Aktuelle Informationen zur Kinderbetreunung finden Sie unter folgenden Link
20.08.2020
Neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen
31.07.2020
Gesundheitsbestätigung August 2020
07.07.2020
Information Abrechnung Elternbeitrag Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrte Eltern, Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
in den vergangenen Tagen haben uns vermehrt Anfragen Ihrerseits bezüglich der Abrechnung des Elternbeitrages für die Monate März bis Juli erreicht. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Abrechnung und bitten Sie, die Ihnen möglicherweise entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Im März haben Sie den vollen Elternbeitrag bezahlt. Mit Beginn der Notbetreuung am 18.03.2020 bis zum 20.04.2020 ist für alle Eltern kein Elternbeitrag erhoben worden. Vom 21.04.2020 bis 15.05.2020 ist der Beitrag für diejenigen Eltern angefallen, deren Kinder in den Kindertageseinrichtungen in diesem Zeitraum betreut worden sind. Mit Einführung des eingeschränkten Regelbetriebs am 18.05.2020 bis Ende Mai ist der Elternbeitrag entfallen. Damit ist der mehr bezahlte Elternbeitrag vom März für alle Eltern ausgeglichen worden. Seit dem 01.06.2020 werden Elternbeiträge je nach Betreuungsvertrag und maximal im Umfang der veränderten Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtungen erhoben.
Der Elternbeitrag vom Juni wird Ihnen mit der Rechnung vom Juli zukommen.
Falls Sie aufgrund der damit verbundenen finanziellen Mehrbelastung bspw. eine gestaffelte Zahlungsweise wünschen, können Sie sich gern mit Frau Volkmann unter der 035056/ 333 53 in Verbindung setzen.
Jens Reinsch Altenberg, 06.07.2020
Gesamtleitung Kindertagesstätten Altenberg
03.07.2020
Öffnungszeiten Kindergärten am Montag, dem 06.07.2020
Kita Altenberg 6:00 – 16:00
Kita Bärenstein 6:30 – 15:30
Kita Falkenhain 6:30 – 15:30
Kita Geising 6:00 – 16:00
Kita Kipsdorf 6:30 – 16:30
Kita Liebenau 7:00 – 15:30
Kita Schellerhau 7:00 – 15:00 (06.07.2020) ab 07.07.2020 6:30 – 15:30
Kita Zinnwald 7:00 – 15:30
29.06.2020
Gesundheitsbestätigung Juli 2020
Das neue Formular “Gesundheitsbestätigung Juli 2020” ist online.
26.06.2020
Informationen zum Betrieb von Kindertagesstätten sowie Hort
Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
Hiermit setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass wir am 25.06.2020 das Schreiben “Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen” und der damit verbundenen “Handlungsanleitung für die Praxis zur Umsetzung des Regelbetriebs unter Corona-Schutzmaßnahmen ab 29. Juni 2020 in Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagespflege” des sächsischen Kultusministers Herrn Piwarz erhalten haben.
Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass der Regelbetrieb in den Horteinrichtungen ab 20.07.2020 wieder aufgenommen werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für diese Einrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb nach aktuellem Stand.
Herr Piwarz spricht in seinem Schreiben auch von der Möglichkeit den Regelbetrieb für die Kinderkrippen sowie die Kindergärten ab 29.06.2020 wieder aufzunehmen. Zur nachhaltigen und gelingenden Umsetzung dessen möchten wir uns mit den ElternvertreterInnen der Kindergärten (Krippe und Kindergarten) am 29.06.2020 um 19:00 Uhr im Europark austauschen. Für die Kinderkrippen und Kindergärten bleiben vorerst für den 29.06. und 30.06.2020 alle aktuell gültigen Betreuungszeiten sowie Hygienemaßnahmen bestehen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße und viel Gesundheit
Verwaltungsstab – Gesamtleitung
15.06.2020 (aktuallisiert am 16.06.2020)
Informationen Eingeschränkter Regelbetrieb und Gesundheitsbestätigung
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der vermehrten Nachfragen, die es in den vergangenen Tagen bezüglich des eingeschränkten Regelbetriebs und den Umgang mit den Gesundheitsbestätigungen sowie den Krankheitssymptomen von Covid-19 gegeben hat, möchten wir Sie zu diesen Themen informieren.
Eingeschränkter Regelbetrieb
Die Allgemeinverfügung vom 04.06.2020 und der damit verbundene eingeschränkte Regelebetrieb sowie die aktuellen Öffnungszeiten der Einrichtungen bleiben vorerst bis zum 29.06.2020 bestehen. Beim Bringen und Holen haben die Eltern eine Nasen-Mund-Bedeckung zu tragen.
Gesundheitsbestätigung
Die Gesundheitsbestätigung muss täglich unterschrieben in der Kindertageseinrichtung vorgelegt werden. Ohne die Vorlage der täglich unterschriebenen Gesundheitsbestätigung ist die Aufnahme des Kindes ausgeschlossen. Dieses Formular ist ein offizielles Dokument der Landesregierung und ist auf den Seiten des Ministeriums und der Stadt Altenberg zum Download* eingestellt.
Die auf diesem Formular aufgeführten Krankheitssymptome (erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung oder Durchfall) sind ausschlaggebend für die von unseren MitarbeiterInnen täglich augenscheinlich vorgenommene Gesundheitsüberprüfung der Kinder.
- Falls bei einem Kind eines dieser Symptome feststellbar ist, ist die Betreuung des Kindes für diesen Tag ausgeschlossen. Ist das Kind am darauffolgenden Tag frei von diesen Symptomen und liegt die unterschriebene Gesundheitsbestätigung vor, kann das Kind wieder betreut werden.
