Start Altenberg im Erzgebirge Corona

Wirtschaft Fördermittel / Finanzielle Unterstützung

21.05.2021

Coro­na-Virus: Unter­schrei­tung der Inzi­denz von 150 an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen – Click & Meet ab 22. Mai 2021 wie­der möglich

Im Land­kreis Säch­si­sche Schweiz-Ost­erz­ge­bir­ge wur­de die Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 150 an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen am 20. Mai 2021 unterschritten.


Laut dem Robert Koch-Insti­tut beträgt die Inzi­denz im Land­kreis am 20. Mai 2021 96,9.
Damit ist im Land­kreis ab dem 22. Mai 2021 die Öff­nung von Laden­ge­schäf­ten in Form von Click & Meet ent­spre­chend § 28b Absatz 1 Satz 1 Num­mer 4 Halb­satz 2 Buch­sta­be b) IfSG zulässig.


Dabei gel­ten fol­gen­de Bedin­gun­gen:
-Tra­gen einer Atem­schutz­mas­ke (FFP2 oder ver­gleich­bar) oder eine medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ke
-Durch den Kun­den erfolgt eine vor­he­ri­ge Ter­min­bu­chung für einen fest begrenz­ten Zeit­raum.
-Die Zahl der gleich­zei­tig im Laden­ge­schäft anwe­sen­den Kun­den darf nicht höher als ein Kun­de je 40 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che sein.- Die Kun­din oder der Kun­de muss ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis, wel­ches vor Inan­spruch­nah­me der Leis­tung nicht älter als 24 Stun­den ist, vor­le­gen. Aus­ge­nom­men sind Kun­din­nen und Kun­den, die voll­stän­dig geimpft sind und sol­che, die von einer Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus gene­sen sind (hier bedarf es eines geeig­ne­ten Nach­wei­ses).
Der Betrei­ber muss die Kon­takt­da­ten der Kun­den, min­des­tens Name, Vor­na­me, eine siche­re Kon­takt­in­for­ma­ti­on (Tele­fon­num­mer, E‑Mail- Adres­se oder Anschrift) sowie den Zeit­raum des Auf­ent­hal­tes dokumentieren.

21.03.2021

Bewil­li­gung der Über­brü­ckungs­hil­fe III gestartet

Der Bund hat am 17. März 2021 sein Bear­bei­tungs­por­tal für die Über­brü­ckungs­hil­fe III frei­ge­schal­tet. Damit kann die Säch­si­sche Auf­bau­bank (SAB) auch mit der Bear­bei­tung und voll­stän­di­gen Aus-zah­lung der Hil­fen begin­nen. Bis­lang konn­ten nur Abschlags­zah­lun-gen direkt über das Bun­des­por­tal abge­ru­fen wer­den. Dar­auf hat das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft, Arbeit und Ver­kehr in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 18. März 2021 hin­ge­wie­sen. Nähe­res sowie die Pres­se­mit­tei­lung fin­den Sie hier:
Aus­zah­lung der Über­brü­ckungs­hil­fe III gestar­tet (sachsen.de)
Link zur zen­tra­len Platt­form zur Bean­tra­gung der Wirt­schafts­hil­fen des Bun­des:
Über­brü­ckungs­hil­fe Unter­neh­men – Start­sei­te (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

01.03.2021

Fonds Sozio­kul­tur för­dert den pass­ge­nau­en Ein­satz digi­ta­ler Möglichkeiten

