ACHTUNG!!! Gesetzliche Änderung seit 01.01.2024
Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren konnte nur noch bis zum 31.12.2023 ein Kinderreisepass beantragt werden.
Seit dem 01.01.2024 gelten neue gesetzliche Regelungen, welche die Abschaffung des Kinderreisepasses zur Folge hatten.
Auch eine Aktualisierung oder Verlängerung vorhandener Kinderreisepässe ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr zulässig. Noch gültige Kinderreisepässe behalten die Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum, es sei denn, das Kind ist nicht mehr eindeutig identifizierbar.
Zukünftig können für minderjährige Kinder aller Altersgruppen die gleichen Dokumente wie für Erwachsene (Personalausweis oder Reisepass), mit den entsprechenden Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei, beantragt werden.
Wie wird ein Dokument für das Kind beantragt?
Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch die Sorgeberechtigten.
Leben Eltern zusammen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, müssen beide Elternteile der Ausstellung des Dokumentes zustimmen. Dabei genügt es, wenn die Antragstellung durch einen Sorgeberechtigten erfolgt und das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Die Unterschrift wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Leben beide Sorgeberechtigte getrennt, darf allein der ein Dokument für das Kind beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
Wurde für das Kind ein Betreuer bestellt oder lebt es in Pflegschaft, ist der Gerichtsbeschluss bzw. die Bestellung vorzulegen.
Mitzubringen sind:
- das Kind selbst
- wenn möglich die Geburtsurkunde
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm, nicht älter als 6 Monate) mit den erforderlichen Qualitätsanforderungen (Biometrietauglichkeit), diese Qualitätsanforderungen sind in einer Foto-Mustertafel festgelegt und können auch auf der Homepage der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de eingesehen werden
- Unterschriften und Personalausweise beider Sorgeberechtigten
- ggf. alter Kinderausweis/Kinderreisepass
Für Kinder ab 6 Jahren besteht eine Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke und zusätzlich ab 10 Jahren besteht eine Pflicht zur Unterschrift.
Welche Gebühr wird erhoben?
Für einen Personalausweis wird eine Gebühr von 22,80 Euro bzw. für einen Reisepass eine Gebühr von 37,50 Euro erhoben.
Gültigkeitsdauer
Die Dokumente für Personen unter 24 Jahren haben eine Gültigkeit von 6 Jahren, solange das Kind eindeutig identifizierbar ist.
Formular zur Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters:
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Altenberg
Bürgerbüro
Platz des Bergmanns 2
01773 Altenberg
post (at) altenberg.de
Telefon: 035056/333–42