- Zeigt das Kind an zwei aufeinander folgenden Tagen oben genannte Symptome ist eine Betreuung erst möglich, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Hierzu ist vom Arzt zu bestätigen, dass beim Kind keine Covid-19 Erkrankung vorliegt oder das das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist oder das das Kind die Kindertagesstätte aufgrund der medizinischen Sicht des behandelnden Arztes die Kindertagesstätte besuchen kann.
- Insofern eine unterschriebene Gesundheitsbestätigung vorliegt und bei einem Kind im Verlauf des Tages oben genannte Symptome feststellbar sind, informieren unsere MitarbeiterInnen die Eltern des Kindes, um die sofortige Abholung zu veranlassen. Das Kind muss bis zur Abholung in einem gesonderten Raum getrennt von der Gruppe betreut werden.
- Falls ein Kind aufgrund einer (Vor-)Erkrankung (z.B. Allergie) ähnliche Symptome einer Covid-19 Infektion aufweist, ist eine ärztliche Bestätigung der (Vor-)Erkrankung vorzulegen.
- Mit SARS-Cov‑2 infizierte Personen dürfen die Einrichtung erst nach 14 Tagen nach Feststellung der Infektion wieder betreten.
- Personen die nachweislich Kontakt zu SARS‑2 infizierten Person hatten, dürfen die Einrichtung erst nach 14 Tagen nach Feststellung des Kontaktes wieder betreten.
05.06.2020
Weiterhin eingeschränkter Regelbetrieb
Sehr geehrte Eltern, Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
sicherlich ist Ihnen bereits bekannt, dass zum 08.06.2020 die neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie in Kraft treten wird.
Nach Auswertung dessen ist festzuhalten, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in der bisherigen Form grundlegend fortgeführt wird. Somit haben auch die Konzeptionen der jeweiligen Einrichtungen zum eingeschränkten Regelbetrieb ab 02.06.2020 und die damit verbundenen Öffnungszeiten Bestand. Diese Konzeptionen sind auch auf der Homepage der Stadt Altenberg einsehbar (Veröffentlichung am 29.05.2020)
Wir werden Sie über Neuerungen auf dem Laufenden halten und wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Freundliche Grüße und viel Gesundheit
Verwaltungsstab Altenberg / Gesamtleitung Kindertagesstätten Altenberg
02.06.2020
Neues Gesundheitsformular für den Monat Juni
29.05.2020
Informationen zu den erweiterten Öffnungszeiten des eingeschränkten Regelbetriebes in unseren Kindertagesstätten:- Elternbrief
- Kita Altenberg
- Hort Altenberg
- Kita Bärenstein
- Kita Falkenhain
- Kita Geising
- Kita Kipsdorf
- Hort Lauenstein
- Kita Liebenau
- Kita Schellerhau
- Kita Zinnwald
25.05.2020
Abfrage der Betreuungszeiten ab 02.06.2020 in den Kindertagesstätten
08.05.2020
Entschädigung für fehlende Kinderbetreuung – Online-Antrag
Die in Sachsen für die Auszahlung der Entschädigung zuständige Landesdirektion Sachsen (LDS) hat mit einer Pressemitteilung vom heutigen Tag darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich ein Online-Assistent entwickelt wurde, der über Amt24 nutzbar ist. Antragsteller können nun ein persönliches Servicekonto im Amt24 anlegen, den Antrag komplett online ausfüllen, die notwendigen Nachweise per Mausklick beifügen und den Antrag elektronisch an die Landesdirektion übermitteln. Auch der Bescheid der Landesdirektion wird anschließend elektronisch an das Servicekonto-Postfach der Antragsteller übermittelt.
Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Antragstellung und zum Antragsverfahren sind im Förderportal der Landesdirektion Sachsen oder über Amt 24 abrufbar.
29.04.2020
ab 06.05.2020 Schulbeginn für weitere Schüler
Ab 6. Mai kehren weitere Klassen zum Unterricht an die Schulen zurück. Dabei handelt es sich um die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen 2021 an Gymnasien, Oberschulen und Berufsschulen sowie den vierten Klassen an Grund- und Förderschulen.
Notbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten ab 04.05.2020
Sehr geehrte Eltern,
ab dem 04.05.2020 ändern sich die Voraussetzungen zur Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. In der Anlage Allgemeinverfügung zur Einstellung von Kindertageseinrichtungen vom 04.05.2020 können Sie sich Informieren über die Voraussetzungen.
In der Anlage 1 finden Sie die Berufsgruppen für die eine Notbetreuung in Frage kommen wird.
In der Anlage 2 finden Sie ein Formular zum Beantragen der Notbetreuung.
Den Antrag schicken Sie bitte per Mail an gesamtleitung@kita-altenberg.de oder bitte postalisch an Gesamtleitung Kita Altenberg, Hauptstraße 25 in 01778 Altenberg ST Geising.
Erstattung bei Verdienstausfall Wegen Kinderbetreuung
Wer während der Pandemie seine Kinder betreuen muss, weil Krippe, Kita, Schule und Hort durch die Behörden geschlossen wurden und deshalb vorübergehend nicht arbeiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch. Der entsprechende Antrag ist bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen.
Kontakt Landesdirektion Sachsen:
Fon 0371 532‑1223,
E‑Mail entschaedigungcorona@lds.sachsen.de
Mehr unter: Entschädigung für Eltern