Der Fonds Sozio­kul­tur schreibt mit Ta4: Digi­ta­li­tät + Sozio­kul­tur die fünf­te Pro­jekt­för­de­rung im Rah­men des Son­der­pro­gramms NEUSTART KULTUR aus. Vom 01.03.2021 bis ein­schließ­lich 31.03.2021 kön­nen über das Antrag­spor­tal des Fonds Sozio­kul­tur Anträ­ge auf För­de­rung gestellt wer­den. Die nächs­te Antrags­be­ra­tung fin­det am 11.03. von 16–17 Uhr statt, Anmel­dung per E‑Mail an beratung@fonds-soziokultur.de. Frü­hes­ter Pro­jekt­start in der Aus­schrei­bung Ta4 ist Mit­te Mai 2021. Bis Dezem­ber 2021 müs­sen die Pro­jek­te abge­schlos­sen sein.
Digi­ta­li­sie­rung – Was macht Sinn in der sozio­kul­tu­rel­len Pra­xis?
Im Zuge der Pan­de­mie wur­den digi­ta­le Zugän­ge zu Kunst und Kul­tur geschaf­fen, teils unge­wöhn­li­che Wege beschrit­ten: Kul­turstrea­ming, Online-Tuto­ri­als und neue Apps gibt es nun. Jetzt sucht der Fonds Sozio­kul­tur mit der Aus­schrei­bung „Digi­ta­li­tät + Sozio­kul­tur“ Ideen, die Inter­ak­ti­on und Ko-Pro­duk­ti­on in den Vor­der­grund stel­len: Wie und wo kön­nen gemein­sa­me künst­le­risch-krea­ti­ve Wege beschrit­ten und Erfah­run­gen sinn­voll geteilt wer­den, die die gemein­sa­men krea­ti­ven Erfah­rungs- und Gestal­tungs­räu­me in den Mit­tel­punkt stel­len? Wie kann Digi­ta­les Erreich­bar­keit und Mit­ge­stal­tung ermög­li­chen? Und anders her­um: Wie hat das Digi­ta­le unser Den­ken, Han­deln und die Art und Wei­se gesell­schaft­li­cher Fra­gen beein­flusst? Der Fokus liegt damit nicht auf der Tech­nik und ihrer Pro­gram­mie­rung, son­dern auf den aktu­el­len sozia­len und kul­tu­rel­len Fra­ge­stel­lun­gen, die mit Digi­ta­li­tät als All­tags­wirk­lich­keit ein­her­ge­hen. Digi­ta­li­tät ist hier ver­stan­den als aktu­el­le Lebens­art und eine Her­an­ge­hens­wei­se, die auf die Span­nung von glo­ba­ler Ver­net­zung und per­sön­li­chem Leben ein­geht – Pro­test, Wider­stand, ver­än­der­te Hier­ar­chien, Rol­len­bil­der, Unter­stüt­zung und Kol­la­bo­ra­ti­on. Die For­men der künst­le­ri­schen Inter­ak­ti­on mit Ziel­grup­pen ist in der The­men­aus­schrei­bung dem­nach eben­so rele­vant. Die Pro­jek­te ermu­ti­gen und ermäch­ti­gen die Betei­lig­ten zum spie­le­ri­schen Expe­ri­men­tie­ren, zu neu­en auch digi­tal gestüt­zen Pro­zes­sen, viel­leicht jedoch im ana­lo­gen Raum. Umso mehr gilt in den Pro­jek­ten: Nicht über, son­dern mit Lai­en und Bür­gerinnen wer­den gesell­schaft­li­che Her­aus­for­de­run­gen unter­sucht, über Kunst und Kul­tur Lösun­gen und Kon­zep­te erdacht, umge­setzt und gepflegt. Son­der­pro­gramm NEUSTART KULTUR und wei­te­re För­der­pro­gram­me Bis­lang hat der Fonds Sozio­kul­tur im Son­der­pro­gramm NEUSTART KULTUR bereits 369 Anträ­ge mit einem Gesamt­vo­lu­men von rund 7 Mio € bewil­ligt. Dahin­ter ste­hen zahl­rei­che Künst­lerinnen und Kul­tur­ak­teurinnen in ganz Deutsch­land, die mit Bür­ge­rin­nen und Bür­gern jeden Alters Kul­tur vor Ort umset­zen. Geför­der­te Pro­jekt­trä­gerinnen erhal­ten die Mög­lich­keit beim Online-Begleit­pro­gramm “Re:Vision” teil­zu­neh­men, das der Qua­li­fi­zie­rung und Ver­net­zung des sozio­kul­tu­rel­len Felds dient.
Mehr Infor­ma­tio­nen zu den wei­te­ren För­der­pro­gram­men und jewei­li­gen Antrags­fris­ten des Fonds Sozio­kul­tur erhal­ten Sie auf der Web­site.

12.02.2021

Aus­wei­tung der Über­nach­tungs­zu­schüs­se für tsche­chi­sche Pend­ler aller Branchen

Die Aus­wei­sung der Tsche­chi­schen Repu­blik als Virus­mu­ta­ti­ons-Gebiet durch die Bun­des­re­gie­rung führt zu einer vier­zehn­tä­gi­gen Qua­ran­tä­ne­pflicht für die meis­ten Berufs­pend­ler, die ihre Beschäf­ti­gung in säch­si­schen Unter­neh­men fak­tisch ausschließt.

Dazu Staats­mi­nis­ter Mar­tin Dulig: »Das ist eine star­ke Belas­tung säch­si­scher Unter­neh­men, die auf rund 9000 Berufs­pend­ler aus Tsche­chi­en ange­wie­sen sind. Der Frei­staat erwei­tert des­halb die För­de­rung der Unter­brin­gung von Berufs­pend­lern aus Virus­va­ri­an­ten-Gebie­ten auf sämt­li­che Bran­chen. Damit machen wir den Arbeit­ge­bern ein noch brei­te­res Ange­bot als bis­her, denn gegen­wär­tig sind nur Über­nach­tun­gen von Beschäf­tig­ten in sys­tem­re­le­van­ten Beru­fen för­der­fä­hig. Damit wol­len wir einen Bei­trag zur Arbeits­fä­hig­keit der säch­si­schen Wirt­schaft und des Gesund­heits­we­sens leisten.«

Wenn sich also Berufs­pend­ler ent­schei­den, vor einer Grenz­schlie­ßung, wie sie an der Gren­ze zu Tsche­chi­en am Sonn­tag, den 14. Febru­ar um 0:00 Uhr ein­tritt, zunächst in Sach­sen zu blei­ben, kann ihre Über­nach­tung mit jeweils 40 €, die ihrer Ange­hö­ri­gen mit jeweils 20 € geför­dert wer­den.
Die För­de­rung gilt für alle Arbeit­ge­ber, unab­hän­gig in wel­cher Bran­che sie tätig sind und wird über die Lan­des­di­rek­ti­on erfol­gen. Die For­mu­la­re wer­den zur­zeit erar­bei­tet und dem­nächst online sein.

