.2020 kön­nen Sie sich Infor­mie­ren über die Voraussetzungen.

In der Anla­ge 1 fin­den Sie die Berufs­grup­pen für die eine Not­be­treu­ung in Fra­ge kom­men wird.

In der Anla­ge 2 fin­den Sie ein For­mu­lar zum Bean­tra­gen der Notbetreuung.

Den Antrag schi­cken Sie bit­te per Mail an gesamtleitung@kita-altenberg.de oder bit­te pos­ta­lisch an Gesamt­lei­tung Kita Alten­berg, Haupt­stra­ße 25 in 01778 Alten­berg ST Geising.

Wer wäh­rend der Pan­de­mie sei­ne Kin­der betreu­en muss, weil Krip­pe, Kita, Schu­le und Hort durch die Behör­den geschlos­sen wur­den und des­halb vor­über­ge­hend nicht arbei­ten kann, hat unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch. Der ent­spre­chen­de Antrag ist bei der Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen zu stel­len.

Kon­takt Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen:
Fon 0371 532‑1223,
E‑Mail entschaedigungcorona@lds.sachsen.de

Mehr unter: Ent­schä­di­gung für Eltern