Hin­ter­grund
Die Aus­wei­sung der Tsche­chi­schen Repu­blik als Virus­mu­ta­ti­ons-Gebiet durch die Bun­des­re­gie­rung führt zu einer vier­zehn­tä­gi­gen Qua­ran­tä­ne­pflicht für die meis­ten Berufs­pend­ler, die ihre Beschäf­ti­gung in säch­si­schen Unter­neh­men fak­tisch aus­schließt. In der Nacht von Sonn­abend zu Sonn­tag (14.2.2021) wer­den um Mit­ter­nacht die Gren­zen zwi­schen Deutsch­land und der Tsche­chi­schen Repu­blik geschlos­sen.
Ab die­sem Zeit­punkt ist es nicht mehr mög­lich, die Gren­ze von Tsche­chi­en nach Sach­sen zu über­tre­ten. Dies gilt für Pri­vat­per­so­nen und Pend­ler. Aus­nah­men bil­den aus­schließ­lich Pend­ler, wel­che in Beru­fen der Medi­zin oder Pfle­ge arbei­ten oder die in der Land­wirt­schaft tätig sind und zwin­gend Nutz­tie­re ver­sor­gen müssen.

Nach der Ein­rei­se­ver­ord­nung des Bun­des müs­sen Grenz­pend­ler zwin­gend einen Nach­weis über einen Test mit­füh­ren, der bei Ein­rei­se nicht älter als 48 Stun­den ist. Sach­sen geht über die­se Anfor­de­rung hin­aus und ver­langt für die Grenz­pend­ler-Grup­pen, die wei­ter­hin ohne Qua­ran­tä­ne­pflicht ein­rei­sen dür­fen (Gesundheit/Pflege; Nutz­tie­re), ab Sonn­tag eine täg­li­che Tes­tung. Wo und wann genau die­se Tes­tung vor­ge­nom­men wird, ist uner­heb­lich, solan­ge eine Tes­tung pro Arbeits­tag garan­tiert ist.
Trans­port­fah­rer im Dienst (etwa LKW-Fah­rer) dür­fen ein­rei­sen.
Die­se müs­sen bei Ein­rei­se einen Test­nach­weis mit­füh­ren, der nicht älter als 48 Stun­den sein darf. Sie dür­fen ohne Qua­ran­tä­ne­pflicht ein­rei­sen. Ursprung und Ziel der Rei­se sind nicht relevant.

11.02.2021

Bund star­tet Antrags­ver­fah­ren für Über­brü­ckungs­hil­fe III

Unter­neh­men, die von der Coro­na-Pan­de­mie und dem aktu­el­len Teil-Lock­down stark betrof­fen sind, kön­nen ab sofort die Über­brü-
ckungs­hil­fe III bean­tra­gen. Das hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) am 10. Febru­ar 2021 mit­ge­teilt. Der För-
der­zeit­raum umfasst den Zeit­raum Novem­ber 2020 bis Juni 2021.

Sofern ein Unter­neh­men in einem Monat einen Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 30 Pro­zent im Ver­gleich zum Refe­renz­mo­nat im Jahr
2019 zu ver­zeich­nen hat, bei­spiels­wei­se weil der Betrieb wegen Coro­na schlie­ßen muss­te oder wegen der Coro­na-Ein­schrän­kun­gen weni­ger Kun­den kamen, kann es die Über­brü­ckungs­hil­fe III bean­tra­gen – und zwar für jeden Monat, in dem ein ent­spre­chen­der Umsatz-ein­bruch vor­liegt. Abschlags­zah­lun­gen kön­nen bis zu 50 Pro­zent der bean­trag­ten För­der­hö­he betra­gen, maxi­mal 100.000 Euro pro För­der­mo­nat. Für den gesam­ten För­der­zeit­raum der Über­brü­ckungs­hil­fe III (Novem­ber 2020 – Juni 2021) kön­nen Unter­neh­men damit maxi­mal 800.000 Euro Abschlags­zah­lun­gen erhalten.

Die ers­ten Abschlags­zah­lun­gen mit Beträ­gen bis zu 400.000 Euro kön­nen nach Anga­ben des Bun­des ab dem 15. Febru­ar 2021 flie­ßen. Abschlags­zah­lun­gen über 400.000 Euro wer­den laut Bund ab Ende Febru­ar aus­ge­zahlt. Wie das BMWi mit­teilt, star­tet die regu­lä­re Aus­zah­lung nach Antrags­be­ar­bei­tung durch die Län­der im Monat März 2021.

Die Antrag­stel­lung für die Über­brü­ckungs­hil­fe III erfolgt über die bun­des­weit ein­heit­li­che Plattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie in der heu­ti­gen Pres­se­mit­tei­lung des SMWA:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/247052

Am 10. Febru­ar 2021 haben BMWi und BMF die neu­en FAQ zur Über­brü­ckungs­hil­fe III ins Netz gestellt:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

Mit letz­ter Ände­rung vom 26.Januar 2021 sind auch erwei­ter­te FAQ zu den Novem­ber-/De­zem­ber­hil­fen des Bun­des ver­öf­fent­licht wor-den:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

21.11.2020

Das säch­si­sche Kabi­nett hat am 17. Novem­ber 2020 dem Abschluss einer Ver­wal­tungs­ver­ein­ba­rung mit dem Bund für die Umset­zung der „Novem­ber­hil­fe“ zuge­stimmt. Damit wird in Sach­sen die Bewil­li­gung der finan­zi­el­len Coro­na-Hil­fen des Bun­des ermög­licht. Von der No-vem­ber­hil­fe kön­nen alle Unter­neh­men, Solo-Selbst­stän­di­ge, Ver­ei­ne und Ein­rich­tun­gen pro­fi­tie­ren, die auf Grund­la­ge der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung seit 2. Novem­ber 2020 ihren Betrieb ein­stel­len muss­ten.
Der Bund wird dafür bis zu 14 Mil­li­ar­den Euro bereit­stel­len. Ent­spre­chend eines säch­si­schen Vor­schlags sind Abschlags­zah­lun­gen von bis zu 5.000 Euro für Selbst­stän­di­ge und bis zu 10.000 Euro für Unter­neh­men vor­ge­se­hen. Als »Novem­ber­hil­fe« sol­len Zuschüs­se des Staa­tes in Höhe von 75 Pro­zent des antei­li­gen monat­li­chen Umsat­zes vom Novem­ber 2019 gewährt wer­den. Solo­selbst­stän­di­ge kön­nen als Ver­gleichs­um­satz alter­na­tiv den durch­schnitt­li­chen Monats­um­satz im Jah­re 2019 zugrun­de legen. Antrags­be­rech­tig­te, die erst nach dem 31. Okto­ber 2019 ihre Geschäfts­tä­tig­keit auf­ge­nom­men haben, kön­nen als Ver­gleichs­um­satz den Monats­um­satz vom Okto­ber 2020 oder den monat­li­chen Durch­schnitts­um­satz seit Grün­dung wäh­len. Die Unter­stüt­zung wird auf den Tag genau berech­net.
Ab Ende Novem­ber soll dann die Antrag­stel­lung über die Platt­form des Bun­des https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html mög­lich sein. Die­se erfolgt durch Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer. Solo­selb­stän­di­ge kön­nen bis zu einem För­der­höchst­satz von 5.000 Euro Anträ­ge direkt stel­len, ohne einen prü­fen­den Drit­ten ein­schal­ten zu müs­sen. Als Iden­ti­täts­nach­weis benö­ti­gen sie dazu die Els­ter-ID aus der elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung. Die Säch­si­sche Auf­bau­bank (SAB) wird vom Frei­staat Sach­sen erneut mit der Antrags­be­ar­bei­tung beauftragt.

12.11.2020

Frei­staat stellt in der Coro­na-Kri­se Eigen­ka­pi­tal für Unter­neh­men bereit – Sach­sens Wirt­schafts­mi­nis­ter Mar­tin Dulig: »Jetzt kommt esdar­auf an, Beschäf­ti­gung lang­fris­tig zu sichern.«
Wäh­rend der ers­ten Pha­se der Coro­na-Pan­de­mie haben vie­le Unter­neh­men Eigen­ka­pi­tal und Liqui­di­tät ein­ge­büßt. Um betrof­fe­ne Unter­neh­men dar­in zu unter­stüt­zen, ihre Kapi­tal­struk­tur und Kre­dit­wür­dig­keit wiederherzustellen,hat der Frei­staat Sach­sen jetzt den Sta­bi­li­sie­rungs­fonds gestar­tet. Er ist mit bis zu 370 Mil­lio­nen Euro aus­ge­stat­tet und ein wesent­li­cher Bau­stein des im Juni beschlos­se­nen Impuls­pro­gramms »Sach­sen star­tet durch«.
»Kre­di­te und Zuschüs­se waren ein schnel­ler Anker zu Beginn der Kri­se. Jetzt kommt es dar­auf an, Beschäf­ti­gung lang­fris­tig zu sichern. Denn wir haben in den ver­gan­ge­nen Jah­ren vie­le Unter­neh­men geför­dert und Inves­ti­tio­nen abge­si­chert, damit Arbeits­plät­ze auf­ge­baut wer­den konn­ten– dies alles gilt es zu erhal­ten. Ich freue mich, dass wir dafür mit dem Sta­bi­li­sie­rungs­fonds ein wei­te­res gut aus­ge­stat­te­tes Instru­ment anbie­ten kön­nen«, sagt Sach­sens Wirt­schafts­mi­nis­ter Mar­tin Dulig.
Das Säch­si­sche Staats­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen ermög­licht den Auf­bau des Fonds durch Lan­des­ga­ran­tien von bis zu 292,5 Mil­lio­nen Euro. »Jetzt ist es wich­tig, ein Instru­ment zur Unter­stüt­zung mit­tel­stän­di­scher Unter­neh­men in Sach­sen zu schaf­fen«, sagt Finanz­mi­nis­ter Hart­mut Vor­jo­hann. »Mit der Über­nah­me der Garan­tie sor­gen wir für eine fle­xi­ble und am Bedarf aus­ge­rich­te­te Aus­stat­tung des Sta­bi­li­sie­rungs­fonds.«
Der Sta­bi­li­sie­rungs­fonds rich­tet sich an pro­du­zie­ren­de Unter­neh­men und an pro­duk­ti­ons­na­he oder tech­no­lo­gie­ori­en­tier­te Dienst­leis­ter in Sach­sen und unter­stützt den für die säch­si­sche Wirt­schaft so wich­ti­gen Mit­tel­stand– ergän­zend zum Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds des Bun­des, der auf gro­ße Unter­neh­men aus­ge­rich­tet ist. Der säch­si­sche Sta­bi­li­sie­rungs­fonds­stellt Eigen­ka­pi­tal und eigen­ka­pi­tal­ähn­li­che Mit­tel zunächst bis 800.000 Euro bereit. Dar­über hin­aus­ge­hen­de Betei­li­gun­gen bis maxi­mal 2,4 Mil­lio­nen Euro wird der Fonds aus­rei­chen, wenn Deutsch­land die Geneh­mi­gung der EU-Kom­mis­si­on für höhe­re Eigen­ka­pi­tal­hil­fen in eine eige­ne Bun­des­rah­men­re­ge­lung über­nom­men hat. Das steht zur­zeit noch­aus.
Wirt­schafts­mi­nis­ter Dulig wei­ter: »Bald steht das Ende des Geschäfts­jah­res an. Ban­ken schau­en bei der Ana­ly­se der Kre­dit­wür­dig­keit auf die Jah­res­ab­schlüs­se und die Eigen­ka­pi­tal­quo­te. Des­halb haben wir ent­schie­den, unser Eigen­ka­pi­tal­an­ge­bot aus­zu­wei­ten, damit Unter­neh­men sta­bi­li­siert wer­den und wie­der inves­tie­ren kön­nen. Dabei behal­ten wir im Blick, dass sich die Märk­te ver­än­dern. Ob Unter­neh­men wett­be­werbs fähig sind, wird zuneh­mend auch von öko­lo­gi­schen und sozia­len Stan­dards bestimmt. Der Sta­bi­li­sie­rungs­fonds legt bei der Bewil­li­gung von Mit­teln des­halb ein beson­de­res Augen­merk auch auf die­se Aspek­te, damit der Weg aus der Kri­se in Rich­tung einer moder­nen zukunfts­fä­hi­gen Wirt­schaft führt.«
»Unter­neh­men, die vor der Kri­se wirt­schaft­lich gesund waren und eine gute Zukunfts­pro­gno­se besit­zen, wol­len wir durch die gegen­wär­ti­gen schwie­ri­gen Zei­ten beglei­ten«, ergänzt Vor­jo­hann wei­ter. »Wir haben das Bewil­li­gungs­ver­fah­ren so unbü­ro­kra­tisch wie mög­lich orga­ni­siert und in die Hän­de der Säch­si­schen Betei­li­gungs­ge­sell­schaft, einer markt­er­fah­re­nen Toch­ter der Säch­si­schen Auf­bau­bank, gege­ben.«
Dr. Kat­rin Leon­hardt, Vor­stands­vor­sit­zen­de der Säch­si­schen Auf­bau­bank, betont: »In enger Zusam­men­ar­beit haben wir gemein­sam mit dem Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft, Arbeit und Ver­kehr und dem Staats­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen mit Hoch­druck den ange­kün­dig­ten Sta­bi­li­sie­rungs­fonds auf den Weg gebracht. Mit die­sem Betei­li­gungs­fonds leis­ten wir einen wich­ti­gen Bei­trag, die not­wen­di­ge Eigen­ka­pi­tal­ba­sis spe­zi­ell des Mit­tel­stan­des bis 249 Beschäf­tig­te zu stär­ken. Damit wol­len wir die Stel­lung unse­rer Unter­neh­men im Wett­be­werb, gegen­über Lie­fe­ran­ten und Kre­dit­ge­bern sichern und die Chan­ce für inno­va­ti­ve Neu­in­ves­ti­tio­nen öff­nen. Wir brau­chen star­ke Unter­neh­men, die eine robus­te wirt­schaft­li­che Sub­stanz haben und wett­be­werbs- und zukunfts­fä­hig sind.«
Anträ­ge auf eine Finan­zie­rung aus dem Sta­bi­li­sie­rungs­fonds kön­nen bei der Säch­si­schen Betei­li­gungs­ge­sell­schaft mbH (SBG) gestellt wer­den. Die Kon­di­tio­nen der Finanz­hil­fen sind den Betei­li­gungs­grund­sät­ze des Sta­bi­li­sie­rungs­fonds zu ent­neh­men, die auf der Web­sei­te der SBG ver­öf­fent­licht sind (http://www.sbg.sachsen.de/service.html).
Hin­ter­grund
Der Frei­staat Sach­sen und der Bund haben früh­zei­tig auf die wirt­schaft­li­chen Fol­gen der Coro­na­kri­se im säch­si­schen Mit­tel­stand reagiert. Über das Lan­des­pro­gramm »Sach­sen hilft sofort« sind Sofort­hil­fe-Dar­le­hen in Höhe von 751 Mil­lio­nen Euro und über die Zuschuss­pro­gram­me des Bun­des 680 Mil­lio­nen Euro an säch­si­sche Unter­neh­men aus­ge­zahlt wor­den. Der Coro­na-Start­up-Hilfs­fonds (CSH) –ein wei­te­res Instru­ment des säch­si­schen Impuls­pro­gramms, der im August bei der Mit­tel­stän­di­schen Betei­li­gungs­ge­sell­schaft mbH (MBG) ein­ge­rich­tet wur­de – konn­te säch­si­schen Start­ups bereits 5,6 Mil­lio­nen Euro zusa­gen und damit Finan­zie­rungs­run­den von ins­ge­samt 15 Mil­lio­nen Euro begleiten.

http://www.sbg.sachsen.de/sbg-stabilisierungsfonds.html

29.10.2020

Arbeit­ge­ber kön­nen ihren Arbeit­neh­mern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezem­ber 20201 auf­grund der Coro­na-Kri­se Bei­hil­fen und Unter­stüt­zun­gen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Num­mer 11a EStG steu­er­frei in Form von Zuschüs­sen und Sach­be­zü­gen gewäh­ren. Vor­aus­set­zung ist, dass die Bei­hil­fen und Unter­stüt­zun­gen zur Abmil­de­rung der zusätz­li­chen Belas­tun­gen durch die Coro­na-Kri­se und zusätz­lich zum ohne­hin geschul­de­ten Arbeits­lohn geleis­tet wer­den.
Die steu­er­frei­en Leis­tun­gen sind im Lohn­kon­to aufzuzeichnen.

Den gesam­ten Beschluss fin­den Sie in der PDF-Anlage.

14.07.2020

Die Bun­des­re­gie­rung und Lan­des­re­gie­rung haben im Zuge der Coro­na-Kri­se für die unter­schied­lichs­ten Bran­chen und Berei­che immer wie­der neue Pro­gram­me aufgelegt.

Einen guten Über­blick und Unter­stüt­zung bei der Suche bie­tet auch wei­ter­hin die Sei­te: https://www.wir-bleiben-liquide.de/

Über­brü­ckungs­hil­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unternehmen

Mit der Über­brü­ckungs­hil­fe sol­len beson­ders stark betrof­fe­ne klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit Zuschüs­sen unter­stützt wer­den. Die Antrags­stel­lung kann seit dem 10. Juli gesche­hen und funk­tio­niert nur in Zusam­men­ar­beit mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer oder Buchprüfer.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und die Antrags­stel­lung lau­fen über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Wei­te­re Details kön­nen Sie dem Eck­punk­te­pa­pier Über­brü­ckungs­hil­fe entnehmen.

Die IHK Dres­den bie­tet Ihnen dar­über hin­aus Hil­fe mit Ihrem Überbrückungshilfe-Rechner

Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fond (WFS)

Der Sta­bi­li­sie­rungs­fond rich­tet sich zunächst an gro­ße Unter­neh­men der Real­wirt­schaft für wel­che kei­ne ande­ren Hil­fe­stel­lun­gen in Fra­ge kom­men. In Aus­nah­me­fäl­len kön­nen auch klei­ne­re Unter­neh­men Zugang erhalten.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: www.wirtschaftsstabilisierungsfonds.bmwi.de

Säch­si­sche Aufbaubank

Eine Antrag­stel­lung für die anfäng­li­chen Hilfs­pro­gram­me „Sofort­hil­fe-Zuschuss Bund“ und „Sach­sen hilft sofort“ ist nicht mehr möglich.

Die SAB unter­stützt Sie neben ihren nor­ma­len Pro­gram­men aber auch wei­ter­hin mit wei­te­ren Coro­na-Son­der­pro­gram­men wie etwa:

Alle Pro­gram­me der SAB fin­den Sie ansons­ten auch unter: www.sab.sachsen.de

24.04.2020

Als Coro­na-Sofort­maß­nah­me wer­den für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men die pau­scha­lier­te Her­ab­set­zung bereits für 2019 geleis­te­ter Vor­aus­zah­lun­gen in Hin­blick auf Ver­lus­te im Jahr 2020 ermög­li­chen (Ver­lust­ver­rech­nung).

24.04.2020

Gas­tro­no­mie­be­trie­be sind von der COVI­D19-Kri­se beson­ders betrof­fen. Die Mehr­wert­steu­er für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie wird ab dem 1. Juli befris­tet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermä­ßig­ten Steu­er­satz von 7% gesenkt.

Einen guten Über­blick über in Fra­ge kom­men­de Pro­gram­me bie­tet der För­der­mit­tel­fin­der unter , wel­cher in Fol­ge des #wirvs­vi­rus­ha­cka­thon ent­wi­ckelt wurde.

Mit der Beant­wor­tung nur weni­ger Fra­gen fin­den Sie dort Vor­schlä­ge und Hil­fe­stel­lun­gen u.a. für Zuschüs­se, Dar­le­hen, Bürg­schaf­ten, die Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld sowie für die Stun­dung von Steu­ern und Sozialbeiträgen.

Säch­si­sche Aufbaubank

Tel.: 0351 / 4910 – 1100 (Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr); www.sab.sachsen.de

  • “Sach­sen hilft sofort” – Zins­lo­ses Sofort­hil­fe-Dar­le­hen für Ein­zel­un­ter­neh­mer, Kleinst­un­ter­neh­men, Frei­be­ruf­ler und Mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit bis zu 100 Mit­ar­bei­tern. Die vom Jah­res­um­satz abhän­gi­ge Dar­le­hens­hö­he liegt bei bis zu 100.000 €.
  • Sofort­hil­fe-Zuschuss “Bund” – Zuschuss für Solo-Selb­stän­di­ge, Ange­hö­ri­ge der Frei­en Beru­fe und klei­ne Unter­neh­men mit bis zu 10 Beschäf­tig­ten in Höhe von bis zu 15.000 €.
  • Sofort­hil­fe-Dar­le­hen “SMEKUL” – Dar­le­hen für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) der Land­wirt­schaft, der Fische­rei und Aqua­kul­tur und der Forst­wirt­schaft sowie KMU der Ver­ar­bei­tung und Ver­mark­tung von Anhang I Produkten.

Bürg­schafts­bank Sachsen

Tel.: 0351 / 4409 – 0 (Mo – Do 08:30 – 16:30 Uhr, Fr 08:30 – 15:00 Uhr); www.bbs-sachsen.de

  • “Express-Liqui­di­tät” – Zusa­gen für Bürg­schaf­ten von bis zu 500.000 € inner­halb eines Bankarbeitstages.

Kre­dit­an­stalt für Wiederaufbau

Tel. KfW-Coro­na-Hil­fe: 0800 5 39 90 00 (Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr); www.kfw.de

  • KfW-Schnell­kre­dit 2020 – für Unter­neh­men mit mehr als 10 Mitarbeitern
  • KfW-Unter­neh­mer­kre­dit – für Unter­neh­men die län­ger als 5 Jah­re am Markt sind
  • ERP-Grün­der­kre­dit – Uni­ver­sell – für jun­ge Unter­neh­men die weni­ger als 5 Jah­re am Markt sind

Bun­des­agen­tur für Arbeit

Tel. Arbeit­ge­ber-Ser­vice: 0800 4 5555 20 (Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr)Kurz­ar­bei­ter­geld – Infor­ma­tio­nen zu den Vor­aus­set­zun­gen sowie eine Anlei­tung zur Antrag­stel­lung fin­den Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Eck­punk­te des Pro­gramms sind:
• Der Kre­dit steht mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men mit mehr als 10 Beschäf­tig­ten zur Ver­fü­gung, die min­des­tens seit dem 1. Janu­ar 2019 am Markt aktiv gewe­sen sind.
• Das Kre­dit­vo­lu­men pro Unter­neh­men beträgt bis zu 25 % des Gesamt­um­sat­zes im Jahr 2019, maxi­mal € 800.000 für Unter­neh­men mit einer Beschäf­tig­ten­zahl über 50 Mit­ar­bei­tern, maxi­mal € 500.000 für Unter­neh­men mit einer Beschäf­tig­ten­zahl von bis zu 50.
• Das Unter­neh­men darf zum 31. Dezem­ber 2019 nicht in Schwie­rig­kei­ten gewe­sen sein und muss zu die­sem Zeit­punkt geord­ne­te wirt­schaft­li­che Ver­hält­nis­se auf­wei­sen.
• Auf Wunsch wer­den bis zu 2 til­gungs­freie Jah­re zu Beginn gewährt, um die kurz­fris­ti­ge Belas­tung zu sen­ken.
• Die Bank erhält eine Haf­tungs­frei­stel­lung in Höhe von 100 % durch die KfW, abge­si­chert durch eine Garan­tie des Bun­des (dafür muss ein etwas höhe­rer Zins als bei den ande­ren KfW-Hilfs­pro­gram­men in Kauf genom­men wer­den, bei denen die Haf­tungs­frei­stel­lung 80 % bzw. 90 % beträgt).
• Die Kre­dit­be­wil­li­gung erfolgt ohne wei­te­re Kre­dit­ri­si­ko­prü­fung durch die Bank oder die KfW. Eine Besi­che­rung ist nicht vor­ge­se­hen. Hier­durch kann der Kre­dit schnell bewil­ligt wer­den.
• Ein Antrag ist über die Haus­bank zu stel­len. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten sind auf der Home­page der KfW zu finden:

Link zur KfW-Bank

Bund beschließt Zuschuss-Pro­gramm für klei­ne Unter­neh­men und Selbstständige

»Anträ­ge kön­nen jetzt bei der SAB gestellt werden!«

Dem­nach soll es für Klein­un­ter­neh­men, Solo-Selbst­stän­di­ge und Ange­hö­ri­ge der Frei­en Beru­fe eine Ein­mal­zah­lung von 9.000 Euro für drei Mona­te bei bis zu fünf Beschäf­tig­ten geben – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäf­tig­ten. Die­se Zuschüs­se sol­len nicht zurück­ge­zahlt, die Mit­tel durch die Län­der ver­teilt werden.

Die Anträ­ge nimmt die Säch­si­sche Auf­bau­bank (SAB) ab sofort ent­ge­gen.  Für Fra­gen errei­chen Sie  die SAB-Hot­line unter Tel. 0351 4910–1100.

Mehr unter:  Säch­si­sche Auf­bau­bank (SAB) oder  www.bmwi.de

»Sach­sen hilft sofort«

Sofort­hil­fe-Dar­le­hen für säch­si­sche Kleinst­un­ter­neh­men und Frei­be­ruf­ler ab 23. März verfügbar

Zuwen­dungs­emp­fän­ger:

  • Zuwen­dungs­emp­fän­ger sind Solo-Selb­stän­di­ge sowie Unter­neh­men mit Betriebs­stät­te im Frei­staat Sach­sen, deren Jah­res­um­satz eine Mil­li­on Euro nicht über­steigt. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re das Hand­werk, der Han­del, die Dienst­leis­ter, die Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft sowie wirt­schaft­li­che täti­ge Ange­hö­ri­ge der Frei­en Beru­fe.

Kon­di­tio­nen:

  • Die Zuwen­dung wird als Pro­jekt­för­de­rung durch ein zins­lo­ses, am Liqui­di­täts­be­darf (wei­ter­lau­fen­de Betriebs­aus­ga­ben) für zunächst vier Mona­te ori­en­tier­tes Nach­rang-Dar­le­hen von min­des­tens 5.000 Euro und höchs­tens 50.000 Euro gewährt. (Aus­nah­me­fäl­le bis zu 100.000 Euro).
  • Das Dar­le­hen ist für die gesam­te Lauf­zeit von 10 Jah­ren zins­los und bis zu 36 Mona­te til­gungs­frei. Auf Antrag des Unter­neh­mens kann nach Ablauf der til­gungs­frei­en Zeit mit der SAB eine indi­vi­du­el­le Til­gungs­ver­ein­ba­rung getrof­fen wer­den. Son­der­til­gun­gen sind jeder­zeit möglich.

Ablauf / Ansprechpartner:

Mehr:  www.medienservice.sachsen.de

Liquiditätsmaßnahmen für Betriebe

Laut Bun­des­re­gie­rung (BMWi) wer­den die eta­blier­ten Instru­men­te zur Flan­kie­rung des Kre­dit­an­ge­bots der pri­va­ten Ban­ken aus­ge­wei­tet und für mehr Unter­neh­men ver­füg­bar gemacht. Fol­gen­de Instru­men­te ste­hen zur Verfügung:

  • KfW-Unter­neh­mer­kre­dit (für Bestandsunternehmen)
  • ERP-Grün­der­kre­dit ‑Uni­ver­sell (für jun­ge Unter­neh­men unter 5 Jahre)
  • KfW-Kre­dit für Wachstum

Mehr: Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW)

Bürgschaften

Bei den Bürg­schafts­ban­ken wird der Bürg­schafts­höchst­be­trag auf 2,5 Mil­lio­nen Euro verdoppelt.

Bürg­schafts­bank Sachsen

Tel.: 0351/4409–0 (Mo-Do 8.30–16.30 Uhr, Fr 8.30–15.00 Uhr)

Mehr: Bürg­schafts­bank Sach­sen BMWi/ Schutz­schild für Beschäf­tig­te und Unternehmen

Beratung durch die SAB für wirtschaftlich betroffene Unternehmen

Unter­neh­men in Sach­sen, die vom Aus­bruch des Coro­na­vi­rus wirt­schaft­lich betrof­fen sind, kön­nen sich bei der Säch­si­schen Auf­bau­bank (SAB) kos­ten­frei bera­ten lassen.

Das Bera­tungs­zen­trum Kon­so­li­die­rung (BZK) der SAB errei­chen Sie tele­fo­nisch unter 0351/ 4910–3911 oder unter 0351/ 4910–3914.

Kurz­ar­bei­ter­geld möglich

Wenn Unter­neh­men auf­grund der welt­wei­ten Krank­heits­fäl­le durch das Coro­na-Virus Kurz­ar­beit anord­nen und es dadurch zu Ent­gelt­aus­fäl­len kommt, kön­nen betrof­fe­ne Beschäf­tig­te Kurz­ar­bei­ter­geld erhalten.

Mehr: BMWi / Schutz­schild für Beschäf­tig­te und Unternehmen

Informationen für die Kultur – und Kreativwirtschaft

Was die Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft in Zei­ten von Coro­na wis­sen soll­te, hat das Netz­werk Krea­ti­ves Sach­sen zusammengestellt.

Netz­werk Krea­ti­ves Sachsen